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Verkehrssünder zahlen mehr - neuer Bußgeldkatalog beschlossen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen/Berlin. Der Bundesrat hat ihm heute zugestimmt: dem neuen StVO-Bußgeldkatalog. Damit wird es ab November für Verkehrssünder deutlich teurer. Wer z.B. bei Tempo 30 mit 51 km/h erwischt wird, zahlt dafür 115 € und erhält einen Punkt. Zu schnelles Fahren wird bei uns aber auch weiterhin im Vergleich zu anderen europäischen Staaten milde geahndet.

Es war ein langes Tauziehen um den neuen StVO-Bußgeldkatalog. Bund und Länder hatten lange darüber verhandelt, wie die Verkehrssicherheit effektiv weiter erhöht werden kann. Zu schnelles Fahren gilt nach wie vor als Unfallursache Nummer 1. Im April 2020 trat dann nach langen Verhandlungen ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft, den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kurz darauf öffentlich als „unverhältnismäßig“ bezeichnet hat. Darin waren höhere Strafen für Raser ebenso vorgesehen, wie deutliche Sanktionen für zu schnelles Rechtsabbiegen von LKW. Dadurch kam es in der Vergangenheit immer wieder zu tödlichen Unfällen mit Radfahrern. Kurz nach Scheuers Äußerung fiel dem ADAC ein Formfehler auf, der zur Unwirksamkeit der neuen Bußen führte (wir berichteten). Und so galt seitdem wieder der alte Katalog, den eigentlich niemand mehr haben wollte. Doch anstatt lediglich den Formfehler zu beseitigen, wollte das von Scheuer geführte Verkehrsministerium den Formfehler nun dazu nutzen, die ausgehandelten neuen Bußen zu reduzieren. Es schloss sich eine weitere Verhandlungsorgie an, an dessen Ende nun der heute beschlossene Katalog stand. Nach dem heutigen Bundesratsbeschluss muss der Bundesverkehrsminister diesen noch unterschreiben, daraufhin kann er in Kraft treten.

Voraussichtlich ab Anfang November werden damit die folgenden neuen Bußgelder und Fahrverbote gelten:

Zu schnelles Fahren

Geschwindigkeitsüberschreitung                  innerorts                     außerorts

bis 10 km/h                                                    30 €                            20 €

11-15 km/h                                                    50 €                            40 €

16-20 km/h                                                    70 €                            60 €

21-25 km/h                                                    115 € + 1 P                 100 € + 1 P

26-30 km/h                                                    180 € + 1 P + 1 M*     150 € + 1 P + 1 M*

31-40 km/h                                                    260 € + 2P + 1 M       200 € + 1 P + 1 M*

41-50 km/h                                                    400 € + 2 P + 1 M      320 € + 2 P + 1 M

51-60 km/h                                                    560 € + 2 P + 2 M      480 € + 2 P + 1 M

61-70 km/h                                                    700 € + 2 P + 3 M      600 € + 2 P + 2 M

über 70 km/h                                                 800 € + 2 P + 3 M      700 € + 2 P + 3 M

                                                          

(P = Punkt; M = Monat Fahrverbot; * = wenn innerhalb eines Jahres weitere Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt wird)

Park- und Umweltverstöße

Der allgemeine Halte- und Parkverstoß kostet künftig bis zu 55 € anstatt von bisher maximal 15 €. Wer eine Feuerwehrzufahrt zuparkt oder Rettungsfahrzeuge behindert, muss 100 € zahlen. Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz wird mit 55 € anstatt bisher 35 € geahndet. Wer zu Unrecht auf einem E-Auto-Parkplatz oder einem Carsharing-Parkplatz parkt, muss 55 € zahlen. Wer Geh- oder Radwege mit Fahrzeugen nicht vorschriftsmäßig nutzt, zahlt dafür bis zu 100 €.

Verkehrsteilnehmer, die unnötigen Lärm verursachen oder eine vermeidbare Abgasbelästigung verursachen - sogenannte Auto-Poser - müssen ab November dafür bis zu 100 € zahlen. Bisher waren maximal 25 € fällig.

