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Gesetzesänderungen im Oktober

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Das Coronavirus bestimmt weiterhin die Neuerungen von Gesetzen und Vorschriften. Insbesondere für Reiserückkehrer gibt es einige wichtige Änderungen zu beachten. Freuen können sich diesen Monat hingegen nicht nur Eltern kindergeldberechtigter Kinder, sondern wir alle: Die Zeitumstellung beschert uns am 25.10. eine Stunde mehr.

Coronavirus I: Änderungen in NRW

Zukünftig sollen in NRW laut Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) private Feiern stärker eingeschränkt werden. Bisher galt, dass sie nur bis zu 150 Teilnehmende haben dürfen. Neu wird sein, dass bei mehr als 50 Teilnehmenden die Feier zwei Wochen vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden muss. Dabei sind auch Gästelisten vorzulegen und ein zentraler Ansprechpartner anzugeben. Diese neuen Maßnahmen sind auch eine Reaktion auf die Hochzeit in Hamm, die zur bundesweit höchsten Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern geführt hatte. 

Coronavirus II: Neue Regeln für Reiserückkehrer

Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten hatten in der Vergangenheit die Möglichkeit, an Flughäfen, Bahnhöfen oder autobahnnahen Standorten einen Test auf COVID-19 kostenfrei durchführen zu lassen. Diese Möglichkeit endet am 15. Oktober. Ab diesem Zeitpunkt wird es folglich keine Möglichkeit mehr geben, sich nach der Reiserückkehr direkt testen zu lassen. Gleichwohl verbleibt es bei der schon aktuell bestehenden Quarantänepflicht. Damit gilt für Reiserückkehrer ab dem 15. Oktober:

  1. Nach Einreise müssen Sie sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben, d.h. Sie dürfen in dieser Zeit Ihre Wohnung nicht verlassen. Verstöße können ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen.
  2. Erst nach fünftägiger Quarantäne haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig und auf eigene Kosten auf das Coronavirus testen zu lassen. Zuvor ist ein Test nicht möglich. Wenn Sie ein negatives Testergebnis erhalten haben, endet Ihre Quarantäne - unabhängig davon, wie lange sie angedauert hat. Wenn Sie sich nicht testen lassen möchten, endet Ihre Quarantäne mit dem Ablauf des vierzehnten Tages.
  3. Bereits vor Abreise in ein Risikogebiet müssen Sie sich in ein Online-Portal eintragen. Wer sich nicht einträgt, riskiert ein Bußgeld. Nach Eintragung erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie bei einer Kontrolle etwa durch die Polizei vorzeigen können.

Als Risikogebiete zählen inzwischen mehr als die Hälfter der EU-Mitgliedstaaten, bzw. Teile davon. Unter anderem 14 französische, fünf niederländische und drei österreichische Regionen, die teilweise bei deutschen Touristen überaus beliebt sind. Die tagesaktuelle Liste finden Sie auf https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Kinderbonus - zweite Rate

Im September war bereits die erste Rate des Kinderbonus ausgezahlt worden, den der Bundestag zur Entlastung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen hatte. Im Oktober erfolgt nun die Auszahlung der zweiten Rate in Höhe von 100 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind. Die Auszahlungen erfolgt erneut nicht gemeinsam mit dem Kindergeld, sondern als eigene Zahlung. Die genauen Auszahlungstermine sind individuell und richten sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Der Bonus wird bei Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt.

Höhere Zuschüsse bei Zahnersatz

Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherungen für Zahnersatz wird ab dem 1. Oktober erhöht. Für Kronen, Brücken und Zahnprothesen mussten gesetzlich Versicherte bislang fünfzig Prozent der Kosten selbst tragen. Nun trägt die Krankenkasse 60 Prozent. Kann der Patient ein lückenloses Bonusheft vorweisen, übernehmen die Kassen sogar bis zu 75 Prozent.

Zeitumstellung

Es ist zwar keine Gesetzesänderung, aber eine Änderung ist es allemal: In der Nacht vom Samstag, 24.10. auf den Sonntag, 25.10. werden die Uhren zurück auf Winterzeit umgestellt. Das bedeutet, dass diese Nacht eine Stunde länger wird.

Über weitere gesetzliche Neuerungen informieren wir spätestens Ende Oktober wieder im Rahmen unserer Artikelserie zum Thema Recht: „Darf ich…?“.