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Gesetzesänderungen im Juli: Mehrwertsteuer, Rente, Corona und mehr

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Ab Juli sinkt die Mehrwertsteuer auf 16, bzw. 5 Prozent. Mit dieser Maßnahme will die Bundesregierung die Konjunktur stärken und der Wirtschaft in der Corona-Pandemie Anschub geben. Diese und weitere Gesetzesänderungen haben wir wie gewohnt für Sie zusammengefasst.

Mehrwertsteuersenkung

Die Mehrwert-, bzw. Umsatzsteuer wird befristet für die zweite Jahreshälfte 2020 gesenkt. Sie beträgt ab dem 01. Juli nur noch 16 anstelle von 19 Prozent, bzw. 5 statt 7 Prozent für den ermäßigten Steuersatz. Eine Beispielrechnung zeigt das  Sparpotenzial im Supermarkt: Wer für den wöchentlichen Lebensmitteleinkauf gut 100 Euro ausgibt, spart in den sechs Monaten bis Jahresende circa 50 Euro an Steuern. Es gibt sogar Unternehmen, die den Preisrabatt bereits vor Juli gewähren. Alle großen deutschen Lebensmittelketten haben angekündigt, die Steuersenkung an die Kunden weiterzugeben. Auch Drogeriemärkte, Elektronikfachmärkte, die Deutsche Bahn und viele andere Unternehmen wollen die Steuersenkung an die Kunden weitergeben und nicht ihre Preise um drei bzw. zwei Prozent erhöhen. Natürlich wirkt sich die Steuersenkung umso stärker aus, je höher der Kaufpreis ist. Wer etwa vor hat, ein neues Auto zu kaufen kann wegen des Steuerrabatts schnell 1.000 Euro sparen. Ob in der besonders von der Coronakrise gebeutelten Gastronomie jedes Restaurant die Steuersenkung weitergeben wird, muss sich noch zeigen. Im Vorfeld waren bereits teilweise Ankündigungen zu vernehmen, dies nicht zu tun.

Wurde von Unternehmerseite darüber hinaus teilweise kritisiert, dass die Auszeichnung mit neuen Preisschildern einen bürokratischen Aufwand bedeute, ist dieser gar nicht nötig. Das Wirtschaftsministerium teilt mit, dass auch ein Pauschalrabatt an der Kasse auf den Gesamtpreis möglich ist und keine neuen Schilder angefertigt werden müssen.

Rentenerhöhung

Mehr im Portemonnaie haben werden auch Rentner: Im Juli können sie sich über eine Rentenerhöhung freuen. Die Bezüge bei uns in NRW und den übrigen westlichen Bundesländern steigen um 3,45 Prozent. In Ostdeutschland sind es 4,2 Prozent.

Corona-Meldepflicht für Haustiere

Auch (Haus-)Tiere können an dem Coronavirus erkranken. Katzen sind dabei wohl gefährdeter als Hunde. Im Juli soll eine Meldepflicht für Haustiere in Kraft treten. Wird ein Haustier positiv auf COVID-19 getestet, muss dies an die Behörden gemeldet werden.

EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands

Ab Juli übernimmt Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft. Dem aktuellen EU-Ratspräsident fallen im Wesentlichen drei Aufgaben zu: Erstens leitet und moderiert er die Treffen des Europäischen Rates und des Rates der EU, zweitens vertritt der Ratspräsident die Mitgliedsstaaten gegenüber EU-Kommission und Parlament und drittens repräsentiert er die EU gemeinsam mit der Kommission auf internationaler Ebene. Für die deutsche Ratspräsidentschaft wurde ein Leitgedanke beschlossen. Demnach ist das zentrale Ziel die Überwindung von Corona und der wirtschaftlich-sozialen Folgen. Darüberhinaus soll Europa stärker, innovativer, gerechter, nachhaltiger, sicherer und stärker werden. Bundeskanzlerin Merkel (CDU) und Frankreichs Staatspräsident Macron haben einen Plan für einen Aufbaufonds vorgelegt, mit dem den europäischen Südstaaten geholfen werden soll. Insbesondere Italien und Spanien hatte die Corona-Pandemie besonders heftig getroffen. Dafür werden zusätzliche finanzielle Mittel benötigt werden. Merkel sagte im Interview mit der Süddeutschen Zeitung, dass es im deutschen Interesse läge, „dass wir einen starken Binnenmarkt haben, dass die Europäische Union zusammenwächst und nicht auseinanderfällt. Was gut für Europa ist, war und ist gut für uns.“ Leitlinien der deutschen Ratspräsidentschaft finden Sie auf www.EU2020.de.

Steuererklärung für das Jahr 2019

Erinnerung: Bis Ende Juli 2020 haben Sie noch Zeit, Ihre Steuererklärung für das Kalenderjahr 2019 abzugeben. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, sollten Sie sich um eine Fristverlängerung bemühen. Wenn Sie die Steuererklärung von einem Steuerberater anfertigen lassen, hat dieser bis Ende Februar 2021 Zeit.