Rettungsgasse / Abbiegen

Bei Stau ist eine Rettungsgasse zu bilden. Da viele Autofahrer das aber nicht tun, soll mit der deutlichen Erhöhung der Sanktionierung reagiert werden. Wer im Stau keine Rettungsgasse bildet, zahlt in Zukunft zwischen 200 und 320 € dafür sowie erhält ein einmonatiges Fahrverbot. Auch das unberechtigte Durchfahren einer Rettungsgasse - bspw. durch Hinterherfahren hinter dem RTW - wird entsprechend geahndet.

Wer als LKW-Fahrer innerorts mit einer höheren als der Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegt, muss dafür künftig 70 € zahlen. Dadurch sollen Radfahrer geschützt werden, die beim Abbiegen von LKW oft übersehen worden waren und dann unter die Räder gerieten.

Reaktionen

Der ADFC lobt, dass es vorangeht bei der Beschlussfassung, kritisiert die neuen Bußgelder aber als „Trippelschritt“. Die StVO privilegiere weiterhin das Auto und behindere Kommunen unter anderem darin, großflächig Tempo 30 einzuführen oder geschützte Radfahrstreifen an Hauptstraßen anzulegen.

Weitere Corona-Lockerungen ab dem 01. Oktober in NRW

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Kamen. Kurzfristig kommt es NRW-weit zu weiteren Lockerungen der Corona-Regeln. Diese treten bereits am Freitag (01.10.) in Kraft.

Maskenpflicht im Freien fällt / Großveranstaltungen

Zentrale Neuerung wird sein, dass es keine Maskenpflicht mehr im Freien geben werde. Das gilt landesweit. Aus der Pflicht zum Tragen einer Maske bspw. in Schlagen wird nun eine dringende Empfehlung. Neu ist auch, dass bei Großveranstaltungen nun mehr Personen teilnehmen dürfen als bisher.

Innengastronomie

Auch in der Innengastronomie ändert sich etwas: Es bedarf dort keiner besonderen Abstände oder Trennwände zwischen den Tischen mehr. Aus dieser bisherigen Pflicht wird künftig ebenfalls eine dringende Empfehlung. Die Maskenpflicht außerhalb des festen Platzes eines jeden Gasts - bspw. auf dem Weg zum Buffet oder zur Toilette - bleibt bestehen.

PCR-Tests

Eine weitere Änderung betrifft die Testpflicht. Überall, wo bisher ein PCR-Test Pflicht gewesen ist, kann zukünftig auch ein maximal 6 Stunden alter Schnelltest vorgelegt werden.

Steigende Impfquote

Die weiteren Lockerungsmaßnahmen begründet NRW-Gesundheitsminister Laumann (CDU) mit steigender Impf- und fallender Neuinfektionsquote. Die kreisweite 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 50,0.

Viele Gesetzesänderungen im Oktober

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Kamen. Im Monat nach der Bundestagswahl ändern sich zahlreiche Regelungen in Deutschland. Unter anderem bringt ein neues Gesetz für Verbraucherinnen und Verbraucher leichtere Kündigungsmöglichkeiten bei Laufzeitverträgen mit sich.

Bundestagswahl

Oliver Kaczmarek (SPD) vertritt auch weiterhin die Stadt Kamen und den Wahlkreis Unna I im Deutschen Bundestag. Der Sozialdemokrat konnte am Wahlsonntag 40,8 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen, ein Plus von zwei Prozent verglichen mit der letzten Wahl. Zweitplatzierter ist erneut Hubert Hüppe von der CDU, der mit 25,1 Prozent gut sieben Prozentpunkte im Vergleich zur letzten Bundestagswahl verloren hat. Auch bei den Zweitstimmen verliert die CDU wahlkreisweit, wenngleich das Minus mit 5,4 Prozent etwas geringer ausfällt als bundesweit (- 8,9 Prozent). Die SPD liegt im Wahlkreis auch bei den Zweitstimmen vorne. Unions-Kanzlerkandidat und Noch-Ministerpräsident Armin Laschet hatte am Montag nach der Wahl seine Äußerungen vom Wahlabend relativiert, wonach er einen Führungsanspruch bei der Union sah. Laschet hatte vor der Wahl angekündigt, unabhängig von deren Ausgang sein Ministerpräsidentenamt aufzugeben. Die NRW-Verfassung sieht vor, dass der Ministerpräsident nicht gleichzeitig Bundestagsabgeordneter sein kann. Bis spätestens zum 26. Oktober muss Laschet daher seinen Rücktritt als NRW-Ministerpräsident erklären. Unklar ist nach wie vor, wer sein Nachfolger werden soll. In NRW finden im Mai kommenden Jahres Landtagswahlen statt.

