-Anzeige-

Anzeige

Änderungen von Gesetzen & Co. im Oktober

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Im Oktober erwarten uns nicht allzu viele Gesetzesänderungen. Betroffen sind aber zum Beispiel Personen, die ein Auto neu zulassen möchten. Sie müssen dafür nicht mehr zur Zulassungsstelle fahren, sondern können einen Online-Service nutzen.

Online-Service bei Fahrzeugzulassungen
Ab Oktober ist es möglich, Neuzulassungen, Umschreibungen, Außerbetriebsetzungen und Wiederzulassungen von Kraftfahrzeugen online durchzuführen. Dies kann Wartezeiten bei den Zulassungsstellen ersparen. Wird eine Neuzulassung online durchgeführt, kommen die Zulassungsdokumente und die Stempelkarten per Post. Für die Online-Nutzung ist es erforderlich, einen “neuen” Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion zu haben. Das Onlineportal der Zulassungsstelle des Kreises Unna wird ab dem 1.10. unter dem Link http://stva.kreis-unna.de/home erreichbar sein. Eine Anleitung, wie die Zulassung genau funktioniert finden Sie hier:  https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html

“Pflege-TÜV”
Um die Qualität von Pflegeheimen zu dokumentieren, wird ab Oktober ein “Pflege-TÜV” mittels externer und unabhängiger Prüfer entsprechende Heime u.a. auf die Kriterien Ernährung, Körperpflege, Wundversorgung überprüfen. Die Bewertung wird nicht mehr anhand von Noten durchgeführt, sondern anhand von ausführlichen Testberichten. Hierdurch soll eine größere Transparenz und bessere Vergleichbarkeit erreicht werden. Die Prüfergebnisse sind auf den Seiten der Kranken- und Pflegekassen abrufbar.

Neue Fragen in der theoretischen Führerscheinprüfung
Durch den Austausch einiger alter und die Überarbeitung weiterer Fragen müssen Führerscheinanwärter sich auf neue Inhalte in der theoretischen Prüfung einstellen. Knapp 50 Fragen wurden insgesamt überarbeitet.

Uhrumstellung
Am 27. Oktober beginnt wieder die Winterzeit. Die wohl angenehmere beider Zeitumstellungen des Jahres beschert uns eine Stunde mehr Schlaf: Die Uhren werden von 3 Uhr morgens auf 2 Uhr zurückgestellt. Die zweite Stunde gibt es also quasi doppelt. Es könnte die vorletzte Zeitumstellung in der EU werden: Nachdem EU-Bürger in einer Online-Abstimmung mit großer Mehrheit für eine Abschaffung der Umstellung gestimmt und auch das EU-Parlament einen entsprechenden Beschluss gefasst hatte, kann die Umstellung im Frühjahr 2021 die letzte sein.

Heckenschnitt wieder erlaubt
Nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zwischen dem 1. März und dem 30. September zu schneiden. Dies gilt aus Gründen des Vogelschutzes. Ab dem 1. Oktober ist das Schneiden nun wieder erlaubt.