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Gesetzliche Änderungen ab Januar 2018

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

Titel "Darf ich?" - Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comTitel "Darf ich?" - Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Das neue Jahr rückt immer näher. Zum 1. Januar treten zahlreiche neue Gesetze und Regeln in Kraft. KamenWeb.de verschafft den Überblick.

Personen, die planen im kommenden Jahr ein eigenes Haus zu bauen, kommen in den Genuss neuer Regelungen. Ein Bauunternehmen muss nämlich ab Januar detaillierte Baubeschreibungen vorlegen - somit ist ein Vergleich zwischen unterschiedlichen Angeboten leichter. Außerdem muss ein verbindlicher Fertigstellungstermin genannt werden. Mutterschutz können ab dem neuen Jahr auch nicht berufstätige Schülerinnen und Studentinnen in Anspruch nehmen. Vor der Geburt sind es sechs Wochen und danach acht. Neu ist auch, dass es kein Arbeitsverbot mehr gegen den ausdrücklichen Willen einer werdenden oder frisch gewordenen Mutter geben darf.

Nutzer von Kreditkarten und Online-Banking müssen künftig bei Missbrauch ihrer Konten in aller Regel nur noch bis zu einem Betrag von maximal 50 Euro haften. Bisher galt eine Grenze von 150 Euro. Ausnahmen von der Haftungsbegrenzung gibt es nur bei grober Fahrlässigkeit, die jedoch vom Kreditkarten- oder Bankunternehmen nachgewiesen werden muss. Gebühren für Kartenzahlungen werden dank einer neuen Richtlinie der Europäischen Union abgeschafft. Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften dürfen keine gesonderten Gebühren mehr verursachen.

Das Kindergeld steigt ab Januar auf 194 Euro für die ersten beiden Kinder und auf 200 Euro für das dritte sowie 225 Euro für das vierte und weitere Kinder monatlich. Auch der Kinderfreibetrag steigt auf 4.788 Euro. Telefonabzocke wird eingedämmt. Sogenannte Ping-Anrufe, bei denen nur kurz angeklingelt und dann auf einen Rückruf zu einer teuren Nummer gehofft wurde, waren 2017 eine der Betrugsmaschen überhaupt. Die Bundesnetzagentur ordnete an, dass ab spätestens 15.01.2018 eine kostenlose Preisansage bei solch teuren Nummern vorgeschaltet werden muss. Dann weiß der Rückrufer, dass er im Zweifelsfall lieber wieder auflegen sollte.

Beschäftigte bei Pflegediensten erhalten ab Januar einen höheren Mindestlohn. In NRW beträgt er dann 10,55 Euro pro Stunde. Auch Mitarbeiter des Elektrohandwerks dürfen sich über eine Erhöhung des Mindestlohns freuen: er beträgt bundesweit 10,95 Euro. Neu ist auch, dass es beim Mindestlohn in keiner Brancher mehr Ausnahmen geben darf.

Erleichterungen bei der Steuererklärung: Diese kann in 2018 später und weitestgehend ohne Nachweise abgegeben werden. Eine Einkommenssteuererklärung kann ab 2018 bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden (bisher: Mai). Auch bei Nachweisen gibt es eine Erleichterung: Diese müssen nicht mehr ans Finanzamt mitgeschickt werden, sondern nur auf Anfrage vorgelegt werden. Der Grundfreibetrag steigt auf 9.000 Euro an.

Arbeitslose Mitmenschen, die über kein eigenes Konto verfügen, können sich ab dem 1. April 2018 an Supermarktkassen einen Vorschuss in dringenden Fällen in bar auszahlen lassen. Es beteiligen sich bisher die Unternehmen Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann. Gastronomen können von den Finanzämtern im neuen Jahr unangemeldet eine Kassenprüfung erhalten. Hierdurch soll der Steuerbetrug eingedämmt werden.

Das neue Jahr bringt also zahlreiche gesetzliche Neuerungen. Wir von KamenWeb.de wünschen jedenfalls einen guten Rutsch!