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Gesetzesänderungen ab März 2018: Streaming, Notruf, Löhne

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Einige gesetzliche Neuerungen bringt der März mit sich. In unserer Serie „Darf ich“ erklären wir, welche Änderungen auf Sie zukommen.

Eine erfreuliche Nachricht für alle Fans von Streaming vorneweg: Ab dem 20. März fällt die sogenannte „Ländersperre“ weg. Das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt kostenpflichtige Online-Dienste, wie z.B. Netflix, Sky oder Amazon Prime auch im EU-Ausland, z.B. auf Reisen genutzt werden können. Das sogenannte Geoblocking, mit dem der Zugriff aus dem Ausland auf diese Dienste unterbunden wurde, wurde vom EU-Parlament verboten.

Eine weitere Neuerung gibt es ab dem 31. März im Bereich der Kfz-Neuwagen. Diese müssen nämlich ab Ende des Monats mit dem europaweit einheitlichen automatischen Notrufsystem eCall ausgestattet sein. Hierdurch werden im Falle eines Unfalls an die Leitstelle der aktuelle Standort des Fahrzeuges sowie die Anzahl der Insassen und einige weitere Daten weitergegeben. Durch diese Regelung soll die Anzahl der tödlichen Unfälle reduziert werden.

Lohnsteigerungen für die Mitarbeiter im Baugewerbe: Ab dem 1. März erhalten alle Mitarbeiter der Branchen Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk und Gebäudereinigung den jeweiligen tariflichen Mindestlohn – unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber tariflich gebunden ist oder nicht.

Wichtige Änderung für Mofa-, Moped- und Rollerfahrer! Ab dem 1. März gibt es ein neues Kennzeichen, welches nicht mehr schwarz, sondern blau ist. Es gilt für alle Fahrzeuge, die einen Hubraum unter 50 Kubikzentimeter haben. Wer das Kennzeichen nicht austauscht, riskiert im schlimmsten Fall eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe.

Tiere dürfen ab Anfang März nicht mehr mit Antibiotika behandelt werden, die für den Menschen hohe Bedeutung haben. Durch diese Regelung soll die Gefahr der Bildung von Resistenzen eingedämmt werden. Solche Resistenzen sind in der Vergangenheit bereits oft aufgetreten, da der menschliche Körper z.B. über den Verzehr von Tieren, die entsprechenden Stoffe aufgenommen hatte.

Eine weitere, wenn auch keine gesetzliche, Neuerung wird Raucher ärgern. Der Marktführer in der deutschen Tabakbranche, Philip Morris, hat seine Preise pro Packung erhöht, bzw. den Packungsinhalt verringert. Eine Schachtel Marlboro bspw. enthält statt 23 nun nur noch 22 Zigaretten, der Preis von 7 Euro pro Packung bleibt bestehen. Die gesamte Tabakbranche hat im vergangenen Jahr alleine in Deutschland einen Umsatz in Höhe von 21,4 Milliarden Euro erzielt.