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Darf ich? … als Händler mit den Worten „Black Friday“ werben?

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

Titel "Darf ich?" - Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comTitel "Darf ich?" - Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. In den USA ist der schwarze Freitag, bzw. „Black Friday“ schon viele Jahre lang ein alljährliches Shopping-Event. Onlinehändler und klassische Ladengeschäfte werben mit schier unglaublichen Rabatten. Auch in Deutschland gibt es mittlerweile dieses Event. Jedoch werben viele Unternehmen mit abgewandelten Begriffen, wie „Cyber Day“, „Black Week“ oder ähnlichem. Darf ich als Händler daher auch mit den „klassischen“ Worten „Black Friday“ werben?

Die Antwort auf diese Frage ist nicht ganz einfach. Der Begriff „Black Friday“ wurde nämlich 2014 von der Hongkonger Firma Super Union Holdings Ltd. beim Deutschen Marken- und Patentamt als Wortmarke registriert. Nur mit einer Lizenz zur Nutzung der Marke ist es daher Dritten erlaubt, mit den Worten „Black Friday“ zu werben. Doch die Eintragung ist unter Juristen umstritten. Mittlerweile liegen beim Marken- und Patentamt 16 Anträge auf Löschung vor. Grund hierfür ist, dass sogenannte absolute Schutzhindernisse vorliegen könnten. Diese könnten etwa deshalb vorliegen, da es sich bei dem Begriff um ein gebräuchliches Wort – ähnlich wie „Ostern“ oder „Weihnachten“ – handeln könnte. Die Entscheidung des Markenamts steht noch aus. Daher handelt es sich bis zur Entscheidung um eine wirksame Wortmarke.
Doch bis es zur Entscheidung über die Löschungsanträge kommt, drohen Abmahnungen des Markeninhabers. Medienberichten zufolge werden Händlern, die mit dem Begriff „Black Friday“ werben, offensichtlich zunächst Angebote zur Lizensierung unterbreitet. Wird keines dieser Angebote angenommen, droht offenbar eine markenrechtliche Abmahnung.
Um die besonderen Rabatte an diesem Schnäppchentag zu bewerben, sollten Händler also zumindest zunächst auf die Verwendung der Begriffe „Black Friday“ verzichten und lieber andere, ausschlaggebende Formulierungen nutzen.

Über weitere wichtige Neuerungen von Gesetzen oder rechtliche Alltagsprobleme informieren wir regelmäßig in unserer KamenWeb-Serie „Darf ich?“.