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Neues und Wichtiges im Mai: Europawahl, Mindestlohn, Mobilfunkpreise

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Im Mai stehen wie jeden Monat einige Gesetzesänderungen an. Mindestlöhne werden erhöht, Telefonieren billiger und am 26. Mai steht noch die wichtige Europawahl an. Außerdem tritt ein neues Gesetz in Kraft, zu dem Gerichte bereits im Vorfeld gesagt haben, dass sie es nicht anwenden werden. Wie gewohnt haben wir den Monatsüberblick für Sie.

Wichtiger Termin: Wahlen zum neuen Europäischen Parlament

Am 26. Mai sind die in Deutschland lebenden Wahlberechtigten aufgerufen, ihre Stimme bei der Europawahl abzugeben. Gewählt wird das neue Europäische Parlament in Straßburg. Im Europäischen Parlament sind Abgeordnete aus 28 verschiedenen Ländern vertreten. Seit Gründung der Europäischen Union herrscht auf unserem Kontinent die längste Friedensperiode aller Zeiten. Nach einem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind auch unter Betreuung stehende Menschen wahlberechtigt. Die Wahllokale werden von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. Das Europaparlament hat in der Vergangenheit vor allen Dingen Verbraucherschutzrechte massiv ausgebaut. Das allseits bekannte Widerrufsrecht bei Online-Käufen stammt ebenso von der EU wie die günstigen Preise beim Telefonieren im EU-Ausland. Die Freiheit, überall in Europa arbeiten, leben und reisen zu können, ist ebenso eine Errungenschaft der EU. Die diesjährige Wahl gilt als besonders wichtig. Der Grund dafür sind die vielen globalen Problemlagen, die uns Europäer unmittelbar betreffen. Zu denken ist etwa an den Handelsstreit mit den USA, die russische Aggression an den Ostgrenzen Europas, oder auch die weltweit immer steigenden Herausforderungen des Klimawandels. Ab dem 3. Mai ist der Wahl-O-Mat für die Europawahl verfügbar. Hier kann man durch Beantwortung weniger Fragen erfahren, welche Partei die eigenen Interessen am besten vertritt. Link: www.wahl-o-mat.de

Steigende Mindestlöhne

Mitarbeiter in der Maler- und Lackierbranche können sich auf einen Lohnzuwachs freuen. Der Mindestlohn steigt in dieser Branche ab Mai auf 10,85 € brutto für Ungelernte. Gesellen erhalten künftig mindestens 13,40 €. Die Summen beziehen sich für Nordrhein-Westfalen und gelten auch für ausländische Betriebe, wenn sie in Deutschland arbeiten. Nicht betroffen sind Mitarbeiter im Fahrzeug- und Metalllackierungsgewerbe.

Mobilfunkpreise

Die EU hat wieder einmal die Höchstpreise für den Mobilfunk innerhalb der EU gesenkt. Schon mehrfach profitieren Verbraucher in der Vergangenheit von der Roaming-Regulierung durch die Europäische Union. Ab dem 15. Mai dürfen Telefonate in das EU-Ausland nun nur noch maximal 19 Cent pro Minute kosten. Eine SMS darf maximal 6 Cent kosten. 

Neue Geldscheine

Die neuen 100 € und 200 € Geldscheine werden ab dem 28. Mai herausgegeben. Sie sind etwas kleiner als die bisherigen Scheine und mit neuen Sicherheitsmerkmalen versehen. Der 500 €-Schein wird derweil nach und nach aus dem Verkehr gezogen und nicht erneut herausgegeben.

Mehr Zeit für die Steuererklärung

Dieses Jahr können Steuerpflichtige sich mit der Steuererklärung länger Zeit lassen. Erstmals ist die Abgabefrist dieses Jahr nicht mehr der 31. Mai, sondern der 31. Juli. Menschen, die ihre Steuererklärung vom Steuerberater machen lassen, haben sogar noch bis Ende Februar 2020 Zeit.

Diesel-Fahrverbote

Die Bundesregierung hatte Ende vergangenen Jahres eine Gesetzesänderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen, welche im Mai in Kraft tritt. Danach sollen Diesel-Fahrverbote “in der Regel” unverhältnismäßig sein, wenn der Stickoxid-Wert in der Luft die geltenden Grenzwerte “nur gering” überschreitet. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nannte es “ein klares Ziel, Fahrverbote zu verhindern.” Bereits mehrere Gerichte haben schon vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung festgestellt, dass diese rechtswidrig ist. Die Grenzwerte de facto aufzuweichen sei “ein klarer Verstoß gegen den Vorrang des Unionsrechts”, urteilte bspw. der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Auch die Verwaltungsgerichte Köln, Gelsenkirchen und Berlin haben angekündigt, das geänderte Gesetz bei Inkrafttreten wegen des Verstoßes gegen anwendungsvorrangiges Recht nicht anzuwenden.