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Weihnachtsdeko überall – Gibt es ein „zu viel“?

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

Titel "Darf ich?" - Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comTitel "Darf ich?" - Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Es gibt ja die schönsten und die kitschigsten Dekoartikel zur Weihnachtszeit. Von feinsten Krippen über Lichterketten bis zu blinkend-tanzenden Weihnachtsmännern. Darf ich eigentlich so dekorieren wie ich will – auch im Gemeinschaftstreppenhaus?

Die Weihnachtszeit ist die Zeit im Jahr zum Innehalten, zum Besinnen und zum gemeinsamen fröhlichen Beisammensein. Dazu gehört auch Weihnachtsdeko. Sie schafft ein schönes Ambiente und eine Wohlfühlatmosphäre, in der man sich noch heimeliger fühlt. Gibt es eigentlich ein „zu viel“ an Deko? Manch einer wird sagen: nein, ein anderer: ja. Wie sieht es rechtlich aus?

Zunächst einmal darf jeder in seiner eigenen Wohnung so viel Dekoration oder anderweitige Weihnachtsartikel aufstellen, wie er möchte. Sobald es um Dekoration vor der eigenen Haustür, wie bspw. im Gemeinschaftstreppenhaus, gibt es einiges zu beachten. Türkränze, die die eigene Wohnungstür schmücken sind aber im Regelfall zulässig. Auch andere Verzierungen am Türrahmen oder der Fußmatte sind kein Problem. Wird hingegen das Treppengeländer mit Girlanden, Lichterketten oder anderem Schmuck behangen, sollten zuvor der Vermieter oder andere Miteigentümer nach deren Einverständnis gefragt werden. Werden mit Dekoration Fluchtwege oder Brandschutzeinrichtungen zugestellt, verbaut oder zugehängt, ist dies in jedem Fall unzulässig. Mittelgroße Weihnachtsmänner oder andere größere Dekoartikel im Treppenhaus sollten ebenfalls zuvor mit Mitmietern und dem Vermieter abgesprochen werden.
Und wie sieht es aus im eigenen oder mitvermieteten Garten?

Auch im Garten kann der Eigentümer zunächst einmal tun, was er möchte. Die Grenze wird jedoch überschritten, wenn Nachbarn und andere Anwohner belästigt werden. Dies kann zum Beispiel durch Lichter, Leuchtreflexionen oder Musik passieren. In der Zeit der Nachtruhe (22 bis 6 Uhr) sollten flimmernde, funkelnde und grelle Leuchtmittel abgeschaltet werden. Auch Weihnachtsmusik – und ist sie auch noch so schön – darf höchstens in Zimmerlautstärke gehört werden, sodass Nachbarn nichts davon mitbekommen. Handelt es sich bei dem Garten um einen vermieteten Garten, sollte zudem vorher der Vermieter gefragt werden.

Frohes Dekorieren und feiern!