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Milka gegen Ritter Sport: Darf jeder Hersteller quadratische Schokolade anbieten?

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen/Karlsruhe. „Quadratisch, praktisch, gut“ - na, welche Marke ist damit gemeint? So bekannt dieser Werbespruch wohl sein mag, so bekannt ist auch das Design der dahinter stehenden Schokoladenmarke. Vor dem höchsten deutschen Zivilgericht konnte deren Hersteller heute einen Sieg erreichen: Nur „Ritter Sport“ darf in Deutschland quadratisch sein.

Wollte die lilafarbene Kuh auch quadratisch werden?

Hintergrund des Rechtsstreits, der heute vor dem Bundesgerichtshof (BGH) letztinstanzlich entschieden wurde, war folgender: Ritter Sports Konkurrent Mondelez, Hersteller der ebenfalls bekannten Schokoladenmarke „Milka“, begehrte eine Markenlöschung. Zugunsten von Ritter Sport ist seit 1996 eine dreidimensionale Formmarke für Tafelschokolade registriert. Die Marke besteht aus einer quadratischen Verpackung, zwei seitlichen Verschlusslaschen und einer weiteren Verschlusslasche auf der Rückseite. Also dem typischen Verpackungsdesign der Ritter Sport-Schokoladen. Aufgrund dieses Markenschutzes ist es anderen Firmen untersagt, Schokolade im quadratischen Design herzustellen oder anzubieten. Dieser Umstand schien dem Milka-Hersteller Mondelez zu missfallen. Jedenfalls versuchte Mondelez seit gut zehn Jahren, den Ritter Sport-Markenschutz zu kippen. Schon zum zweiten Mal musste jetzt der BGH über die quadratisch Marke entscheiden. Zuvor hatte Mondelez beim Deutschen Patent- und Markenamt in München einen erfolglosen Löschungsantrag gestellt, eine Beschwerde vor dem Bundespatentgericht aber gewonnen. Dagegen legte Ritter Sport vor dem BGH Rechtsbeschwerde ein.

Verleiht die quadratische Form der Schokolade einen besonderen Wert?

Mondelez (!) hatte argumentiert, dass das quadratische Design von Ritter Sport der Schokolade einen „besonderen Wert“ verleihe. Wäre dies so, dann würde ein Ausschlusskriterium für den Markenschutz vorliegen. Ritter Sports Marke wäre also zu löschen. Grund für diese Regelung ist, dass verhindert werden soll, dass Unternehmen sich ein Markenrecht an einem Design sichern können, dessen Nutzung auch für die Konkurrenz wichtig wäre. Beispielsweise wäre es nicht möglich, sich die gängige Form einer mehrfach verwendbaren Papier-Einkaufstasche als Marke schützen zu lassen. Ritter Sport argumentierte vor Gericht, dass die quadratische Form keine solche Wertauszeichnung für Schokolade darstelle. Dem folgte der Bundesgerichtshof.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes:

Mit der heutigen Entscheidung des BGH ist klar: Schokolade in quadratischer Form darf in Deutschland weiterhin exklusiv von Ritter Sport angeboten werden. Die Kunden sähen in der quadratischen Form einen Hinweis auf den Hersteller und würden damit eine Qualitätserwartung verbinden, argumentierte das Gericht.