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„Darf ich?“… Erstattung für gestrichenen Air Berlin-Flug verlangen?

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

Titel "Darf ich?" - Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comTitel "Darf ich?" - Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Die Insolvenz von Air Berlin war sowohl für Kunden, als auch für Mitarbeiter ein schwerer Schlag. Zahlreiche Flüge wurden seitdem gestrichen oder konnten nur mit starker Verspätung stattfinden. Zuletzt hatte eine Massen-Krankmeldung von Air Berlin-Piloten für Chaos an deutschen Flughäfen gesorgt. Welche Rechte Fluggäste haben, klären wir im neusten „Darf ich?“-Beitrag.

Sehr ärgerlich ist es, wenn man sich lange auf den Urlaub vorgefreut hat und dann kurz vor Abflug die Flüge gestrichen werden. So erging es seit der Insolvenzanmeldung von Air Berlin vielen Passagieren. Doch welche Rechte hat der einzelne Passagier, wenn ein Flug storniert wurde? Theoretisch besteht dann ein Anspruch auf Entschädigung. Bei Air Berlin sieht die Situation jedoch anders aus - das Unternehmen hat schließlich Insolvenz angemeldet. Damit fließen alle Forderungen in einen großen gemeinsamen „Topf“, auf den nach Abschluss des Insolvenzverfahrens bei einem „Kassensturz“ das übrige Vermögen aufgeteilt wird. Daher erhält man bei einer Insolvenz durchschnittlich nur etwa 4 % der ursprünglichen Forderung erstattet. Übrigens: Bei einer Flugstornierung muss die Fluggesellschaft für den Weitertransport (evtl. auch über einen anderen Weg als durch die Luft) sorgen und eine Entschädigung zahlen.

Entscheidendes Datum
Bei Air Berlin gibt es ein wichtiges Datum, dass Einfluss auf die Entschädigungs-Chance hat: Der 15. August 2017. Tickets, die vor diesem Datum gekauft wurden, haben keine oder nur eine sehr kleine Chance auf Entschädigungszahlungen. Wenn Flüge ausfallen, deren Tickets nach diesem Datum gekauft wurden, will Air Berlin den Kaufpreis erstatten. Gerade wegen der großen Unsicherheit, ob im Falle einer Insolvenz Entschädigungen gezahlt werden können, fordern viele Experten eine Pflichtversicherung für Fluggesellschaften, wie sie auch Reiseveranstalter haben müssen.

Buchung einer Pauschalreise
Bei Buchung einer Pauschalreise schließt der Reisegast keinen Vertrag mit einer Fluggesellschaft direkt, sondern mit einem Reiseveranstalter ab. Bekannte Reiseveranstalter sind z.B. Thomas Cook, Alltours oder Tui. Bei einem solchen Pauschalreisevertrag muss der Reiseveranstalter im Fall einer Flugstornierung einen Ersatzflug bei einer anderen Fluggesellschaft auf eigene Kosten organisieren.

Krankmeldung von Piloten
Auch wenn der Flug deshalb storniert wurde, weil sich Piloten krankgemeldet haben, hat der Passagier einen Entschädigungsanspruch. So hat zum Beispiel das Landgericht Darmstadt geurteilt: „Eine Airline muss garantieren können, dass eine entsprechende Besatzung für die Maschine zur Verfügung steht.“ Fluggesellschaften berufen sich zum Teil darauf, dass bei Krankmeldungen „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen würden und sie deshalb keine Erstattung leisten müssten. Zur Durchsetzung der Passagierrechte kann dann ein Gang zum Anwalt oder die Beauftragung einer Online-Fluggast-Rechteseite nötig sein.

Höhe der Entschädigung
Die Höhe von Entschädigungen bei Flugverspätungen oder Flugausfällen hängt von der Länge der Flugstrecke ab und beträgt pro Passagier zwischen 250 - 600 Euro.

Über weitere wichtige Neuerungen von Gesetzen oder rechtliche Alltagsprobleme informieren wir regelmäßig in unserer KamenWeb-Serie „Darf ich?“.