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Neue Regeln für den Kamener Sport ab Dienstag

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

Kamen. In einem digitalen Austauschformat hat die Stadt Kamen gestern Abend, gemeinsam mit den Kamener Sportvereinen, beschlossen, dass die Lockerungen, die ab Samstag im Sportbereich möglich wären, in Kamen erst ab dem 25. Mai umgesetzt werden. So können sich die Vereine um eine angemessene Umsetzung und Corona-konforme Planung ihres Sportbetriebs kümmern.

Grundsätzlich ist der Außensport unter bestimmten Rahmenbedingungen dann wieder auf den Kamener Sportanlagen möglich.

So ist kontaktfreier Sport unter freiem Himmel auf Sportanlagen mit bis zu 20 Personen zulässig. Kontakt-Sport unter freiem Himmel ist für bis zu 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahren unter Aufsicht erlaubt.

Ab Dienstag dürften dann auch wieder Zuschauer bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel teilnehmen. Allerdings gilt es aber zu beachten, dass diesen ein fester Sitzplatz zugewiesen werden muss (Kapazitätsgrenzen sollten dabei vermutlich kein Problem darstellen) und die Zuschauer einen bestätigten negativen Schnell- oder Selbsttest vorlegen müssen und die Rückverfolgbarkeit durch den Verein gewährleistet werden muss.

Einen Sonderfall nehmen Coronarsport- und Rehasportgruppen ein. Diese dürfen nach vorheriger Anmeldung beim Sportamt der Stadt Kamen und Vorlage eines genehmigten Hygienekonzeptes auch Sporthallen wieder für Ihren Sport aktiv nutzen.

Außengastronomie darf öffnen: „Bundes-Notbremse“ ab Samstag außer Kraft

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Unna. Nachdem der kreisweite Inzidenzwert den fünften Werktag in Folge unter 100 gelegen hat, tritt am Samstag (22.05.) die „Bundes-Notbremse“ außer Kraft. Das NRW-Gesundheitsministerium hat inzwischen eine entsprechende offizielle Feststellung getroffen. Damit darf u.a. die Außengastronomie ab Samstag wieder öffnen.

Donnerstag das fünfte Mal unter 100

Am Donnerstag (20.05.) hatte die kreisweite Inzidenz den fünften Werktag in Folge unter dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in 7 Tagen gelegen. Damit sind die Voraussetzungen für das Fortgelten der „Bundes-Notbremse“ weggefallen. Infolge der offiziellen Feststellung durch das NRW-Gesundheitsministerium gelten ab Samstag (22.05.) die nachfolgenden Lockerungen:

Shoppen ohne Termin

Alle Einzelhändler dürfen wieder einkaufen ohne Termin anbieten. Allerdings gilt nach wie vor für all diejenigen Geschäfte, die nicht nur Dinge des täglichen Lebensbedarfs verkaufen: Es muss ein tagesaktuelles negatives Schnelltestergebnis vorgezeigt werden. Keinen Test braucht, wer geimpft oder genesen ist. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nachweis über vollständige Impfung: Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff
  • Nachweis einer Genesung: Nachweis eines positiven PCR-Tests, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist
  • Nachweis einer Impfdosis bei vorheriger Genesung: Nachweis eines positiven PCR-Tests und Nachweis der Verabreichung mindestens einer Impfdosis gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff

Außengastronomie darf öffnen

Einige Gastwirte im Kreisgebiet hatten sich bereits auf diesen Tag vorbereitet (wir berichteten): Ab Samstag (22.05.) dürfen die Außenbereiche der Gastronomiebetriebe wieder für Gäste geöffnet werden. Voraussetzung ist allerdings auch hier, dass ein negativer tagesaktueller Schnelltest vorgezeigt werden kann. Auch das Servicepersonal muss täglich negativ getestet sein. Die Testpflicht gilt nicht für geimpfte und genesene.

Kontaktbeschränkungen und Kultur

Künftig dürfen sich wieder fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden.

