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Diese neuen Corona-Regeln gelten ab September

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

Maskenentscheidung aus DUS820CVAb Dienstag, 01.09. wird in NRW die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulklassenzimmer ausgesetzt. Foto: Christoph Volkmer für KamenWeb.devon Julian Eckert

Kamen/Düsseldorf/Berlin. Nachdem sich am gestrigen Donnerstag (27.08.) die Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie abgesprochen hatten, sind die Neuerungen für NRW bekannt. Wir haben den Überblick.

Maskenpflicht in Schulklassen

Ab Dienstag, 01.09. wird in NRW die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulklassenzimmer ausgesetzt. Noch vor einer Woche waren drei Schüler mit einem Eilantrag gegen die Maskenpflicht im Klassenraum vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gescheitert. Der Nachrichtenagentur AFP sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU): „Das Geschehen in den Schulen ist das Argument, jetzt davon Abstand nehmen zu können.“ Er verteidigte zugleich die Entscheidung, landesweit nach den Sommerferien zunächst eine Tragepflicht auch im Klassenzimmer eingeführt zu haben. Für die Abschaffung der Maskenpflicht innerhalb des Klassenzimmers gibt es nun Kritik, unter anderem von den NRW-Grünen: Die Herausforderungen im Schulbetrieb seien lange nicht gelöst, oftmals säßen die SchülerInnen ohne ausreichenden Abstand in schlecht zu lüftenden Räumen.

Weiterhin gelten wird auch im September, dass die Maske außerhalb des Unterrichts, z.B. im Innern des Schulgebäudes, getragen werden muss.

Bußgelder für Maskenverweigerer

Bund und Länder (mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt) haben sich darauf geeinigt, dass bundesweit ein Mindestbußgeld von 50,- Euro bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr fällig werden soll. NRW bleibt bei seiner bisherigen „Null-Toleranz-Strategie“ mit einem Bußgeld in Höhe von 150,- Euro sofort ab dem ersten Verstoß.

Großveranstaltungen

Nach den Bund-Länder-Beratungen sollen Großveranstaltungen bis Jahresende nicht stattfinden. NRW weicht hiervon zum Teil ab. Großveranstaltungen ab 1.000 Teilnehmenden sollen demnach in Zukunft nicht mehr nur durch die kommunale Behörde genehmigt werden, sondern bedürfen der Absprache mit dem Land. Pflicht ist ein Hygienekonzept. Betroffen von den Restriktionen sind unter anderem die traditionellen Weihnachtsmärkte. Inzwischen wurde der berühmte Markt am Kölner Dom bereits abgesagt, ebenso die Märkte in den LWL-Freilichtmuseen Hagen und Detmold. Essen und Düsseldorf planen derzeit, einen Weihnachtsmarkt auszurichten - Dortmund, Aachen und Münster sind noch unentschlossen.

Private Feiern

Die Bund-Länder-Beratungen haben im Bereich der privaten Feiern keinen Konsens ergeben. Zwischen den MinisterpräsidentInnen gab es hier offensichtlich zu unterschiedliche Auffassungen. Laschet begründete die in NRW weiterhin geltende vergleichsweise freie Regelung damit, dass man „bei sinkenden Corona-Infektionszahlen“ nicht weiter in den privaten Bereich der Menschen eingreifen wolle. In NRW sind private Feiern mit bis zu 150 Personen erlaubt. Der Ministerpräsident appellierte allerdings, in jedem Fall genau abzuwägen, ob die Feier notwendig sei.

Corona-Tests für Reiserückkehrer

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bereits angekündigt, dass er die kostenfreie Testmöglichkeit für Reiserückkehrer wieder einschränken will. Nach den gestrigen Beratungen steht fest, dass es so auch tatsächlich ab dem 1. Oktober kommen soll. Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss sich zunächst in mindestens fünftägige häusliche Quarantäne begeben. Erst am fünften Tag kann ein Corona-Test durchgeführt werden - wenn er negativ ausfällt, kann die Quarantäne enden. Für die Dauer der Quarantäne sollen Betroffene keine Entschädigungen oder Lohnfortzahlung erhalten. Die Einhaltung der Quarantäne soll stärker als bisher kontrolliert werden. Bereits heute kann ein Verstoß gegen angeordnete Quarantäne zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einem hohen fünfstelligen Bußgeld geahndet werden.

Für Einreisende aus einem Nichtrisikogebiet soll ab dem 15. September die Möglichkeit der freiwilligen kostenlosen Testung entfallen.

Der Chef des Flughafens Düsseldorf, Thomas Schnalke, kommentierte das bevorstehende Ende der Tests wie folgt: „Wir bedauern die Pläne der Politik und sehen keine Veranlassung, eine Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten in eine Quarantänepflicht umzuwandeln.“ Aus seiner Sicht sei dies ein falsches Signal an die Passagiere und ein Rückschlag für die gesamte Luftverkehrsbranche. „Gemeinsam mit den zuständigen Behörden und unseren Partnern haben wir seit Juli die Infrastruktur für ein leistungsstarkes Corona-Testzentrum am Flughafen Düsseldorf geschaffen. Davon haben allein seit dem 1. August über 30.000 Passagiere profitiert.“

Zusätzliche Krankentage für Eltern

Gesetzlich versicherte Eltern erkrankter Kinder sollen in Zukunft fünf zusätzliche eigene Krankentage für die Betreuung erhalten. Bei Alleinerziehenden sollen es zehn Tage sein.