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Neue KamenWeb-Serie „Darf ich?“: gesetzliche Änderungen ab Oktober

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

Titel "Darf ich?" - Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comTitel "Darf ich?" - Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Über 45.000 Paragraphen gibt es in Bundesdeutschen Gesetzen. Über die wichtigsten Neuerungen und interessanten Alltagsfragen informieren wir unsere Leser ab sofort in der neuen KamenWeb-Serie „Darf ich?“. Heute geht es um den „Drohnen-Führerschein“ und weitere Änderungen ab dem 1. Oktober.

Drohnen
Ab dem 1. Oktober gelten neue Regeln für alle Drohen-Piloten. „Um dieser Zukunftstechnologie Chancen zu eröffnen und die Sicherheit im Luftraum zu erhöhen, habe ich eine Neuregelung auf den Weg gebracht“, sagt der verantwortliche Minister Alexander Dobrindt (CSU). Eine der Neuregelungen ist der „Drohnen-Führerschein“. Hierbei wird unterschieden zwischen Drohnen, die mehr und weniger als 2 kg wiegen. Für alle schwereren Drohnen ist zukünftig ein Kenntnisnachweis („Führerschein“) erforderlich. Nur auf Modellflugplätzen darf ohne Führerschein gestartet werden. Drohnen, die weniger als 2 kg wiegen, dürfen überall ohne Führerschein starten. Jedoch brauchen alle Drohnen, die mehr als 250 g wiegen – egal wo sie fliegen – eine Kennzeichnung. Auf der Drohne muss eine Plakette angebracht werden, auf der Name und Adresse des Eigentümers stehen. Fehlt diese Kennzeichnung, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Ehe für alle
Ebenfalls ab dem 1. Oktober ist die Ehe für alle möglich. Nachdem Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vor der Wahl überraschend die Abstimmung freigegeben hatte, stimmte die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Damit können ab Oktober auch Frau und Frau oder Mann und Mann Ehepartner im gesetzlichen Sinne sein. Lebenspartnerschaften können vom Standesamt in eine Ehe umgewandelt werden.

Fake-News und Hetze im Netz
Das Netzwerkdurchsuchungsgesetz verpflichtet ab Oktober soziale Netzwerke, rechtswidrige Inhalte wie Hasskommentare oder Fake-News schnell zu löschen. Hintergrund ist, dass bislang nur ein sehr kleiner Anteil von rechtswidrigen Inhalten überhaupt gelöscht wurde. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen von den Anbietern binnen 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde gelöscht werden. Halten sich die Online-Plattformen nicht an das Gesetz, drohen im Wiederholungsfall Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.

Wiederzulassung von Fahrzeugen
Die Abmeldung von Fahrzeugen ist bereits seit 2015 schon online möglich. Neu ist, dass nun auch die Wiederzulassung über das Internet erfolgen kann. Wenn das Fahrzeug wieder auf dieselbe Person angemeldet werden soll, die es auch abgemeldet hatte und sich der Zulassungsbezirk nicht ändert, steht der Wiederzulassung von zuhause nichts entgegen.

Über weitere wichtige Neuerungen von Gesetzen oder rechtliche Alltagsprobleme informieren wir jetzt regelmäßig in unserer KamenWeb-Serie „Darf ich?“.