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Musterfeststellungsklage gegen VW: Kostenlose Klagemöglichkeit für Geschädigte

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen/Braunschweig. Der Diesel-Abgasskandal, der den VW-Konzern nun gut drei Jahre nach Bekanntgabe der Manipulationen an der Abgasreinigung mit voller Wucht gerichtlich ereilt, führt nun zur ersten Musterfeststellungsklage in Deutschland. An diese können sich betroffene Kunden kostenfrei und risikolos anhängen.

Die kürzlich neu geschaffene Musterfeststellungklage hat gegen Ende diesen Jahres nun die Möglichkeit, sich als effektives Instrument zur Durchsetzung von Verbraucherinteressen gegen große Konzerne zu beweisen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ADAC haben angekündigt, zum ersten Mal gemeinsam die neue Klagemöglichkeit nutzen zu wollen. Bei der Musterfeststellungsklage klagt eine anerkannte Organisation (hier der vzbv mit Unterstützung des ADAC) gegen ein Unternehmen auf Feststellung, dass betroffenen Personen ein gewisser Schaden entstanden ist. Ziel der Musterfeststellungklage ist es also, feststellen zu lassen, dass die Volkswagen AG durch den Einbau einer Manipulationssoftware die Eigentümer eines Fahrzeugs mit dem Motor EA189 vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb Schadensersatz schuldet. “Die Geschädigten sollen anschließend wählen können, ob Sie das Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben oder eine Einmalzahlung verlangen”, erklären die Rechtsanwälte der R|U|S|S Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft, die den vzbv vertreten. Verbraucher, die sich an die Musterfeststellungsklage angehängt haben, könnten dann von einem Vergleich mit VW profitieren oder aber ihren Anspruch auf Schadensersatz leichter durchsetzen. Die Klage wird zum 01.11.2018, also noch rechtzeitig vor einer möglichen Verjährung zum Jahresende 2018 vor dem Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht.

Um als Verbraucher von der Musterfeststellungsklage zu profitieren ist die Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz erforderlich. Diese Eintragung ist kostenfrei und risikolos und ab dem 1. November 2018 möglich. Eintragen können sich all diejenigen Kunden, die nach November 2007 einen Diesel der Marken Volkswagen, Audi, Skoda oder Seat mit Motoren des Typs EA 189 gekauft haben. Um eine Verjährung zu vermeiden, ist eine Eintragung bis spätestens zum 31.12.2018 nötig. Die Musterfeststellungsklage dürfte vor allem für diejenigen Kunden interessant sein, die keine Rechtsschutzversicherung haben und daher kein Klagerisiko eingehen wollen.

VW reagiert indessen - jedenfalls nach Außen hin - gelassen: "Das Instrument der Musterfeststellungsklage ändert nichts an unserer Position: Es gibt keine Rechtsgrundlage für kundenseitige Klagen im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik in Deutschland", so der Autobauer. Zudem sei es so, dass Einzelklagen von Kunden “überwiegend erfolglos” blieben. Ganz anders die Anwälte des vzbv: An 82 von 115 deutschen Landgerichte hätte alleine ihre Kanzlei schon erfolgreiche Urteile gegen die Volkswagen AG errungen. Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Braunschweig wird also in jedem Fall spannend. Das Gericht ist übrigens mit großen Klagen gegen VW bereits vertraut: Aktuell läuft vor dem OLG Braunschweig das Musterverfahren der Aktionäre gegen VW. Geschädigte Anleger fordern von VW Schadensersatz, weil der Autobauer zu spät über die Manipulationen informiert habe. Es geht um knapp 9 Milliarden Euro.