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Darf ich mein Autokennzeichen grau färben?

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

kennzeichenblKWvon Julian Eckert

Kamen. Von Zeit zu Zeit sieht man im Straßenverkehr Autos, deren Kennzeichen in Grautönen gehalten sind. Oftmals “passt” das grau hinterlegte “D” auf der linken Seite besser zum Fahrzeugdesign als das offiziell-schrille Blau. Doch ist es überhaupt erlaubt, sein Kennzeichen mit einer dunklen Folie zu überkleben oder grau zu lackieren?

Grau getönte Scheiben, schwarzer Autolack und dunkle Felgen - und vorne und hinten strahlt das behördenblaue Nummernschild. Kurzum: das blaue Kennzeichen fällt aus einem Designmuster heraus. Das muss sich wohl auch so mancher Autofahrer gedacht haben und kurzerhand zur Lackdose oder einer Folie gegriffen haben. Amazon verkauft entsprechende Aufkleber für 5 Euro. In der Artikelbeschreibung heißt es, dass die Aufkleber “alle in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung festgelegten Symbole” tragen würden und lediglich der Hintergrund geändert worden sei “und nichts weiter”. Doch schon im nächsten Satz eine EInschränkung: “Bitte informieren Sie sich vor dem Kauf über die rechtlichen Gegebenheiten.”

Beim Blick in die zitierte Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) fällt auf, dass dort exakt beschrieben ist, wie ein Kennzeichen auszusehen hat. In der Anlage 4 zur FZV finden sich sogar Zeichnungen mit Millimeterangaben zur exakten Positionierung von Buchstaben, Zahlen, Farben und Wappen. Geregelt ist dort unter anderem, dass das sogenannte “Euro-Feld” in blau gehalten sein muss. Auch die exakten Abstände des Euro-Feldes zum Kennzeichenrand sind festgelegt. Fahrzeuge dürfen nur dann im Verkehr betrieben werden, wenn sie über ein ordnungsgemäßes Kennzeichen gemäß § 10 und Anlage 4 der FZV verfügen. Eine Veränderung des Kennzeichens, beispielsweise durch Überkleben des Euro-Feldes kann daher bedeuten, dass das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis verliert. Genau das war 2017 einem Autofahrer in Köln passiert. Er hatte das Euro-Feld seines Autokennzeichens mit der deutschen Flagge überklebt. Als die Straßenverkehrsbehörde hiervon erfuhr, forderte sie den Autofahrer unter Fristsetzung auf, die Überklebung zu entfernen. Der Autofahrer klagte gegen diese Aufforderung der Behörde und verlor. Das Verwaltungsgericht Köln stellte klar, dass das Überkleben des Euro-Feldes das Erlöschen der Betriebserlaubnis bedeuten könne.

Weitaus schlechter erging es 20 Jahre zuvor, nämlich 1997, einem Autofahrer aus Düsseldorf. Er hatte sein Kennzeichen mit sogenannten Antiblitzbuchstaben versehen. Diese sollten verhindern, dass eine Reflektion erzeugt wird, wenn er wegen zu schnellen Fahrens geblitzt wurde. Für die Behörde würde das Kennzeichen dann nicht lesbar sein und er keinen Bußgeldbescheid erhalten - so war jedenfalls sein Plan. Die Antiblitzbuchstaben fielen jedoch auf und was folgte war eine Anklage wegen Urkundenfälschung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Verurteilung des Autofahrers, der insgesamt 4.000 D-Mark Strafe zahlen musste. Anders urteilte das Oberlandesgericht München in diesem Jahr. Der dortige Angeklagte hatte das blaue Euro-Feld seines Kennzeichens mit einem Preußenadler überklebt, um seine “Missachtung der EU” auszudrücken. Das Gericht sprach ihn vom Vorwurf der Urkundenfälschung frei, bestätigte aber eine Ordnungswidrigkeit wegen des Verstoßes gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Diese kann bis zu 2.000 Euro Bußgeld bedeuten.

Das Überkleben oder Übermalen des Kfz-Kennzeichens kann also nicht nur ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro bedeuten, sondern auch das Erlöschen der Betriebserlaubnis. Auch kann eine Anklage wegen Urkundenfälschung drohen. Der Grund für diesen harten Schutz des Gesetzes ist, dass einem amtlichen Kennzeichen wichtige rechtliche Funktionen zukommen. Es ist ein Beweiszeichen, welches ausdrückt, dass das betreffende Fahrzeug für den im Fahrzeugregister eingetragenen Halter zum öffentlichen Verkehr zugelassen ist. Eigene Änderungen am Kennzeichen können wegen dem öffentliche Interesse, auf die Echtheit des Kennzeichens zu vertrauen, nicht hingenommen werden.