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Gesetzesänderungen im Juli

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Mehr Kindergeld, höhere Renten und eine höhere Gleitzonengrenze für Midi-Jobber - im Juli ändern sich einige Vorschriften. Auch bei den Themen Einwegplastik und Briefporto gibt es wichtige Neuerungen.

Kindergeld

Dank dem “Starke-Familien-Gesetz” gibt es ab dem 1. Juli mehr Kindergeld. Die neuen Regelsätze sind: Für das erste und zweite Kind steigt der monatliche Betrag um 10 Euro auf 204 Euro. Für das dritte Kind gibt es ebenfalls 10 Euro mehr, nun nämlich 210 Euro. Weitere 10 Euro mehr gibt es für das vierte und weitere Kinder: insgesamt 235 Euro monatlich. Das höhere Kindergeld wird automatisch ausgezahlt.

Rentenerhöhung

In Ost und West können sich Rentner über eine Rentenerhöhung freuen. Steigen die Sätze im Osten um 3,91 Prozent an, so sind es bei uns in Nordrhein-Westfalen 3,18 Prozent. Mit dieser Rentenerhöhung wird das niedrigere Ost-Niveau weiter dem West-Niveau angepasst, es liegt nun bei 96,5 Prozent.

Midi-Jobber aufgepasst: Höhere Gleitzone

Sogenannte “Midi-Jobber” können sich freuen. Unter dieser Bezeichnung versteht man Jobs, bei denen zwischen 450 und 850 Euro monatlich verdient wird. Bei einem Job mit einem Verdienst von maximal 450 Euro spricht man von einem “Minijob”. Verdient man mehr, aber nicht mehr als 850 Euro moantlich, ist man sogenannter Midi-Jobber. Dies ist eine Gleitzone, in der nur ermäßigte Beiträge zur Sozialversicherung anfallen. Bisher lag die Midi-Job-Grenze bei 850 Euro. Ab Überschreiten dieser Summe mussten volle Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Nun wird ab dem 1. Juli diese Grenze deutlich angehoben: sie beträgt nun 1.300 Euro im Monat. Hiervon profitieren etwa 2,2 Millionen Beschäftigte. Für sie werden nun nur noch ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge fällig, was eine monatliche Entlastung bedeutet.

Einwegplastik

Weil Plastik die Ozeane verschmutzt und sich Mikroplatikpartikel in Mensch und Tier anreichern, bekämpft die EU sogenanntes Einwegplastik. Dies sind Plastikprodukte, die nach einmaliger Nutzung weggeworfen werden und so zu der Umweltverschmutzung erheblich beitragen. Am 2. Juli tritt nun eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die die Umwelt vor Einwegplastik besser schützen soll. Zwei Jahre haben die EU-Mitgliedsstaaten ab dann Zeit, in nationalen Gesetzen all diejenigen Einwegplastikprodukte zu verbieten, für die es bereits gute Alternativen gibt. Hiervon betroffen sind z.B. Einwegbesteck, Wattestäbchen, Strohhalme oder Fast-Food-Behälter.

Pfändungsfreigrenzen

Personen, die aufgrund eines rechtswirksamen Titels, z.B. eines Gerichtsurteils, verpflichtet sind, einen Geldbetrag zu bezahlen und dieser Pflicht nicht nachkommen, riskieren eine Pfändung. Dies kann etwa durch die Tätigkeit eines Gerichtsvollziehers, oder durch Beantragung eines sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Vollstreckungsgericht passieren. Hiermit kann z.B. Kontoguthaben oder Arbeitseinkommen gepfändet werden. Ab dem 1. Juli steigt die Pfändungsfreigrenze an. Dies bedeutet, dem Schuldner bleibt ein höherer monatlicher Beitrag, der nicht gepfändet werden darf. Die neue, bis zum 30. Juni 2021 geltende Pfändungstabelle ist beim Bundesjustizministerium einsehbar.

Portokosten der Deutschen Post

Die Bundesnetzagentur in Bonn wollte es eigentlich nicht, musste es aufgrund einer Gesetzesänderung dann aber doch tun: Die Erhöhung der Preise der Deutschen Post. Da die Deutsche Post im Netz der Postdienstleistungen eine beherrschende Marktstellung innehat, unterliegt sie der staatlichen Regulierung. Zuständige Regulierungsbehörde ist die Bonner Bundesnetzagentur. Diese hatte eigentlich vor, der Post nur einen niedrigeren Erhöhungsrahmen zu genehmigen, war aufgrund einer gesetzlich neu geregelten Berechnungsmethode aber gezwungen, die Erhöhung im jetzigen Rahmen zu bewilligen. Ab dem 1. Juli betragen die neuen Post-Preise also:

Produkt

alter Preis

neuer Preis

Erhöhung um...

Postkarte

0,45 €

0,60 €

+ 0,15 €

Standardbrief

0,70 €

0,80 €

+ 0,10 €

Kompaktbrief

0,85 €

0,95 €

+ 0,10 €

Großbrief

1,45 €

1,55 €

+ 0,10 €

Maxibrief

2,60 €

2,70 €

+ 0,10 €

Prio-Zusatz

0,90 €

1,00 €

+ 0,10 €

Einwurfeinschreiben-Zusatz

2,15 €

2,20 €

+ 0,05 €

Zusatz Einschreiben eigenhändig

2,15 €

2,20 €

+ 0,05 €

Zusatz Einschreiben Rückschein

2,15 €

2,20 €

+ 0,05 €

Wichtiges Datum: Steuererklärung

Noch bis zum 31. Juli haben Einkommensteuerpflichtige Zeit, ihre Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Lässt man die Steuererklärung durch einen Steuerberater anfertigen, bleibt sogar noch bis 2020 Zeit.