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Mindestlöhne, Konservierungsstoffe, Rauchverbot: Gesetzliche Änderungen ab November

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

Titel "Darf ich?" - Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comTitel "Darf ich?" - Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Im November kommen einige gesetzliche Änderungen auf uns zu. Unter anderem gibt es einen höheren Mindestlohn in Pflege- und Gartenbaubranche und ein neues Gesetz, dass die Reihenfolge von mehreren Vornamen betrifft.

Höhere Mindestlöhne
Personen, die in der Pflegebranche arbeiten können sich ab dem 1. Januar 2018 über einen höheren Mindestlohn freuen. Das regelt eine im November in Kraft tretende Verordnung. Der ab 2018 geltende Mindestlohn beträgt in Nordrhein-Westfalen 10,55 € pro Stunde. Auch in der Land-/Forstwirtschaft-/Gartenbaubranche steigt der Mindestlohn. Er beträgt ab dem 1. November 2017 bundesweit 9,10 € pro Stunde.
Wichtig zu wissen zum Mindestlohn – nicht nur in der Pflegebranche – ist, dass der Mindestlohn tatsächlich gezahlt werden muss. Das Bundesarbeitsgericht entschied kürzlich über folgenden Fall: Ein Arbeitgeber zahlte ein niedrigeres Gehalt als der Mindestlohn. Dann verrechnete er Sonderzahlungen mit dem niedrigen Gehalt, sodass er über das Jahr gerechnet durchschnittlich den Mindestlohn zahlte. Dies ist gesetzeswidrig. Sonderzahlungen wir Überstundenzuschläge, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Zulagen für beschwerliche Arbeiten (z.B. Schmutzzulagen) sowie leistungsabhängige Prämien dürfen nämlich nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Vielmehr muss der Arbeitgeber schon vor Verrechnung dieser Sonderzahlungen den Mindestlohn bezahlen.

Reihenfolge von Vornamen
Menschen, die mehrere Vornamen haben, können mit der Reihenfolge ihrer Vornamen unter Umständen unzufrieden sein. Heißt eine Frau bspw. Lisa Marie Meier und möchte gerne nur „Marie“ genannt werden, können ihre Freunde und Bekannten darauf Rücksicht nehmen und werden sie Marie Meier nennen. Arbeitgeber oder Personen, die nicht zum Bekanntenkreis gehören, wissen jedoch nichts davon und verwenden im Normalfall nur den ersten Vornamen, also Lisa Meier. Ein neues Gesetz, was im November 2017 in Kraft tritt und im November 2018 gelten wird, kann hier helfen. Die Reihenfolge mehrerer Vornamen kann dann einfach nach persönlichem Geschmack geändert werden.

Konservierungsstoffe in Spielzeugen
Ein neuer EU-Grenzwert für Konservierungsstoffe in Spielzeugen tritt am 24. November 2017 in Kraft. Demnach dürfen Spielzeuge auf Wasserbasis wie z.B. Fingerfarben, Seifenblasen, Klebestoffe weniger von Kontaktallergien-auslösenden Stoffen enthalten.

Rauchverbot an thailändischen Stränden
Wichtige Information für Thailand-Urlauber: An 20 sehr beliebten Stränden in Thailand, u.a. in Phuket, Pattaya oder Hua Hin tritt ein strenges Rauchverbot in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, nichtrauchende Urlauber vor den tödlichen Gefahren des Rauchens besser zu schützen. An den betreffenden Stränden darf ab dem 1. November 2017 nur noch innerhalb ausgewiesener Raucherzonen geraucht werden. Zwischen 1.000 und 2.500 € beträgt umgerechnet die Strafe bei einem Verstoß, bis zu einem Jahr Gefängnis wäre sogar möglich.

Sachkundenachweis für Detektive
Detektive und andere im Bewachungsgewerbe tätige Personen müssen bis Ende November 2017 einen sogenannten Sachkundenachweis erbringen. Dieser besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und kann vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt werden.

Dieser Artikel ist Teil unserer KamenWeb-Artikelserie „Darf ich?“. Hierin berichten wir regelmäßig über aktuelle wichtige gesetzliche Regelungen und Änderungen.