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Gesetzesänderungen im Januar 2019

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Das neue Jahr steht vor der Tür und mit ihm auch viele Gesetzesänderungen. Erfreulich: An vielerlei Stellen sorgen die Änderungen für mehr Geld im Portemonnaie. Eine Musterfamilie mit 40.000 € Jahresbrutto und zwei Kindern wird etwa 400 € mehr im Jahr zur Verfügung haben.

Günstigere Versicherungen
Ab dem 1. Januar sinken die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Arbeitnehmer zahlen nun nur noch 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens, statt bisher 3 Prozent. Auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sinken. Sie werden ab 2019 wieder paritätisch verteilt sein, d.h. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils genau die Hälfte. Bislang musste der kassenindividuelle Zusatzbeitrag ausschließlich vom Arbeitnehmer gezahlt werden. Auch Selbständige profitieren: Ihr Mindestbeitrag zur Krankenkasse sinkt deutlich - von bisher 423 € monatlich auf nun 171 €.

Höherer Mindestlohn
Der gesetzliche allgemeine Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 9,19 €. Unabhängig von dem allgemeinen Mindestlohn steigen im neuen Jahr auch zahlreiche branchenspezifische Mindestlöhne: In der Gebäudereinigung wird er bei uns in NRW z.B. bei 10,56 € liegen, in der Pflegebranche 11,05 € betragen. In keiner Branche darf ein geringerer Stundenlohn gezahlt werden, als ein branchenspezifischer oder der allgemeine Mindestlohn von 9,19 €.

Recht auf Brückenteilzeit
Arbeitnehmer können ab Januar dank einer Änderung im TzBfG ihre wöchentliche Arbeitszeit für die Dauer von einem bis zu fünf Jahren befristet reduzieren und dadurch flexibler werden. Anschließend haben sie ein Recht auf die Rückkehr in ihren vorherigen Vollzeitjob zu unveränderten Konditionen. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Arbeitgeber mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigt. Der Antrag des Arbeitnehmers kann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber abgelehnt werden, bspw. wenn sich schon bereits eine bestimmte Zahl an Kollegen in befristeter Brückenteilzeit befindet.

Höherer Grundfreibetrag und mehr Kindergeld
Das steuerfreie Einkommen, das jedermann verdienen darf, steigt 2019 weiter an. Es beträgt nun 9.168 € jährlich. Erst auf darüber hinausgehende Einnahmen fällt Einkommensteuer an. Auch der Kinderfreibetrag steigt an - auf 7.620 € pro Kind und Jahr.

Höhere LKW-Maut - steuerfreie Dienstfahrräder
Bereits seit einem Jahr gilt die LKW-Maut auch auf allen Bundesstraßen, nun gibt es wieder eine Änderung. Ab Januar 2019 steigen die Mautkosten, insbesondere für laute und schwere Lastwagen. Besonders betroffen sind 18-Tonner. Gasbetriebene Fahrzeuge und Elektro-LKW sind von der Maut vollkommen befreit. Entlastung hingegen für Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber ein Dienstfahrrad auch zur privaten Nutzung überlassen bekommen haben. Hier müssen sie ab 2019 keinen geldwerten Vorteil mehr versteuern. Die Überlassung für den privaten Bereich ist damit völlig steuerfrei möglich.

Höhere Grenze beim Midijob
Der Midijob - also ein Job, bei dem mehr als 450 € monatlich verdient wird, aber trotzdem weniger als in einem regulären Vollzeitjob - erfährt einige Änderungen. Bisher galt eine Höchstgrenze von 850 € monatlich. Diese wird nun auf 1.300 € monatlich angehoben. Midijobber profitieren von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen, erwerben aber volle Rentenansprüche.

Höhere Sätze für Hartz-IV-Bezieher
Menschen, die Leistungen nach dem SGB II (“Hartz IV”) erhalten, bekommen ab Januar monatlich mehr. Der neue Regelsatz beträgt 424 € für Alleinstehende. Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten künftig 382 €, Kinder bis fünf Jahren 245 €, 6- bis 13-jährige 322 €.