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Das sind die neuen Corona-Regeln in NRW ab Montag

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

coronahygieneKWvon Julian Eckert

Kamen/Düsseldorf. In NRW gelten ab Montag (15.06.) weitere Lockerungen der Corona-Regeln. Unter anderem größere Hochzeitsfeiern und andere Veranstaltungen sind wieder möglich. Außerdem dürfen weitere Betriebe wie Saunen oder Erlebnisbäder wieder öffnen. Die neuen Regeln im Überblick:

Die bestehende Maskenpflicht im ÖPNV sowie beim Einkaufen bleibt wie gewohnt bestehen. Der Maskenschutz muss Mund und Nase vollständig bedecken, es dürfen auch Alltags-/Behelfsmasken oder Tücher und Schals eingesetzt werden. Natürlich gelten auch weiterhin die allgemeinen Schutzvorschriften, wie der Mindestabstand zu anderen Personen von mind. 1,5 Metern oder die Husten- und Niesetikette. Erleichterungen gibt es aber in diversen Bereichen:

Hochzeiten und andere Veranstaltungen

Mehr Personen dürfen sich ab Montag in einer gemeinsamen Veranstaltung treffen. Dabei müssen die allgemeinen Abstands- und Schutzvorkehrungen eingehalten werden. Für Gruppen von bis zu 100 Personen sind darüber hinaus keine weiteren Schutzvorkehrungen vorgeschrieben. Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen sind nur in Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde unter zusätzlichen individuellen Vorkehrungen erlaubt.

Verboten bleiben bis mind. 31.08. Volks-, Stadt-, Dorf-, Straßen-, Schützen-, Wein-, Musik- und Sportfeste sowie Festivals und ähnliche Veranstaltungen.

Private Veranstaltungen mit geselligem Charakter bleiben weiterhin verboten. Erlaubt sind aber wieder Feiern mit herausragendem Anlass, wie Hochzeiten, Taufen oder Abschlussfeiern. Erlaubt sind jeweils maximal 50 Teilnehmer. Die Einhaltung der Hygieneregeln und eine Registrierung der Teilnehmer für eine Rückverfolgbarkeit sind vorgeschrieben. Die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske kann bei einer standesamtlichen Trauung oder beim Zusammenkommen nach einer Beerdigung entfallen.

Handel und Gastronomie

Gelockert wird die flächenmäßige Zutrittsbeschränkung im Handel, die zeitweise für Wartezeiten vor den Geschäften sorgte. Bislang durften Händler nur einen Kunden pro zehn Quadratmeter Ladenflächer einlassen, ab Montag ist ein Kunde pro sieben Quadratmeter Fläche erlaubt. Dieselbe Beschränkung gilt auch in Zoos, Museen und Ausstellungen.

Während Clubs, Diskos, Bordelle und ähnliche Einrichtungen geschlossen bleiben, dürfen Bars wieder öffnen. Es gelten dieselben Vorschriften wie für die übrige Gastronomie.

Freizeit und  Sport

Grillen auf öffentlichen Plätzen ist unter Beachtung der allgemeinen Regeln ab dem 15.06. wieder erlaubt. Floh- und Trödelmärkte dürfen wieder stattfinden, allerdings muss es ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept geben. Öffnen dürfen auch Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe, Erlebnis- und Spaßbäder.

Nicht-kontaktfreie Sportarten wie z.B. Judo darf ab Montag wieder in geschlossenen Räumen in Gruppen bis zu zehn Personen stattfinden. Im Freien sind Gruppengrößen bis 30 Personen erlaubt. Es muss jeweils eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer sichergestellt werden.

Weitere Informationen sind auf der Webseite der Landesregierung NRW in einem FAQ verfügbar: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#ef504a21