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Gesetzesänderungen im Februar

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Mit dem Februar 2020 kommen wieder einige Änderungen von Gesetzen auf uns zu: Nach langen Verhandlungen tritt Großbritannien aus der EU aus, ein neue Regel gegen Handy-Abofallen tritt in Kraft und ein Gesetz für faire Verbraucherverträge könnte u.a. für kürzere Mindestvertragslaufzeiten sorgen.

Großbritannien tritt aus der EU aus

Nach jahrelangen zähen Verhandlungen verlässt Großbritannien mit Ablauf des 31.01.2020 die Europäische Union. Bis Ende 2020 gilt aber noch ein Übergangszeitraum, während dem über die zukünftigen Beziehungen von GB zur EU verhandelt wird. Da die Schotten mit großer Mehrheit gegen den Brexit gestimmt hatten, steht zu befürchten, dass Schottland nun Großbritannien verlassen könnte um wiederum in die EU zurückzukehren. Zunächst entsteht durch den Brexit aber an der Landesgrenze von Großbritannien ab dem 1. Februar 2020 eine EU-Außengrenze. Dies hätte eigentlich strenge Grenzkontrollen zur Folge, wie wir sie in Deutschland bis 1995 hatten. Während der Übergangszeit bis Ende 2020 soll eine Ein- und Ausreise für EU-Bürger aber problemlos mit den normalen Passpapieren möglich bleiben.

 

Handy-Abofallen

Die Bundesnetzagentur geht gegen Handy-Abofallen vor. Ab Februar sind Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, im Falle der Buchung einer kostenpflichtigen Zusatzleistung durch den Kunden einen der beiden folgenden Punkte zu erfüllen:

  • Entweder muss der Kunde vor der verbindlichen Buchung eines Zusatzpakets auf eine Seite umgeleitet werden, auf der er ausdrücklich und transparent der Bezahlung zustimmt.
  • Oder der Anbieter der kostenpflichtigen Zusatzleistung muss eine strenge Zulassungsprüfung bestehen.

Wenn keiner dieser Punkte erfüllt ist, können die Anbieter der kostenpflichtigen Zusatzleistungen ihre Forderungen nicht mehr über die Rechnung des Mobilfunkanbieters einziehen.

Gesetz für faire Verbraucherverträge

Das Bundesjustizministerium unter der Leitung von Christine Lambrecht (SPD) hat einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, mit dem “faire Verbraucherverträge” geschaffen werden sollen. Die Ministerin erklärt dazu: “Lange Vertragslaufzeiten und in AGB versteckte automatische Vertragsverlängerungen um ein Jahr wollen wir verkürzen. Auf diese Weise ermöglichen wir Kundinnen und Kunden den schnelleren Wechsel zu günstigeren und attraktiveren Angeboten und stärken so ihre Wahlfreiheit.” Folgende Maßnahmen sieht der Gesetzesentwurf vor:

  • Klauseln in AGB, wonach Forderungen nicht an andere abgetreten werden dürfen, sollen unwirksam sein.
  • In AGB dürfen nur noch Mindestvertragslaufzeiten von 12 Monaten statt bisher 24 Monaten vereinbart werden.
  • Automatische Vertragsverlängerungen dürfen nur noch für maximal drei Monate anstelle bisher 12 Monate gelten.
  • Kündigungsfristen dürfen nicht mehr max. drei Monate, sondern nur noch max. einen Monat betragen.
  • Telefonisch geschlossene Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung in Schriftform oder per E-Mail.
  • Einwilligungen von Verbrauchern in Telefonwerbung müssen von den Unternehmern besser dokumentiert und aufbewahrt werden.

Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung. Bis zum 24.02. können Fachkreise und Verbände ihre Stellungnahme abgeben.

Bayerische Landärzte

Um die Versorgung mit Ärzten auf dem Land zu verbessern, hat der Freistaat Bayern eine Landarztquote eingeführt. Ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen (wir berichteten) können sich Studienbewerber für Medizin dazu verpflichten, nach dem Studium eine gewisse Zeit auf dem Land zu arbeiten.