-Anzeige-

Anzeige

Update zu unserem Artikel “Vertragsstrafe auf Parkplätzen - muss ich zahlen?”

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Karlsruhe/Kamen. Das höchste deutsche Zivilgericht, der BGH, hat heute ein Grundsatzurteil zu Parkplatz-Knöllchen auf Privatparkplätzen gesprochen. Damit werden die Rechte der privaten Parkplatzbetreiber gestärkt.

Der Bundesgerichtshof hat am 18.12.2019 eine Entscheidung getroffen, mit der ein Urteil der Vorinstanz (Landgericht Arnsberg) aufgehoben wurde. Es ging um ein Parkplatz-Knöllchen, das eine Frau wegen Falschparkens erhalten hatte. Sie hatte ihr Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz an einer Stelle abgestellt, an der nur Mitarbeiter eines Krankenhauses parken durften. Der private Parkplatzbetreiber verlangte daraufhin 30 Euro Vertragsstrafe für den Parkverstoß. Da die Frau auf das Knöllchen an der Windschutzscheibe nicht zahlte, führte der Parkplatzbetreiber eine Halteranfrage durch. Per Post erhielt nun die Frau (Halterin des Fahrzeugs) eine Zahlungsaufforderung. Sie verweigerte die Bezahlung mit der Begründung, dass sie zwar Halterin des Fahrzeugs sei, aber am Tattag selbst nicht gefahren sei. Wer der Fahrer gewesen sei, müsse der private Parkplatzbetreiber beweisen. Vor dem Amts- und Landgericht Arnsberg bekam die Frau mit dieser Begründung recht. Der Bundesgerichtshof sah das heute aber anders:

Bestreitet der Fahrzeughalter, dass er auch zugleich der Parksünder sei, muss er in Zukunft die anderen möglichen Fahrer benennen. Tut er das nicht, bleibt er laut BGH-Urteil selbst auf den geforderten Kosten sitzen (BGH, Urteil vom 18.12.2019, Aktenzeichen: XII ZR 13/19).

Mit dieser BGH-Entscheidung steht nun höchstrichterlich fest, dass es auch auf privaten Parkplätzen kein “Pardon” gibt. Ebenso wie auch auf öffentlichen Parkplätzen kann der Fahrzeughalter einer Zahlung nicht nur mit der Begründung entgehen, er selbst sei gar nicht gefahren.

Archiv: Vertragsstrafe auf Parkplätzen: Muss ich zahlen?