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Gesetzesänderung im April

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Der April bringt einige gesetzliche Neuerungen mit sich. Für Verbraucher wird z.B. Streaming im Internet ausgebaut.

Das sogenannte "Geo-Blocking", was verhinderte, dass kostenpflichtige Inhalte von Streamingplattformen wie etwa Netflix oder Spotify nur innerhalb Deutschlands abgerufen werden konnten, ist nun verboten. Damit kann jetzt auch aus dem europäischen Ausland auf die Seiten zugegriffen werden. Bisher erkannten die Streaming-Seiten an der IP-Adresse, ob sich der Nutzer im Ausland aufhielt und blockierten sodann den Zugriff.

Wer vergangenes Silvester das traditionelle Bleigießen zelebriert hat, hat das wahrscheinlich das letzte Mal getan. Denn ab April sind solche Produkte verboten, die mehr als 0,3 % Blei enthalten. Hierunter fallen zum Beispiel die Bleigießen-Sets. Hintergrund ist: Blei ist ein giftiges Schwermetall. Die Bleigießen-Sets enthalten in ihren Legierungen bis zu 70 % Blei. Kommendes Silvesterfest wird es aber diverse Alternativen ohne Blei geben.

Gerichtsverhandlungen sind in Deutschland zwar öffentlich, aber Aufnahmen via Kamera, Mikrofon etc. sind nicht zulässig. Ganz anders ist es etwa in den USA, wo Entscheidungen von Gerichten teilweise sogar im Livestream übertragen werden. In Deutschland dürfen Videoaufnahmeb bisher nur bei einigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gemacht werden. Das ändert sich jetzt - zumindest ein bisschen. Zum einen sind ab Mitte April Tonübertragungen aus dem Gerichtssaal in einen benachbarten Raum zulässig, wenn es Platzprobleme bei besonders öffentlichkeitsinteressant Prozessen gibt, zum anderen können Ton- und Videoaufnahmen von Gerichten zugelassen werden, wenn das Verfahren herausragende Bedeutung hat.

Pommes sind ein beliebtes und schnell zubereitetes Essen. Besonders aus der Fritteuse schmecken sie sehr knusprig. Beim Frittiervorgang entsteht jedoch der als wahrscheinlich krebserregend eingestufte Stoff Acrylamid. Auch bei der Zubereitung von Kaffee, Brot oder Müsli kann der Stoff entstehen. Ab dem 11. April gilt europaweit eine neue Vorschrift, die das Entstehen von Acrylamid zumindest verringern soll. So wird z.B. der Frittiervorgang von Pommes verändert, die Pommes müssen zuvor blanchiert oder eingeweicht werden. Eine mögliche Folge neben dem reduzierten Acrylamid-Gehalt könnte auch sein, dass die Pommes weniger knusprig schmecken.

Insolvenzen von ganzen Konzernen mit mehreren Untergesellschaften waren bisher sehr kompliziert, da jede Untergesellschaft an ihrem jeweiligen Sitz Insolvenz anmelden musste und die Verfahren getrennt durchführt wurden. Nun wird es einen Gruppen-Gerichtsstand geben, ab dem alle Unternehmen eines Konzerns unabhängig von ihrem Sitz Insolvenz anmelden können.