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Änderungen von Gesetzen und Regelungen im September: Lampen, Autos und mehr

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Neuer Monat, neue Regeln. Im September ändern sich einige Gesetze und Vorschriften. Wir haben die Übersicht.

Nur gut 5 Prozent der nötigen Energie wandelt eine klassische Glühbirne in Licht um, die verbleibenden 95 Prozent werden als Wärme abgegeben. Um dieser Energieverschwendung Herr zu werden wurden ab 2009 europaweit Glühbirnen schrittweise verboten. Gut ein Drittel sparsamer sind Halogenlampen, die bspw. mit 20 Watt die gleiche Helligkeit wie eine 30-Watt-Glühbirne erzeugen können. Allerdings sind auch Halogenlampen im Vergleich zu den modernen LED-Lampen noch Stromfresser. Denn eine LED-Lampe ist ganze 90 Prozent sparsamer als eine klassische Glühbirne. Um die Halogenlampen nun auch nach und nach aus dem Verkehr zu ziehen und damit eine weitere Energieeinsparung zu erreichen, ist seit dem 1. September das Inverkehrbringen von besonders energiehungrigen Halogenlampen verboten. Zunächst von dem Verbot ausgenommen sind platte Spotlampen oder Flutlichter. Restbestände, die bereits in den Filialen liegen, dürfen noch abverkauft werden.

Vor gut drei Jahren kam er ans Licht: Der Abgas-Skandal. Noch bis heute halten Gerichtsverfahren, Software-Updates und die Forderungen nach Hardware-Nachrüstungen oder finanzieller Entschädigung von betroffenen Kunden des VW-Konzerns oder anderer Hersteller an. Nun gelten ab September zwei Neuerungen im Bereich des Abgasmessverfahrens und der Schadstoffklassen. Ab diesem Monat dürfen nur noch Fahrzeuge neu zugelassen werden, die nach der strengeren WLTP-Prüfung die vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte einhalten. Dieser Test dauert im Vergleich zum vorherigen, noch aus den 90er-Jahren stammenden NEFZ-Test deutlich länger. Er erfolgt bei höheren Geschwindigkeiten, mit stärkerer Beschleunigung und bei kälteren Temperaturen. Zudem müssen auch Verbraucher wie z.B. Sitzheizung oder Radio während des Tests eingeschaltet sein. Auch der RDE-Test, also der Test der Fahrzeuge im realen Fahrbetrieb auf der Straße und nicht nur auf dem Rollenprüfstand, wird verpflichtend. Diese Lücke hatten Autohersteller wie der VW-Konzern genutzt und eine Einrichtung verbaut, die den Rollenprüfstand automatisch erkennt und sodann einen niedrigen Schadstoffausstoß als im realen Fahrbetrieb simuliert. Der strengere WLTP-Test führt wohl zu längeren Wartezeiten beim Kauf eines neuen Fahrzeuges, da wohl nicht alle Fahrzeuge den Test von vornherein bestehen werden. Zudem ändert sich durch die neue Testart auch die Festsetzung der Kfz-Steuer, vor September zugelassene Fahrzeuge sind hiervon jedoch nicht betroffen.

Die irische Billigfluglinie Ryanair verschärft erneut ihre Handgepäck-Regelungen. Künftig dürfen im Standardtarif nicht mehr wie bisher ein Handgepäck plus eine kleine Tasche kostenlos mitgenommen werden. Seit dem 1. September inklusive ist nur noch eine einzelne kleine Tasche mit den Maximalmaßen 40 x 20 x 25 cm. Wer dennoch ein weiteres Handgepäckstück, wie z.B. einen kleinen Trolli mitnehmen möchte, muss mindestens sechs Euro Aufpreis zahlen.

Das schwedische Einrichtungshaus Ikea änderte zum Start des neuen Geschäftsjahres am 1. September sein Rückgaberecht. Bis dahin galt eine Rückgabefrist von 365 Tagen ab Kauf. Künftig bleibt es bei der gleichen Frist, zurückgenommen werden jedoch nur neue und unbenutzte Produkte. In jedem Fall muss der Kassenbon vorgelegt werden. Im Rahmen der Ikea-Nachhaltigkeitsrichtlinie gibt es aber auch für gebrauchte Produkte eine neue Möglichkeit, diese zurückzugeben: Ikea kauft diese Produkte zurück und bietet sie dann anderen Kunden in der Fundgrube an. Das Ankaufprojekt “Ikea zweite Chance” läuft zunächst in einer Testphase in den Einrichtungshäusern Siegen, Kaarst, Hannover, Berlin und Würzburg.