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Paketboten, Medizinstudium, Grundsteuer: Gesetzesänderungen im Dezember

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Der letzte Monat des Jahres bringt wieder einige Änderungen von Gesetzen und Vorschriften mit sich. Betroffen ist unter anderem das Medizinstudium. Die bisherige Vergabepraxis der Studienplätze war teilweise verfassungswidrig.

Paketbotenschutzgesetz
Mit dem neuen Paketbotenschutzgesetz will der Gesetzgeber kritischen Beschäftigungsverhältnissem im Bereich der Paketdienste entgegenwirken. Der Zoll hatte im Februar diesen Jahres entdeckt, dass jedes sechste Beschäftigungsverhältnis in der Paketbranche “kritisch” zu beurteilen sei. Der Grund hierfür: Seit Jahren steigen die jährlich versendeten Paketmengen kontinuierlich an. Mittlerweile werden mehr als drei Milliarden Pakete pro Jahr versendet. Um diese enorme Sendungsmenge zu bewerkstelligen, greifen Versandunternehmen auf Subunternehmer zurück. Dies bewirkt unter anderem, dass nicht mehr das Versandunternehmen selbst, sondern der Subunternehmer für die Zahlung der Sozialabgaben verantwortlich ist. Die Folge war, dass oftmals die Sozialabgaben nicht ordnungsgemäß gezahlt wurden. Mit dem neuen Paketbotenschutzgesetz wird nun die sogenannte Nachunternehmerhaftung eingeführt. Dies bedeutet, dass Unternehmen aus dem Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe für die Zahlungspflicht von Sozialversicherungsbeiträgen ihrer Subunternehmer haften, wenn diese nicht selbst zahlen. Eine solche Regelung existierte bereits im Baugewerbe, wo auch oftmals Subunternehmen eingesetzt werden. Nach dem neuen Gesetz können sich die die Auftraggeber-Unternehmen (wie z.B. DHL, DPD, Hermes) nur unter strengen Voraussetzungen im Einzelfall von der Haftung entlasten. Der Bundesverband Paket und Expresslogistik hatte das neue Gesetz im Vorfeld kritisiert. Er sieht darin eine "bedauernswerte pauschale mediale und politische Verurteilung der Kurier-, Express- und Paketbranche".

Medizinstudium
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2017 das bisherige Auswahlverfahren zur Studienplatzvergabe Medizin für teilweise verfassungswidrig erklärt hatte, war eine gesetzliche Neuregelung erforderlich geworden. Bislang erfolgte die Studienplatzvergabe vor allem aufgrund der Abiturnote: Schlechter als 1,3 durfte der Schnitt jedenfalls nicht sein. Andernfalls standen durchschnittlich 15 Wartesemester an. Dieses Vergabeverfahren hatte zur Folge, dass 9 von 10 Bewerbern eine Absage erhielten. Die erforderliche gesetzliche Neuregelung wurde auf den Weg gebracht und tritt zum Jahresende in Kraft. Ab dann wird die Vergabe verpflichtend landesrechtlich geregelt. Nordrhein-Westfalen hat bereits ein Landarztgesetz geschaffen und zum laufenden Wintersemester bereits erstmals angewendet. Demnach werden 170 Studienplätze für Humanmedizin in NRW an Bewerber verteilt, die sich verpflichten, für mindestens 10 Jahre in unterversorgten Regionen (“auf dem Land”) zu arbeiten. Bei Verletzung dieser Verpflichtung drohen dem Arzt Strafen von bis zu 250.000 Euro. Mit dem neuen nordrhein-westfälischen Auswahlverfahren werden bei der Studienplatzvergabe nunmehr auch Eigenschaften, die der Patientenorientierung dienen, berücksichtigt. Relevant sind etwa Empathie und Sozialkompetenz. Darüber hinaus werden auch berufliche Vorkenntnisse berücksichtigt.

Versicherungsbescheinigung für EU-Kennzeichen
Fahrer von Kraftfahrzeugen mit EU-ausländischem Kennzeichen müssen seit dem 26.11.2019 keine Versicherungsbescheinigung über ihre bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung mehr mit sich führen. Dies gilt für endgültige und auch vorläufige Kennzeichen.

Grundsteuer-Reform
Ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht gefordert wurde eine Reform der Grundsteuer. Zum Jahresende tritt deshalb eine Grundgesetz-Änderung in Kraft. Diese erlaubt es den einzelnen Bundesländern, eine vom Bundesrecht abweichende Grundsteuer-Regelung zu treffen. Der Freistaat Bayern hat eine eigene Regelung bereits angekündigt. Er will die neue Grundsteuer ausschließlich nach der Grundstücksfläche und nicht nach dem Grundstückwert berechnen.

Mit dem Dezember beginnt nicht nur der letzte Monat des Jahres. Er ist zugleich auch der letzte Monat des aktuellen Jahrzehnts. Auch im kommenden Jahrzehnt erwarten uns wieder zahlreiche Gesetzesänderungen. Wir halten Sie auf KamenWeb weiterhin im Rahmen unserer Artikelserie “Darf ich..?” auf dem Laufenden.