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Leiharbeiter, Gartensträucher, Musikstreaming: Neuerungen im Oktober

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Ein neuer Monat bedeutet auch immer Neuerungen bei Gesetzen und Regeln. Im Oktober betroffen sind zum Beispiel Leiharbeiter, Garteneigentümer und Elektronikhändler.

Leiharbeiter
Neuigkeiten für Leiharbeiter bereits aus dem vergangenen Jahr: Diese dürfen seit April 2017 nur noch maximal 18 Monate lang ununterbrochen in demselben Betrieb arbeiten. Wer demnach am 1. Oktober 2018 in demselben Betrieb eingesetzt, in dem er seit April 2017 arbeitet, muss von diesem Betrieb als dort direkt und fest angestellter Mitarbeiter übernommen werden.

Blei in Spielzeug
Das giftige Schwermetall Blei ist ein Stoff, dass in Spielzeugen nichts zu suchen hat. Aus diesem Grund wurde der europaweit geltende Grenzwert nun nochmals nach unten korrigiert. Ab dem 28. Oktober dürfen nur noch maximal 0,5 Milligramm pro Kilogramm Blei in Spielzeugen enthalten sein. Der Wert ist damit etwa siebenmal strenger als der bisher geltende Wert.

Hecken und Sträucher
Garteneigentümer dürfen ab Oktober wieder Hecken und Büsche schneiden. Die Schonfrist, die jährlich von März bis Ende September dauert, ist nun vorbei. Sie schützt Vögel und deren Nester, die häufig an nicht sichtbaren Stellen in Hecken untergebracht werden. In der Sperrzeit sind daher nur die Form erhaltende Schönschnitte erlaubt, großzügiges Schneiden und Stutzen hingegen nicht.

Musikstreaming
Spotify ändert seine Nutzungsbedingungen. Der beliebte Musikstreaming-Anbieter aus Schweden informiert seine Nutzer darüber, dass nach bereits in Kraft getretenen Änderungen bei dem Standard-Abonnement nun auch um 50 Prozent ermäßigte Studenten-Abos betroffen sind. Bei dem Standard-Abonnement wurden im September die Nutzungsbedingungen dahingehend geändert, dass Spotify u.a. künftig auf Standortdaten und Informationen, ob ein Nutzer geht, joggt oder im Nahverkehr unterwegs ist, zugreifen darf. Nun wird ab dem 28. Oktober in den Bedingungen für Studentenabos geregelt, dass dieses maximal drei Jahre lang läuft, bevor es in ein Standard-Abo umgewandelt wird. Das Abo ist damit für eine kürzere Dauer verfügbar als ein durchschnittliches Studium dauert. Damit wird das Spotify-Abo effektiv schneller teurer.

Elektrogesetz
Das Elektrogesetz soll dafür sorgen, dass weniger Elektroschrott entsteht und dass ausgediente elektronische Geräte dem Recyclingprozess zugeführt werden. Aus diesem Grund sind bereits vor der Gesetzesänderung Elektronikhändler durch das Gesetz gebunden. Ab dem 26. August kommt nun eine weitere Pflicht auf betroffene Händler zu. Ab diesem Datum müssen die Händler selbständig überprüfen, ob die Zuordnung der angebotenen Produkte durch die zuständige Stiftung in die richtige Kategorie erfolgt ist.

Über weitere wichtige Neuerungen und Änderungen von Gesetzen oder rechtliche Alltagsprobleme informieren wir regelmäßig in unserer KamenWeb-Serie „Darf ich?“.