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Gesetzesänderungen im März: Masernimpfung, Wiederholungsrezept und Blitzer-Apps

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Im März ändern sich einige gesetzliche Vorschriften. Unter anderem tritt die Masern-Impfpflicht in Kraft. Mit einem neuen Wiederholungsrezept kann man außerdem bis zu dreimal ein vom Arzt verschriebenes Medikament erhalten, ohne jedes Mal ein neues Rezept besorgen zu müssen.

Masern-Impfpflicht
Bevor ein Kind in die Kita, Tagespflege oder Schule neu aufgenommen wird, müssen Eltern ab März 2020 nachweisen, dass ihr über 1-jähriges Kind gegen Masern geimpft ist.
Diese Krankheit gehört zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten überhaupt. Europaweit wurden 2018 knapp 12.400 Masernfälle gemeldet. Masern haben häufig Komplikationen und weitere Erkrankungen zur Folge, im schlimmsten Fall kann eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung entstehen. Keinesfalls sind Masern also eine „harmlose Kinderkrankheit". Eine wirksame Impfung sorgt für eine lebenslange Immunität.
Für bereits zur Schule oder in die Kita gehende Kinder müssen Eltern diesen Nachweis bis Ende Juli 2021 nachholen. Die Impfpflicht trifft auch alle nach 1970 geborenen Erzieher, Lehrer, Tagespflege- oder medizinisches Personal. Auch Flüchtlinge und Asylbewerber sind impfpflichtig. Ein Verstoß durch die neue Regel kann einerseits durch Nicht-Impfen-lassen begangen werden, andererseits aber bspw. durch Kita-Leiter auch durch Zulassen von Nicht-geimpften Kindern. Er kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 € geahndet werden.

Neu beim Arzt: Das Wiederholungsrezept
Ärzte können von März an ein sogenanntes “Wiederholungsrezept” ausstellen. Dies ist insbesondere für Patienten gedacht, die ein bestimmtes verschreibungspflichtiges Medikament regelmäßig brauchen. Mit einem Wiederholungsrezept, das maximal ein Jahr gilt, kann der Patient bis zu drei Mal dasselbe Medikament in der Apotheke abholen. So muss er seltener zum Arzt.

Fachkräftezuwanderung
In Deutschland fehlen unzählige Fachkräfte. Vielen Unternehmen ist es nicht möglich, geeignetes Personal für vakante Stellen zu finden. In Umfragen sagen regelmäßig die meisten Unternehmer: “Der Fachkräftemangel ist das größte Problem des Mittelstandes.” Die Bundesarbeitsagentur hat jüngst eine Statistik darüber veröffentlicht, in welchen Bundesländern gestaffelt nach Berufsgruppen von einem Fachkräftemangel gesprochen werden könne, darunter etwa Mechatronik, Heizungsbau und Physiotherapie. Nordrhein-Westfalen ist in jeder Berufsgruppe betroffen. Besonders dramatisch ist die Situation bundesweit in der Pflegebranche: 80.000 Pflegerinnen und Pfleger fehlen. Im deutschen Handwerk insgesamt fehlt eine viertel Million Fachkräfte. An dieser Situation soll ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz etwas ändern. Während EU-Ausländer schon bereits auch in Deutschland arbeiten durften, war es für Nicht-EU-Ausländer weitaus schwieriger. Nun können diese ab März in einem vereinfachten Anerkennungsverfahren feststellen lassen, dass ihre ausländische Ausbildung einer deutschen gleichwertig ist. Will ein Unternehmen nun einen Nicht-EU-Ausländer einstellen, entfällt die bisher erforderliche Vorrangprüfung, ob auch deutsche Bewerber vorhanden wären. Erforderlich bleibt hingegen, dass der Ausländer ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen muss. Auch Initiativbewerbungen sind möglich. Ausländer können zur Arbeitsplatzsuche für sechs Monate nach Deutschland einreisen.

Mehr Besoldung, höhere Förderung und höhere Umzugskostenpauschale
Beamte und Richter auf Bundesebene sowie Soldaten und Zeitsoldaten erhalten ab März einen um 1,06 Prozent erhöhten Sold. Auch Käufer eines Elektroautos dürfen sich freuen. Die Förderungsbeträge wurden auf bis zu 6.000 € erhöht. Ebenfalls positiv ist eine Nachricht für alle Umziehenden: Die steuerlich absetzbare Umzugspauschale wurde auf bis zu 1.639 € erhöht.

Strengeres Waffenrecht
Im März tritt eine Verschärfung des Waffengesetz in Kraft. Wird z.B. angenommen, dass ein Waffenbesitzer innerhalb der letzten fünf Jahre Mitglied oder Unterstützer einer verfassungsfeindlichen oder rassistischen Vereinigung war, kann er als waffenrechtlich Unzuverlässig anerkannt werden. Dies könnte den Entzug der Waffenerlaubnis nach sich ziehen.

Übernahme von Spurensicherungskosten bei Sexualdelikten
Opfer eines Sexualdelikts müssen künftig nicht mehr die Kosten für die erforderlichen Spurensicherungsarbeiten selbst tragen. Nunmehr sind Krankenkassen verpflichtet, diese zu übernehmen. Unter anderem betroffen sind Kosten für einen Test, ob K.o.-Tropfen dem Opfer verabreicht worden sind.

Neue Entgelte bei Eurowings
Die Fluggesellschaft Eurowings hat sich neue Entgelte ausgedacht und die Regelungen fürs Handgepäck verschärft. Künftig ist im Basistarif “Basic” nur noch ein Handgepäckstück bis max. 55x40x23 cm zulässig, ein zweites kostet extra. Auch der Check-In am Flughafen wird Gebühren kosten. Kostenfrei checkt nur ein, wer dies online tut.

Blitzer-Apps
“Lediglich noch einmal klargestellt” werde durch eine Änderung der StVO, dass Blitzer-Apps, die vor Radarfallen warnen können, verboten sind. Ein Verstoß hiergegen kostet 75 € Bußgeld, daneben können auch Flensburger Punkte vergeben werden.