Sommerurlaub 2020: Welche Regeln gelten? Wohin darf man überhaupt reisen?
von Julian Eckert
Kamen. Der diesjährige Sommerurlaub muss keinesfalls ins Wasser fallen. Vielmehr kann man trotz Corona tatsächlich ins Wasser gehen! Welche Regelungen und Schutzmaßnahmen nun gelten, erklären wir in diesem Artikel.
Sommerurlaub ist grundsätzlich möglich
Anders als noch zu Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland befürchtet, sind Urlaubsreisen diesen Sommer sehr wohl möglich. Dies betrifft zum einen Reisen innerhalb Deutschlands, aber nach den neuesten Lockerungen auch innerhalb der Europäischen Union. Weiterhin sind Reisen auch in einige Staaten möglich, die nicht Mitglied der EU sind. Welche das sind, dazu später mehr. Ganz gleich, wohin die Reise auch gehen mag: Selbstverständlich gelten weiterhin die Schutzvorschriften! Der Mindestabstand von 1,50 Metern gilt nach wie vor, außerdem gilt z.B. in Flughäfen, Flugzeugen oder Hotels eine Maskenpflicht.
Reisen innerhalb Deutschlands
Innerhalb der Bundesrepublik sind Reisen ohne besondere Beschränkungen möglich. Am Urlaubsort gelten dann natürlich die Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes. Die wesentlichen Regeln einiger Urlaubs-Bundesländer (Stand: 11.06., 13:30 Uhr) in der Übersicht:
Niedersachsen |
Baden-Württemberg |
Bayern |
Mecklenburg-Vorpommern |
Schleswig-Holstein |
|
Anzahl der Personen, die sich gemeinsam treffen dürfen |
draußen und drinnen: max. Angehörige zweier Haushalte |
draußen: Personen aus max. 2 Haushalten oder max. 10 Personen; drinnen: max. 20 Personen |
draußen und drinnen: max. Angehörige zweier Haushalte |
draußen und drinnen: max. 10 Personen |
draußen und drinnen: max. 10 Personen |
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze |
geöffnet; Hotels dürfen max. zu 80 % ausgelastet sein |
geöffnet |
geöffnet |
geöffnet |
geöffnet |
Kultur- und Freizeiteinrichtungen |
Freibäder, Hallenbäder und Freizeitparks geöffnet |
Freibäder und Freizeitparks geöffnet |
Freibäder und Freizeitparks geöffnet |
Freibäder geöffnet; Hallenbäder und Freizeitparks ab 15.06. geöffnet |
Freibäder, Hallenbäder und Freizeitparks geöffnet |
Restaurants, Bars, Kneipen |
geöffnet und Bewirtung im Haus erlaubt |
geöffnet und Bewirtung im Haus erlaubt |
geöffnet und Bewirtung im Haus erlaubt; Kneipen und Bars geschlossen |
geöffnet und Bewirtung im Haus erlaubt; Kneipen und Bars ab 15.06. geöffnet |
geöffnet und Bewirtung im Haus erlaubt |
Reisen innerhalb der EU
Ab dem 15.06. werden die noch bestehenden Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen zurückgefahren. Grenzkontrollen finden dann für EU-Bürger und Schweizer nur noch vereinzelt statt, mit Ausnahme von Einreisenden aus Spanien (bis 21.06.). Zeitgleich wird zum 15.06. die bestehende weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts aufgehoben. Für die Staaten der EU und Großbritannien, Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein wird es keine weitere Reisewarnung geben. Das bedeutet, dass Reisen in diese Länder wieder möglich sein werden und bestehende Buchungen nicht mehr seitens der Reiseveranstalter storniert werden. Natürlich gelten in den genannten Ländern aber weiterhin Corona-Schutzvorschriften, wie z.B. eine länderspezifisch unterschiedlich ausgeprägte Maskenpflicht.
Möglich sind damit Reisen etwa nach:
- Italien - Viele Freizeiteinrichtungen sind geöffnet, Fiebermessungen sind üblich
- Österreich - Viele Freizeiteinrichtungen sind geöffnet
- Spanien - Einreise wohl ab dem 21.06. wieder möglich
- Frankreich - Viele Freizeiteinrichtungen sind geöffnet
- Niederlande - Keine Einreisebeschränkungen
- Griechenland - Einige Freizeiteinrichtungen offen, Coronatest bei Einreise möglich
- Dänemark - Einreisen möglich, wenn Unterkunftsnachweis für mind. 6 Nächste vorgezeigt werden kann
- Schweden - keine Einreisebeschränkungen
- Schweiz - Am 24.06. wird über Durchführung größerer Events entschieden
- Portugal - Hotelöffnung für Mitte Juli erwartet
- Kroatien - Bei Einreise muss Erreichbarkeit angegeben werden
- Bulgarien - Sommersaison soll spätestens 1. Juli starten
Wichtig: In einigen Ländern kann eine Quarantänepflicht angeordnet werden, die entweder pauschal z.B. 7 Tage betragen kann, oder bis zum Ergebnis eines Coronatests festgesetzt werden kann. Informationen gibt es auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Reisen in Länder, die nicht der EU angehören und oben nicht genannt sind
Für alle anderen als die genannten Länder gilt die bis zum 31. August verlängerte Reisewarnung des Auswärtigen Amts. Dies bedeutet, dass vor nicht unbedingt notwendigen oder touristischen Reisen in diese Länder ausdrücklich gewarnt wird. Betroffen sind unter anderem die beliebten Urlaubsländer Türkei, Ägypten und Tunesien. Die Reisewarnung hat zur Folge, dass bereits gebuchte Pauschalreisen durch den Reiseveranstalter storniert werden können, was überaus wahrscheinlich ist. Auch der Reisende kann die Reise unter Verweis auf die Reisewarnung kostenlos stornieren. Grund ist, dass eine Reisewarnung von den Gerichten als „höhere Gewalt oder ein erhebliche Gefährdung“ anerkannt wird, was zu einem kostenfreien Rücktrittsrecht führt. Betroffene sollten in den Dialog mit ihrem Reiseveranstalter treten und nachfragen, ob dieser plant, die Reise von sich aus zu stornieren. Im Streitfall kann die Verbraucherzentrale oder ein Rechtsanwalt weiterhelfen.