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Gesetzesänderungen im November

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Wie gewohnt haben wir hier den Überblick über die wichtigsten Änderungen von Gesetzen & Co. im neuen Monat November. Der vorletzte Monat des aktuellen Jahrzehnts bedeutet aber auch: Sparpotenzial für Autofahrer und Schnäppchenjäger.

Allerheiligen
Der November beschert den meisten Arbeitnehmern direkt einen Feiertag: Allerheiligen ist dieses Jahr an einem Freitag und sorgt für ein verlängertes Wochenende. Personen, die auch an Feiertagen arbeiten, haben meist aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung einen Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Feiertag.

Bewertung von Pflegeheimen
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) wird ab November Pflegeheime nach einem neuen Bewertungssystem bewerten. Das bisherige System sorgte bei vielen Heimen für eine Spitzennote, der Gesamtnotendurchschnitt betrug 1,2. Für Top-Noten mussten bislang nur die gesetzlichen Mindeststandards erfüllt, und gerade keine darüber hinausreichende Top-Spitzenleistung erbracht werden. Mit dem neuen Bewertungssystem soll nun ein realistisches Bild der tatsächlichen Situation im Heim aufgezeigt werden. Statt einer Gesamtnote werden Bewertungen in fünf verschiedenen Kategorien vorgenommen. Insgesamt soll das neue System auch dafür sorgen, dass etwaige Defizite schneller erkannt werden können. Zu der neuen Bewertung müssen auch die Heime selbst einen Beitrag leisten: Halbjährlich sind Daten über die Versorgung der Bewohner an eine neue Datenauswertungsstelle zu übermitteln. Dort werden Auffälligkeiten, wie bspw. überhöht auftretende Druckgeschwüre, ausgewertet und auf ihre Plausibilität hin überprüft. Weitere Neuheit des Bewertungssystems wird die stichprobenhafte Befragung von neun Bewohnern eines jeden Heims sein. Die Antworten aus den Befragungen sollen sodann ebenfalls mit den übermittelten Daten abgeglichen werden. Einen Tag im Voraus werden MDK-Prüfungen angekündigt. Eine negative Prüfung, die mangelhafte Pflegeleistungen zu Tage bringt, kann die Minderung der Vergütung oder sogar die Kündigung des Versorgungsvertrages zur Folge haben.

Kfz-Wechselsaison
Ende November endet bei den allermeisten Kfz-Verträgen die Kündigungsfrist. Vergleichen lohnt sich oft! In der “Wechsel-Hauptsaison” bieten viele Kfz-Versicherer besonders günstige Tarife.

“Black Friday” und Cyber Monday
Am Freitag, den 29. November ist es wieder soweit: Viele Schnäppchensucher haben sich diesen Tag bestimmt schon im Kalender markiert. Am aus den USA stammenden “schwarzen Freitag” werben zahlreiche Firmen mit drastischen Rabatten. Shopping-Fans kommen dann richtig auf ihre kosten. Für Aufregung hingegen sorgten vor einigen Jahren zahlreiche Abmahnungen, die Onlinehändler wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung erhalten hatten. Der Grund: Die Bezeichnung “Black Friday” ist seit Ende 2013 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Wortmarke geschützt. Markeninhaberin ist eine Firma aus Hongkong. Diese hatte laut Medienberichten die ausschließlichen Nutzungsrechte an der Marke innerhalb Deutschlands an eine deutsche Firma weiter übertragen, welche die wiederum die Benutzung der Marke “Black Friday” im Rahmen eines zu schließenden Lizenzvertrages Onlinehändlern anbot. Mittlerweile sind mindestens 15 Löschungsanträge beim DPMA gegen die Markeneintragung eingegangen - die Antragsteller argumentieren damit, dass es einem absoluten Schutzhindernis widerspräche, die Bezeichnung “Black Friday” markenrechtlich schützen zu lassen.

eID-Funktion einer neuen Ausweiskarte
Was für deutsche Staatsbürger bereits der (gar nicht mehr so) neue Personalausweis mit elektronischer Ausweisfunktion erfüllt, kommt nun auch für Bürger anderer EU-Staaten: EIne eID-Karte, um elektronische Verwaltungsdienste nutzen zu können.

Neue Spielverordnung
Eine Änderung der Spielverordnung führt dazu, dass ab dem 10. November maximal nur noch zwei anstelle von bisher drei zulässigen Geld-, bzw. Warenspielgeräten in Schank- oder Speisewirtschaften, Beherbungsbetriebe, Wettannahmestellen, Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, in denen alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort angeboten werden, aufgestellt werden dürfen.