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Diese Änderungen bringt der Juni

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.com

von Julian Eckert

Kamen. Der Sommermonat Juni bietet auch wieder einige gesetzliche Änderungen. Wir haben den kompakten Überblick zusammengestellt.

Diesel-Fahrverbot
Die durch Kfz-Hersteller verbaute Software, die in einer Großzahl der Betriebszeit zur Deaktivierung der Diesel-Abgasreinigung führte, wurde in vielen Fahrzeugen bereits wieder deaktiviert. Gleichwohl werden Schadstoffgrenzwerte nicht eingehalten. Seitens des Verkehrsministeriums werden Hardware-Nachrüstungen auf Kosten der Verursacher, die nach unabhängigen Tests zur Einhaltung der Grenzwerte führen würden, strikt abgelehnt. Aus diesem Grund und auch weil kein anderes Mittel ersichtlich ist, kommt es bereits seit dem 31. Mai 2018 in dem Hamburger Stadtteil Altona zu einem teilweisen Diesel-Fahrverbot. Umweltschützer kritisieren hierbei, dass Dieselfahrzeuge über eine Parallelstraße nur an der Messstelle vorbei geschleust und anschließend wieder auf die Hauptverkehrsstraße zurückgeführt werden. Das Diesel-Fahrverbot in Hamburg ist das erste bundesweit.

Public Viewing der WM
Die Fußball-WM startet am 14. Juni 2018. aufgrund der bestehenden Zeitverschiebung werden einige Spiele, auch Spiele mit deutscher Beteiligung, erst nach 22:00 Uhr enden. Zu dieser Zeit gilt normalerweise bereits die Nachtruhe. Public Viewing, was eine Geräuschkulisse verursacht, wäre demnach eine Ruhestörung und nicht zulässig. Die Bundesregierung hat eine bis zum 31. Juni befristete Verordnung beschlossen, nach der in derartigen Fällen das Public Viewing auch nach 22:00 Uhr fortgesetzt und beendet werden darf.

Kreuze in Behörden
Die bayerische Landesregierung hat beschlossen, dass ab dem 1. Juni 2018 in jeder bayerischen Staatsverwaltung Kreuze an den Wänden hängen müssen. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) begründete die Maßnahme damit, dass es sich bei dem Kreuz um das grundlegende Symbol der kulturellen Identität des christlich-abendländischen Gebiets handele. Knapp zwei Drittel der deutschen Bevölkerung lehnen die Maßnahme ab.

Musterfeststellungsklage
Der Deutsche Bundestag will noch im Juni ein Gesetz beschließen, dass es Verbrauchern ermöglicht eine Musterfeststellungsklage zu erheben. Hierdurch sollen ihre Interessen gegenüber großen Konzernen besser durchsetzbar sein. Ein Verbraucherverband müsste hierbei eine Klage gegen ein Unternehmen erheben, an die sich sodann Verbraucherinnen und Verbraucher anhängen können. Die in dem Verfahren getroffenen Feststellungen würden auch in Bezug auf die angeschlossenen Verbraucher gelten. Insbesondere gegen die Volkswagen AG wird es aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr vor Ende der Verjährungsfrist eine derartige Klage geben, der sich sodann vom Dieselskandal betroffene Autofahrer anschließen können.

Mindestlohn
Die Mindestlohnkommission, die nach dem Mindestlohngesetz dafür zuständig ist, die Erhöhung des Mindestlohns alle zwei Jahre zu überprüfen und zu beschließen, wird sich im Juni wieder treffen. Verhandelt wird so dann der Mindestlohn, der ab dem 1. Januar 2019 gezahlt werden muss. Der Kommission gehören Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter an. Seitens der Gewerkschaften wird eine Erhöhung des Mindestlohns auf 9,19 € gefordert. Die Entscheidung über den Mindestlohn, der ab 2019 gezahlt werden muss, muss bis zum 30. Juni 2018 fallen.