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Gesetzesänderungen im Juni: E-Scooter, Arzttermine, Stromtrassen

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Der Juni bringt nicht nur den Sommer nach Deutschland, sondern auch wieder einige Änderungen von Gesetzen und Vorschriften mit sich. Wir haben wie gewohnt den Überblick über wichtige Neuerungen. Diesen Monat unter anderem zu den Themen Arzttermine, E-Scooter und Mieterhöhungen.

Arzttermine
Es ist ärgerlich, wenn man auf einen Arzttermin lange warten muss. Damit es insbesondere für Kassenpatienten künftig schneller geht, wurde gesetzlich bestimmt, dass die ärztliche Sprechstundenzeit mindestens 25 Stunden pro Woche betragen muss. Mit Förderungen der Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Gebieten verspricht man sich zudem dort eine Schließung der Versorgungslücke.

E-Scooter
In schnellem Tempo hat die Bundesregierung die Zulassung von E-Scootern vorangetrieben. Schon Mitte Mai soll eine neue Verordnung in Kraft treten, die es erlaubt, mit einem maximal 20 km/h schnellen E-Scooter im Straßenverkehr zu fahren. Wenn vorhanden, müssen sie auf Radwegen oder auf Radstreifen fahren. Fehlen derartige Wege, darf die Straße mitbenutzt werden. Der Gehweg bleibt in jedem Fall tabu. Mindestens 14 Jahre alt muss der Fahrer sein - eine Helmpflicht besteht nicht. Pflicht sind jedoch Beleuchtung, Bremsen, Klingel und Betriebserlaubnis. Auch muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die mit einer Klebe-Plakette auf dem Scooter nachgewiesen werden muss.

Mieterhöhung
In Nordrhein-Westfalen gilt ab Anfang Juni eine neue Kappungsgrenzenverordnung. Sie bestimmt, dass Mieterhöhungen nur noch begrenzt möglich sind. Erlaubt ist es nur, innerhalb von drei Jahren die Miete um maximal 20 Prozent zu erhöhen. Allerdings findet die Verordnung nicht flächendeckend Anwendung. In den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln sind zahlreiche Städte betroffen. In unserem Regierungsbezirk Arnsberg jedoch nur Bochum und Dortmund. Ein neues BGH-Urteil aus Mai 2019 betrifft aber ganz Deutschland: Bei einer Kündigung wegen “Eigenbedarfs” muss in Härtefällen jeden Einzelfall genauestens von den Gerichten geprüft werden. Befürchtet der Mieter wegen der Kündigung z.B. gesundheitliche Probleme, kann die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich sein. In dem BGH-Fall war einer über 80-jährigen, an Demenz erkrankten Dame gekündigt worden. Der BGH wies die Eigenbedarfskündigung zurück.

Stromversorgung
Elektrische Energie ist für uns Menschen heutzutage nicht mehr wegzudenken. Da jedoch wegen des Klimawandels immer mehr auf erneuerbare Energien gesetzt werden muss und diese nicht überall in Deutschland gleich effektiv erzeugt werden können, sind Stromtrassen nötig. Sie transportieren den Strom, der in Norddeutschland bspw. mittels Windräder erzeugt wurde, nach Süddeutschland. Bayern und Baden-Württemberg hatten in der Vergangenheit hauptsächlich Strom aus konservativer Energieerzeugung produziert. Da Kohle- und Atomkraftwerke jedoch abgeschaltet werden, ist eine Stromtrasse essentiell für die weitere Energieversorgung Süddeutschlands. Um den Ausbau solcher “Stromautobahnen” besser und schneller voranzutreiben, wurde ein neues Gesetz beschlossen. Hierdurch wird insbesondere das Genehmigungsverfahren von Stromtrassen vereinfacht.

Kein Essen mehr
Die Fluggesellschaft Eurowings streicht das im mittel-teuren “Smart Tarif” bisher enthaltene Essen und Trinken. Die Kunden hätten die Verpflegung an Bord “nicht gewertschätzt”, heißt es vom Unternehmen. Stattdessen sollen Smart-Tarif Kunden nun eine Garantie dafür haben, ihr Handgepäck mit an Bord zu nehmen. Bei Kunden des günstigeren “Basic Tarif” kann es sein, dass die Airline das Handgepäck regulär verlädt. Auch “Smart” Kunden müssen demnach ab Juni z.B. für ein 0,5-Liter Wasser 3 Euro bezahlen.