Gesetz zu fairen Verbraucherverträgen tritt in Kraft

Lange hatten CDU und CSU sich in der Regierungskoalition gesträubt, nun tritt aber dennoch ein Prestigeprojekt von SPD-Justizministerin Christine Lambrecht in Kraft: Das Gesetz zu fairen Verbraucherverträgen. Die Union hatte lange vor zusätzlichen Belastungen der Wirtschaft gewarnt, am Ende konnten sich aber die Sozialdemokraten mit ihrem Projekt durchsetzen, das auch im Koalitionsvertrag verabredet worden war. Das neue Gesetz bringt mit sich, dass sich zahlreiche Verträge wie DSL-, Handy-, Fitnessstudio-, Streamingdienste- oder Aboverträgen die Vertragslaufzeit nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nur noch um jeweils einen Monat verlängern darf. Bislang war es oftmals so, dass sich Verträge nach verpasster Kündigungsfrist direkt um 12 Monate verlängert haben. Neu ist außerdem, dass für Vertragsabschlüsse im Internet ein sogenannter Kündigungsbutton eingebunden werden muss. Damit sollen Verträge genauso einfach per Mausklick gekündigt werden können, wie sie abgeschlossen wurden. Eine zusätzliche Änderung wird es bei Strom- und Gasverträgen geben. Diese dürfen nun nicht mehr lediglich am Telefon abgeschlossen werden, sondern müssen in Textform erfolgen.

Inkassogebühren sinken

Wer infolge säumiger Zahlungen Post von einem Inkassobüro erhalten hat, musste dafür bislang kräftig draufzahlen. Die Inkassogebühren sind gesetzlich geregelt, werden aber künftig stärker gedeckelt. Bei Forderungen von unter 500 Euro dürfen künftig nur noch maximal 30 Euro an Inkassogebühren berechnet werden. Kleinstschulden von unter 50 Euro dürfen außerdem nur noch 18 Euro an Inkassokosten verursachen.

Elektronische AU startet

Der „gelbe Schein“, wie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auch genannt wird, soll bald abgeschafft werden. Ärztinnen und Ärzte sollen dann die AU direkt digital an die Krankenkasse übermitteln. Zum 1. Oktober soll diese Technik nun starten. Versicherte erhalten weiterhin einen Ausdruck, allerdings in vereinfachter Form.

Corona-Update: Aktuelle Pandemie-Regeln

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Kamen/Berlin. Seit dieser Woche gilt in unserem Bundesland eine neue Corona-Schutzverordnung. Neu ist unter anderem, dass zur Beurteilung der aktuellen Infektionslage nunmehr auch die Auslastung der Intensivbetten ein relevantes Beurteilungskriterium ist.

Größtenteils ungeimpfte Personen auf den Intensivstationen

Inzwischen lässt die verfügbare Kapazität von Impfstoffen es zu, dass jede/r Bürger/in sich kurzfristig um einen Impftermin bemühen kann. Die Zeit der Rationalisierung und Priorisierung ist längst vorbei. Trotzdem stagniert die Impfquote, beziehungsweise steigt nur langsam an. Dass viele Personen noch ungeimpft sind, macht sich auch auf den Intensivstationen in der Republik bemerkbar. So berichtet etwa das Uniklinikum Münster, dass aktuell ausschließlich ungeimpfte Patienten auf der Corona-Intensivstation liegen. Gerade weil die derzeit noch nicht geimpften Personen diese Entscheidung freiwillig getroffen haben, heißt es aus vielen Richtungen in der Politik: einen erneuten Lockdown wird es nicht geben. Intensivmedizinerinnen und Krankenpfleger beklagen sich derweil bereits über die sich zuspitzende Lage auf den Intensivstationen. In der ZDF-Wahlsendung „Klartext, Herr Scholz“ schilderte etwa eine Pflegerin aus Essen, dass sie und ihre Kollegen sich bereits in der vierten Welle auf der Intensivstation befinden würden.