Konzerte unter freiem Himmel sind mit maximal 500 Teilnehmenden wieder erlaubt. Es müssen jeweils tagesaktuelle negative Schnelltestergebnisse vorgezeigt werden. Auch Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlösser, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen dürfen wieder öffnen - für Gäste mit Termin und mit Zutrittsbeschränkungen.

Sport und Freizeit

Kontaktfreier Sport darf unter freiem Himmel wieder mit bis zu 20 Teilnehmenden ausgeübt werden. Zuschauende benötigen einen tagesaktuellen Negativtest, maximal 20 Prozent der Kapazitäten dürfen ausgelastet werden. Freibäder dürfen zur Sportausübung öffnen, Liegewiesen müssen geschlossen bleiben. Erforderlich ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis. Es gelten Kapazitätsbeschränkungen.

Kleinere Freizeitangebote dürfen wieder öffnen. Darunter fallen z.B. Minigolfanlagen, Kletterparks oder Hochseilgärten. Voraussetzung: Tagesaktueller Negativtest.

Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen sind mit negativem Schnelltestergebnis wieder erlaubt. Auch Hotels dürfen wieder zu touristischen Zwecken öffnen, wobei auch hier ein Negativtest erforderlich ist und Kapazitätsbeschränkungen gelten.

Ausblick: Demnächst sogar unter 50?

Was ab Freitag (21.05.) bereits wieder in Münster möglich ist, könnte auch im Kreis Unna bald Realität werden. Bleibt der Inzidenzwert kreisweit fünf Werktage in Folge unter dem Wert von 50, kommt es zu weiteren Lockerungen. Dann darf zum Beispiel auch die Innengastronomie wieder öffnen und fürs Shoppen ist kein Test mehr erforderlich.

Inzidenz unter 100: Corona-Lockerungen kommen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

biergarten520KWKreis Unna. Am heutigen Donnerstag, 20. Mai liegt die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Corona-Wocheninzidenz im Kreis Unna bei 76,5 und damit den fünften Werktag in Folge unter der Inzidenz von 100. Damit sind in Kürze weitere Lockerungen für den Kreis Unna zu erwarten.

Die Feststellung darüber, dass die Bundesnotbremse für den Kreis Unna nicht mehr gilt, muss das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) machen. Das Ministerium veröffentlicht regelmäßig als Allgemeinverfügung, in welchen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW welche Maßnahmen ab wann gelten. Dort wird das Land auch für den Kreis Unna Informationen veröffentlichen: www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Regeln im Überblick
Wenn es soweit ist, wird der Kreis Unna das vermelden und auch berichten, ab wann die Lockerungen in Kraft treten. Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass das voraussichtlich am Samstag, 22. Mai, der Fall sein wird. Klar ist schon jetzt, welche Regeln dann gelten: Unter anderem gibt es keine Ausgangsbeschränkung mehr.

Hier kommen die wichtigsten weiteren Regelungen:

Einzelhandel
Im Einzelhandel dürfen alle Geschäfte öffnen und auch ohne Termin besucht werden. Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung zählen, können allerdings nur mit negativem Testergebnis oder Impf- bzw. Genesenen-Nachweis besucht werden. Außerdem gibt es eine Begrenzung der Kundenanzahl auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter.

Gastronomie und Tourismus
Die Außengastronomie darf öffnen – ein negatives Testergebnis für Gäste und Bedienung ist Voraussetzung für den Besuch. Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind mit negativem Testergebnis zulässig. Negative Tests sind nötig, um Hotels zu besuchen, die mit bis zu 60 Prozent ihrer Kapazität wieder öffnen dürfen.

