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Gesetzesänderungen im April stehen ganz im Zeichen von Corona

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Die gesetzlichen Änderungen im April stehen ganz im Zeichen von Corona. Sowohl Bundes-, als auch NRW-Landesregierung wollen mit zahlreichen neuen Regelungen die Ausbreitung der Pandemie eindämmen und wirtschaftlich in Not Geratenen helfen.

Schon Anfang März hatten wir auf KamenWeb über die drohenden massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Menschen und die Wirtschaft berichtet. Da diese Befürchtungen allesamt eingetreten sind und viele Unternehmen schließen oder Kurzarbeit anordnen mussten, hat der Gesetzgeber zahlreiche Schutzvorschriften verabschiedet:

Mieter werden entlastet

Um Mieter nicht mit zusätzlichen Finanzsorgen zu belasten, gilt ab April 2020: Mieter, die infolge der Corona Pandemie ihre Miete nicht vollständig oder pünktlich zahlen können, können vom Vermieter deswegen nicht gekündigt werden. Normalerweise können ausbleibende Mietzahlungen zu einer Kündigung durch den Vermieter führen. In der Zeit der Pandemie gilt dies aber nicht. Diese Regelung gilt (zunächst) bis zum 30. Juni 2020. Die in diesem Zeitraum nicht geleisteten Mietzahlungen müssen von den Mietern gleichwohl geleistet werden. Dies bedeutet: die Miete wird nicht erlassen. Mieter haben aber bis zum 30. Juni 2022 Zeit, rückständige Mieten zu begleichen. Häufige Fragen werden dazu auf der Seite des Bundesjustizministeriums beantwortet:

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Miete/Corona_Miete_node.html

Darlehen können vorübergehend ausgesetzt werden

Verbraucher, die vor dem 15. März 2020 einen Darlehensvertrag abgeschlossen haben (z.B. Autokredit, Immobilienkredit, Haushaltskredit…) können ihre Zahlungen wegen wirtschaftlicher Engpässe im Zusammenhang mit Corona vorübergehend aussetzen. Dies gilt (zunächst) bis zum 30. Juni 2020. Verbraucher, die von dieser kostenlosen Stundung Gebrauch machen möchten, sollten sich mit ihrer Bank in Verbindung setzen und die Lage erklären. Weitere wichtige Fragen beantwortet das Bundesjustizministerium in einem FAQ-Dokument: https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Downloads/032320_FAQ_Stundung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt

Um zu verhindern, dass wegen Zahlungsschwierigkeiten zahlreiche Unternehmen sofort und während der Corona Pandemie Insolvenz beantragen müssen, wird die Antragspflicht vorübergehend ausgesetzt. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärt: “Die teilweise auch strafbewehrte dreiwöchige Insolvenzantragspflicht wird vorübergehend bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Dies gilt nur für Fälle, in denen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruht.” Durch diese Maßnahme solle den Unternehmen Zeit für die Sanierungsbemühungen gegeben werden. FAQ des Bundesjustizminsterium:

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Insolvenzantrag/Corona_Insolvenzantrag_node.html

Hartz-IV-Prüfungen werden beschleunigt

Hartz-IV-Anträge werden in Zeiten von Corona beschleunigt bearbeitet. Insbesondere entfällt vorübergehend die sonst erforderliche Prüfung zu Vermögen und Höhe der Wohnungsmiete. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte zur “Zeitung” “Bild am Sonntag”: “Wir sorgen jetzt dafür, dass die aufwendige Vermögensprüfung für sechs Monate ab dem 1. April entfällt."

Informationspflicht von Pharmaunternehmen

Um Lieferengpässe von Medikamenten zu verhindern, können Behörden künftig von Pharmaunternehmen verlangen, dass diese Auskünfte über ihre Lagerbestände, Produktion und Absatzmengen erteilen müssen. Auch das Bilden von Vorräten bei den Pharmaunternehmen kann durch Behörden angeordnet werden. Außerdem ist es Apotheken im Fall des Eintretens von Engpässen gestattet, ein teureres Medikament desselben Wirkstoffs an den Patienten abzugeben, ohne dass hierfür eine Zuzahlung nötig ist.

Update zu Kontaktverbot:

In NRW gilt seit dem Montag, 23.03.2020 wegen der Corona-Pandemie ein Kontaktverbot. Demnach sind alle Ansammlungen mit mehr als 2 Personen in der Öffentlichkeit verboten. Ausgenommen sind Familien und in einem Haushalt lebende Personen. Auch private Feiern in der Wohnung sind verboten. Im Hinblick auf das bevorstehende Osterfest sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am 26.03. zum WDR, dass ein gemeinsames Osterfest dann möglich sei, wenn man in einer gemeinsamen Wohnung wohne. Ansonsten sollten aber auch zum Osterfest Familien nicht zusammenkommen.

Das Kontaktverbot wird von den allermeisten Bürgern wohl eingehalten. In Dortmund wurden am vergangenen Wochenende (28./29. März) Schwerpunktkontrollen der Polizei durchgeführt. Dabei wurden 23 Verstöße gegen das Kontaktverbot festgestellt, das übrigens auch innerhalb von Autos gilt.

Weitere Gesetzesänderungen, unabhängig von Corona:

  • Die Luftverkehrssteuer wird erhöht. Dies bewirkt, dass die (wenigen aktuell stattfindenden) Flüge um 5-17 Euro teurer werden, abhängig von der Streckenlänge.
  • Im Baugewerbe steigt der Mindestlohn je nach Lohngruppe auf 12,55-15,25 € pro Stunde.
  • Die BAföG-Rückzahlung ändert sich: Künftig müssen regulär 130 € monatlich zurückgezahlt werden, insgesamt maximal 77 Monate lang.
  • Die Mietpreisbremse wurde bis 2025 verlängert.
  • Auch unverheirateten Paaren ist es künftig möglich, ein Stiefkind zu adoptieren.

Bleiben Sie gesund!