-Anzeige-

Anzeige

Darf ich Weihnachtsgeld verlangen?

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

Titel "Darf ich?" - Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comTitel "Darf ich?" - Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Viele Arbeitnehmer haben das Glück, vom Chef Weihnachtsgeld (auch 13. Gehalt genannt) zu erhalten. Darf ich ein solches verlangen? Oder darf es der Chef nur einigen Mitarbeitern zahlen?

Die Weihnachtszeit ist eine teure Zeit. Viele Geschenke wollen besorgt, viele Plätzchen gebacken und viele Besuche angestellt werden. Da kommt die zusätzliche Finanzspritze auf der Gehaltsrechnung gerade recht.

Habe ich ein Recht auf Weihnachtsgeld?

Diese Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten. Zunächst einmal gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Ein solcher Anspruch kann sich aber aus dem Tarif- oder Arbeitsvertrag ergeben. Findet sich hierin auch keine Regelung zum Weihnachtsgeld, kann ein Anspruch auch aus betrieblicher Übung entstehen. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hat, wenn der Chef drei Jahre in Folge Weihnachtsgeld gezahlt hat. Der Anspruch besteht dann für alle Folgejahre. Viele Arbeitgeber wollen die Entstehung dieses Anspruches jedoch verhindern und verwenden hierzu bestimmte Klauseln im Arbeitsvertrag. Viele dieser Klauseln sind jedoch unwirksam, was zur Folge hat, dass der Anspruch doch entsteht.

Beispiele für unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag:

- „Der Arbeitnehmer erhält im Dezember Weihnachtsgeld in Höhe von 100 % des Grundlohns. Die Zahlung erfolgt freiwillig.“
- „Weihnachtsgeld ist, wenn es gezahlt wird, eine freiwillige und stets widerrufliche Leistung.“
- „Der Arbeitnehmer erhält jährlich Weihnachtsgeld. Die Zahlung kann aus wirtschaftlichen Gründen widerrufen werden.“
- „SonstigeLeistungen des Arbeitgebers sind freiwillig und können jederzeit widerrufen werden. Auch wenn der Arbeitgeber sie mehrmals und regelmäßig erbringen sollte, erwirbt der Arbeitnehmer dadurch keinen Rechtsanspruch für die Zukunft.“

Kann der Chef nur bestimmten Mitarbeitern Weihnachtsgeld zahlen?
Im Normalfall nein. Denn dies würde gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Auch Teilzeitkräfte oder Minijobber haben, wenn andere Mitarbeiter Weihnachtsgeld erhalten, anteiligen Anspruch hierauf. Nur wenn es einen sachlichen Grund gibt, also bspw. alle Mitarbeiter ausgenommen werden, die eine leistungsabhängige Bezahlung erhalten, ist das Nichtzahlen an diese Mitarbeiter zulässig.

Weihnachtsgeld im Mutterschutz?
Ob eine Frau, die sich im Mutterschutz befindet, Anspruch auf Weihnachtsgeld hat, musste sogar der Europäische Gerichtshof klären. Er entscheid: ja. Das Nichtzahlen an eine Frau im Mutterschutz wäre ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.

Über viele weitere spannende Rechtsthemen aus dem Alltag berichten wir regelmäßig in unserer KamenWeb.de-Serie „Darf ich?“. Haben Sie auch eine Rechtsfrage? Schreiben Sie uns an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!