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Gesetzesänderungen im Januar 2020

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Der 1. Januar ist nicht nur der Beginn eines neuen Jahrzehnts, sondern auch der Tag, an dem viele neue Gesetzes und Rechtsänderungen in Kraft treten. Wie gewohnt haben wir den Überblick über die wichtigsten Änderungen. Unter anderem betroffen: Mindestlohn, AU-Schein, StVO.

Mindestlohn steigt
Freuen können sich alle Beschäftigten, die zum Mindestlohn arbeiten. Für sie beginnt das neue Jahr mit einer Lohnerhöhung. Ab dem 1. Januar 2020 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 9,35 Euro pro Stunde. Die Höhe des regelmäßig ansteigenden Mindestlohns wird von einer Kommission vorgeschlagen. Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Die meisten europäischen Staaten haben zum Teil schon lange einen gesetzlichen Mindestlohn. In unseren Nachbarländern liegt er bei 11,97 € (Luxemburg), 9,76 € Frankreich) oder 9,52 € (Niederlande). Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, außer für: unter 18-jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Pflichtpraktikanten bis max. Dauer von drei Monaten, Auszubildende, Ehrenamtliche, Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Monate der Beschäftigung, Ein-Euro-Jobber. In einigen Branchen, wie z.B. dem Elektrohandwerk, steigt zudem ein branchenspezifischer Mindestlohn. Im Mai 2020 wird die Mindestlohnkommission bzgl. der Erhöhung des Mindestlohns für das Jahr 2021 tagen.

Mindestausbildungsvergütung
Zum 1. Januar 2020 tritt ein neues Gesetz in Kraft, mit dem erstmals in Deutschland eine Mindestausbildungsvergütung gezahlt werden muss. Ein Azubi im ersten Lehrjahr muss dann mindestens 515 Euro monatlich verdienen. Bis zum Jahr 2023 wird dieser Betrag schrittweise auf 620 Euro angehoben. Betroffen sind nur Azubis, die ihre Ausbildung nach dem 1. Januar 2020 beginnen.

Meisterpflicht
In vielen Betrieben gilt ab Januar 2020 wieder die Meisterpflicht. Bislang ohne Meister geführte Betriebe sind davon aber nicht betroffen. Folgende Gewerke sind ab Januar wieder meisterpflichtig: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter, sowie Orgel- und Harmoniumbauer.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Nach einer Krankschreibung des Arztes musste ein Arbeitnehmer bislang eine Ausfertigung des “gelben Scheins” an die Krankenkasse und ein weiteres Exemplar an den Arbeitgeber übersenden. Dies fällt nun weg. Ab Januar 2020 soll es ein elektronisches Meldeverfahren geben, über das der Arzt selbst entsprechende Meldungen versenden kann. Somit erspart sich der kranke Patient das Verschicken des AU-Scheins.

Günstigere Bahntickets
Die Mehrwertsteuer auf Bahntickets wurde von 19 auf 7 Prozent gesenkt, um mehr Menschen dazu zu bringen, auf die klimafreundlichere Bahn umzusteigen. Dies hat zur Folge, dass die Bahntickets um etwa 10 Prozent günstiger werden. Das günstigste Ticket der Bahn “Super Sparpreis” wird es damit bereits ab 17,90 € geben. Wer Inhaber einer (Probe-)Bahncard ist, kann das Ticket schon für 13,40 € erhalten. Auch die BahnCard 100, die ein Jahr lang unbegrenzte Nutzung aller DB-Züge bietet, soll ca. 400 € günstiger werden. Die Deutsche Bahn rechnet damit, dass aufgrund der Preissenkung etwa 5 Millionen zusätzliche Fahrgäste jährlich Bahn fahren werden. Die neuen Preise sind die niedrigsten seit 1994.

Höhere Strafen bei Verkehrsverstößen
Wer gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, muss im kommenden Jahr mit erhöhten Bußgeldern rechnen. Außerdem werden einige bislang nicht bußgeldbewehrte Handlungen künftig eine Buße nach sich ziehen. Wir haben einige der anstehenden Änderungen aufgeführt:

Neue bußgeldbewehrte Handlungen:
● Innerorts beim Abbiegen mit einem Kfz > 3,5 t nicht Schritt­geschwindig­keit gefahren: 70 € + 1 Punkt
● Außerorts und auf Auto­bahnen unrecht­mäßig eine gebildete Rettungs­gasse genutzt: 240 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte
- Mit Behinderung: 280 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte
- Mit Gefähr­dung: 300 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 PunkteMit Sachbe­schädigung: 320 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte
● Unberechtigtes Parken auf einem E-Auto-Stellplatz: 55 €
● Vor­geschrie­benes Not­brems­assistenz­system nicht einge­schaltet: 100 €
● Vorrang des Schienen­verkehrs miss­achtet: 80 €
● Vorschrifts­widrige Nutzung einer Fahrrad­straße oder Fahrrad­zone: 15 € (mit Behinderung: 20 €)

Handlungen, bei denen die Buße erhöht wurde (Änderungen sind unterstrichen):
● Außer­orts und auf Auto­bahnen bei stock­endem Ver­kehr keine Rettungs­gasse gebildet: 200 €, 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
● Unzu­lässig in zweiter Reihe gehalten: 55 € (mit Behinderung: 80 € + 1 Punkt, mit Gefährdung: 80 € + 1 Punkt, mit Sachbeschädigung: 100 € + 1 Punkt)
● Unzulässig auf Schutzstreifen für Radfahrer gehalten: 55 € (mit Behinderung: 70 €, mit Gefährdung: 80 €, mit Sachbeschädigung: 100 €)
● Verbots­widriges Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnell­wegen: 55 € (mit Behinderung oder länger als 1 Stunde: 70 € + 1 Punkt, mit Gefährdung: 80 € + 1 Punkt, mit Sachbeschädigung: 100 € + 1 Punkt)
● Parken vor oder in einer Feuer­wehr­zufahrt: 55 €
● Unberech­tigtes Parken auf Behin­derten­parkplatz: 55 €

Weitere wichtige Änderungen im Kurzüberblick:
Die Regelsätze von Hartz-IV steigen für Alleinstehende um acht Euro auf 432 Euro monatlich und auch für Jugendliche und Kinder. Getrennt lebende Eltern müssen ihren Kindern künftig mehr Unterhalt zahlen. Die sog. Düsseldorfer Tabelle, nach der sich der Unterhalt berechnet, wurde überarbeitet. Der Mindestsatz steigt damit um 15-21 Euro im Monat, je nach Kindesalter. Die Kosten für die EEG-Umlage steigen um 5,5 Prozent an, was bei vielen Stromanbietern zu steigenden Kosten führen dürfte. Das Wohngeld wird im neuen Jahr erhöht, wovon ca. 660.000 Haushalte profitieren werden. Zum 1. Januar steigt der Kinderfreibetrag auf 4.980 € an.

Archiv: Neuerungen im Bereich Mobilität für 2020