Verkürzte Quarantäne

Die Corona-Schutzverordnung des Landes wurde diese Woche der aktuellen Lage angepasst. Demnach ist es künftig möglich, eine Quarantäne durch einen negativen Corona-Test vorzeitig zu beenden. Möglich macht das ein PCR-Test ab Quarantänetag 5 oder ein Schnelltest ab Tag 7.

Keine Lohnfortzahlung für ungeimpfte Personen

Wer sich freiwillig dazu entschieden hat, sich nicht impfen zu lassen, erhält für die Zeit der Quarantäne keine Lohnfortzahlung mehr. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) begründet diese Neuregelung damit, dass derjenige, der sich die Freiheit herausnehme, sich nicht impfen zu lassen, obwohl medizinisch nichts dagegen spreche, auch für die Folgen dieser Entscheidung selbst einstehen müsse.

Neuer Leitindikator zur Beurteilung des Infektionsgeschehens

Neu ist zudem, dass in die Beurteilung der Infektionslage weitere Kriterien neben der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern einfließen. Gleichwertig sind von nun an auch die Kriterien Auslastung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsindex, also die Zahl derjenigen Menschen, die binnen 7 Tagen pro 100.000 Einwohner wegen COVID-19 im Krankenhaus behandelt werden mussten.

Bundestagswahl am 26.09.

In wenigen Tagen steht die Bundestagswahl an, bei der über den oder die Nachfolger/in von Angela Merkel entschieden wird. Die Wahl wird unter Corona-Bedingungen stattfinden. Das bedeutet, dass in den Wahllokalen eine Maskenpflicht besteht. Diese haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer unter kurzfristigen Corona-Symptomen leidet, sollte eine bevollmächtigte Person damit beauftragen, im lokalen Wahlbüro bis um 15 Uhr am Wahltag Briefwahlunterlagen abzuholen. Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18 Uhr im Briefwahlbüro angekommen sein.

Neue Allgemeinverfügung des Kreises Unna: Verkürzte Quarantäne für Kontaktpersonen

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Kreis Unna. Mit einer neuen Allgemeinverfügung reagiert der Kreis Unna auf die geänderte Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW vom vergangenen Samstag. Darin wird die Quarantäne von Kontaktpersonen verkürzt. Seit Montag, 13. September müssen Kontaktpersonen aus dem Kreis Unna nur noch eine Quarantäne von maximal zehn Tagen einhalten. Auch wenn bereits eine Quarantäneanordnung durch eines der Ordnungsämter im Kreis Unna ausgestellt wurde, ist abweichend von dieser Anordnung die Quarantäne auf zehn Tage verkürzt. Einer Änderung durch das Ordnungsamt bedarf es aufgrund der Allgemeinverfügung nicht. Gerechnet wird ab dem Tag nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person und bei Haushaltsangehörigen, nach dem Tag des positiven Tests des Haushaltsmitglieds.

Eine Testung um die Quarantäne als Kontaktperson beenden zu können, ist nicht mehr erforderlich. Zudem regelt die Verfügung die Möglichkeit einer Verkürzung der Quarantäne durch Freitestung am fünften Tag via PCR-Test oder am siebten Tag durch einen Schnelltest. Wichtig ist, dass das negative Testergebnis an den Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises Unna übermittelt wird. Weitere Informationen gibt es in der Allgemeinverfügung (kreis-unna.de/amtsblatt). Für konkrete Rückfragen können Personen mit Quarantäneanordnung mit ihrer Sachbearbeiterin oder ihrem Sachbearbeiter aus dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen. PK | PKU