Kontakte
Kontaktbeschränkungen sind aber nach wie vor das A und O der Pandemiebekämpfung. Erlaubt sind Treffen im öffentlichen und privaten Raum von Personen des eigenen Haushalts plus einer weiteren Person oder wieder fünf Personen aus zwei Haushalten. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Diese und weitere Regeln für die jeweiligen Inzidenzen finden sich in einer Übersicht des Landes unter: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw. PK | PKU

Sinkender Inzidenzwert: Lockerungen rücken näher

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

Biergarten1020AGKamen. Es ist eine gute Nachricht: Erstmals seit mehreren Wochen liegt der Corona-Inzidenzwert mit 97,5 unter einem Wert von 100. Bürgermeisterin Elke Kappen freut sich über diese Entwicklung – und bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihrem Verhalten hierzu beigetragen haben. „Wir sind dem Ziel, die Pandemie einzudämmen, einen großen Schritt nähergekommen“, sagt die Bürgermeisterin. Darüber hinaus appelliert sie, weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Diese haben weiterhin höchste Priorität, um gemeinsam mit der Impfkampagne die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.

Die erfreuliche Entwicklung bedeutet auch, dass eine Lockerung der aktuell geltenden Einschränkungen näher rückt. Konkret heißt das: Sollten wie Zahlen so bleiben oder weiter sinken, würden die Notbremse-Regelungen des Bundes im Kreis Unna ab dem 23. Mai nicht mehr gelten. In diesem Fall würden die Regelungen der neuen Corona-Schutz-Verordnung NRW wirksam werden. Dies würde unter anderem bedeuten, dass dann auch die Ausgangssperre im Kreis Unna wieder aufgehoben werden kann. Das Datum wird vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW bekannt gegeben. In diesem Fall können die nachfolgenden Regelungen gültig werden:

- Es dürfen sich fünf Personen aus zwei Haushalten treffen

- Konzerte unter freiem Himmel mit maximal 500 Teilnehmern dürfen bei Vorlage negativer Tests stattfinden

- Museen, Galerien, Ausstellungen etc. sind mit Termin-Buchung möglich

- kontaktfreier Sport unter freiem Himmel auf Sportanlagen ist mit bis zu 20 Personen zulässig

- Kontakt-Sport unter freiem Himmel ist für bis zu 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahren erlaubt

- Zuschauer dürfen bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit negativem Test teilnehmen

- Im Einzelhandel dürfen alle Geschäfte öffnen. Ein Besuch ist mit negativem Test ohne Terminbuchung möglich. Pro 20 Quadratmeter ist ein Kunde zulässig

- Gastronomie ist im Außenbereich bei Vorlage eines negativen Tests möglich

Land bestätigt Inzidenz unter 150: Click&Meet ab Freitag erlaubt

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

klickmeet521-Anzeige -Kreis Unna. Die relevante Sieben-Tages-Inzidenz (RKI) im Kreis Unna liegt seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 150, das Land hat dies festgestellt und in seiner Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit dürfen ab Freitag, 14. Mai Geschäfte im Kreisgebiet wieder für Terminshopping, das sogenannte Click&Meet, öffnen.

Die Kunden müssen zu ihrem Termin ein tagesaktuelles negatives Testergebnis mitbringen. Wer aber vollständig geimpft oder genesen ist, braucht keinen negativen Test. Eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung ersetzt den Nachweis eines negativen Testergebnisses.

Nachweis für Genesene
Wer Corona hatte und genesen ist, kann das über den Quarantänebescheid nachweisen. Wer den nicht mehr hat, wendet sich an das zuständige Ordnungsamt der jeweiligen Kommune. Alternativ können Genesene auch das PCR-Testergebnis als Nachweis mitführen. Geimpfte haben den Nachweis im Impfpass und auch auf einer gesonderten Bescheinigung bei der Impfung erhalten.

Vorgaben für Geschäfte
Für die Geschäfte gelten klare Vorgaben, wie viele Kunden gleichzeitig im Ladenlokal sein dürfen. Solange die Wocheninzidenz über 100 liegt, darf sich ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche im Geschäft aufhalten. Der Betreiber muss auch die Kontaktdaten seiner Kunden registrieren. Das kann analog oder auch digital z.B. über die Luca-App erfolgen.

Unabhängig vom Inzidenzwert geöffnet sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien, Optiker oder Blumengeschäfte. PK | PKU