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Gesetzesänderungen im Februar 2019: Dieselfahrverbote, WhatsApp, neuer Feiertag, Vignetten

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Auch im zweiten Monat des neuen Jahres erwarten uns wieder einige neue Gesetze. Mit welchen Änderungen Sie demnächst konfrontiert werden, erfahren Sie in unserem Beitrag.

Dieselfahrverbote
Seit letztem Jahr sind die Autofahrer von älteren Dieselfahrzeugen stark eingeschränkt.
Einige Städte haben bereits Sperrzonen eingeführt und es sind viele weitere für das Jahr 2019 geplant. Unter anderem hat ein Gericht geurteilt, dass die Stadt Frankfurt im Februar Fahrverbote für Dieselfahrer umsetzen muss. Gegen dieses Urteil wurde von dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt Berufung eingelegt, sodass vorerst keine Fahrverbote in Frankfurt drohen.
Jedoch ist dies nur ein kleiner Trost, denn auch in NRW werden Fahrverbote und Sperrzonen für Dieselfahrzeuge weiterhin stark diskutiert. Im Laufe des Jahres werden einige Städte in NRW davon betroffen sein: Bonn, Essen, Gelsenkirchen und Köln. In weiteren Städten, wie z.B. Dortmund, läuft derzeit ein Prozess.

Werbung in WhatsApp
Facebook hat großes Interesse daran, in WhatsApp Werbung einzuführen und dies soll auch tatsächlich im Februar erfolgen! Vor einiger Zeit hat Facebook den Messenger-Dienst „WhatsApp“ übernommen und hierzu wurde u.a. mit den ursprünglichen Gründern die Vereinbarung getroffen, dass der Dienst werbefrei bleibt. Diese Vereinbarung endet nun pünktlich zum 1. Februar.
Werbevideos und Anzeigen sollen demnächst für alle Nutzer im Status-Bereich angezeigt werden.
Ob es dann auch eine kostenpflichtige werbefreie Version geben wird, ist allerdings noch nicht klar.

Höhere Erwerbsminderungsrenten
Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr voll arbeitsfähig sind, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente. "Die Zurechnungszeit wurde von bisher 62 Jahren und drei Monaten - bei einem Rentenbeginn bis 31. Dezember 2018 - in einem Schritt auf das vollendete 65. Lebensjahr und acht Monate angehoben. Bei einem Rentenbeginn ab dem 1. Januar 2020 wird die Zurechnungszeit dann schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr verlängert", erklärt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Das bedeutet: Je länger die Zurechnungszeit, desto höher fällt die Erwerbsminderungsrente aus.

Neuer Feiertag in Berlin
Als erstes Bundesland hat Berlin den 8. März zu einem neuen arbeitsfreien gesetzlichen Feiertag erklärt: den internationalen Frauentag. Eine entsprechende Gesetzesnovelle hat das Berliner Abgeordnetenhaus mit einer Mehrheit beschlossen. Vorangetrieben wurde die Umsetzung des Frauentages von der SPD. „Die Entscheidung ist ein ganz großes Zeichen dafür, dass wir auf dem Weg der Gleichstellung von Frau und Mann weiterkommen.“, erklärt Derya Caglar, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus.

Vignette 2018
Ab dem 1. Februar 2019 ist die Zeit für die kirschrote Jahres-Vignette endgültig vorbei. Autofahrer, die z.B. regelmäßig in Österreich unterwegs sind, brauchen ab sofort eine neue Vignette. Die Polizei und die sog. Mautaufsicht kontrollieren, ob die Vignetten vorhanden, gültig und ordnungsgemäß befestigt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, drohen empfindliche Geldbußen.