-Anzeige-

Anzeige

Gesetzesänderungen im April: Viel los im Ostermonat

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Ein neuer Monat bedeutet auch einige neue Gesetze, Regeln und Vorschriften. Mit dem 1. April ändern sich Vorschriften in den Bereichen Arbeit & Lohn, Mobilität und Brexit.

Umzugspauschale
Wer arbeitsbedingt umziehen muss, kann sich über eine Erhöhung der vom Finanzamt anerkannten Umzugspauschale freuen. Hierdurch sinkt das zu versteuernde Einkommen entsprechend, was letztlich zu einer geringeren zu zahlenden Einkommensteuer führt. Der Pauschalbetrag beträgt ab April 1.622 Euro für Verheiratete und 811 Euro für Ledige. Kinder erhöhen den Betrag.

Branchenspezifische Gehaltserhöhung
Personen, die in der Zeitarbeitsbranche tätig sind, werden ab April einen höheren Mindestlohn haben. Dieser wird bei uns in NRW 9,79 Euro pro Stunde betragen. Am 1. Oktober 2019 wird es eine weitere Mindestlohn-Erhöhung geben: Dann muss in NRW mindestens 9,96 Euro pro Stunde gezahlt werden.
Ebenfalls über mehr Geld im Portemonnaie freuen können sich Beamte, welche eine Solderhöhung um 3,09 Prozent erwartet.

Dieselfahrverbot
In der Stuttgarter Innenstadt gilt bereits ein Dieselfahrverbot. Ab April wird dies nun auch für Anwohner greifen. Dieselautos, die nicht mindestens die EURO-Norm 5 erfüllen, müssen künftig komplett draußen bleiben. Ein Verstoß hiergegen kostet 80 Euro.
Eigentlich würde ab dem 1. April auch das Dieselfahrverbot in Köln und Bonn gelten, allerdings hatte die NRW-Landesregierung gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung der Berufung wurde bislang nicht bestimmt. Laut Medienberichten soll es wohl im Frühsommer diesen Jahres soweit sein. Da das Urteil der ersten Instanz wegen der Berufung noch nicht rechtskräftig ist, steht ein Fahrverbot in Köln und Bonn derzeit noch in den Sternen.

E-Autos: Änderung bei der Abrechnung an der Ladesäule
Wer sein E-Auto an einer öffentlichen Ladesäule kostenpflichtig auflädt und hierfür Geld bezahlt, der wird ab April feststellen, dass sich die Abrechnung ändert. Dann nämlich tritt eine Pflicht zur Abrechnung über eichrechtskonforme Messgeräte ein. Sprich: Abgerechnet werden darf nicht mehr über einen Minutentarif, sondern exakt nach Kilowattstunden. Ein Preis für z.B. “10 Minuten laden” ist damit nicht mehr zulässig.

Führerscheinprüfung
Fahrschülerinnen und Fahrschüler müssen ab April 32 neue Theoriefragen beherrschen. Nachdem bereits an die 40 Fragen inhaltlich überarbeitet wurden, kommen nun 32 neue hinzu. Hierunter befinden sich auch Video- und Bildfragen.

Brexit
Nachdem das britische Parlament innerhalb kurzer Zeit den Deal mit der EU mehrfach abgelehnt hatte und auch zahlreiche Alternativvorschläge mit “NO” abgelehnt worden waren, sind die Chancen für einen ungeregelten Brexit am 12. April groß. Wenn das britische Parlament weiterhin nur “NO” sagt und keine Einigung findet, wird Großbritannien am 12. April ungeordnet die Europäische Union verlassen. Andere denkbare Szenarien sind (Stand 31.03.2019):

- Zustimmung zum ausgehandelten Deal: Austritt erfolgt, aber später
- Rücknahme des Austrittsantrags: GB bleibt in der EU
- Zweites Referendum: Erneute Befragung des Volks, kein Austritt am 12.04.

Derweil bereiten sich Deutschland, Belgien, Frankreich, Dänemark, Spanien, Irland und die Niederlande auch auf einen ungeregelten Brexit vor: Es werden mehr Zöllner eingestellt und mehr Kontrollstellen geschaffen.

Für Personen, die demnächst nach Großbritannien reisen oder anderweitige Beziehungen zu der Insel haben und Fragen bzgl. des Brexit haben, hat die EU-Kommission eine kostenfreie telefonische Beratungshotline eingerichtet. Sie lautet 00800 678 910 11.