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Überblick über die neuesten Corona-Maßnahmen in Kreis und NRW

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

corona2kwFoto: AdobeStock 318317884 Sergey Bitosvon Julian Eckert

Kamen/Düsseldorf. Am gestrigen Samstag (10.10.) und am heutigen Sonntag (11.10.) wurden neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verkündet. Diese wurden in Reaktion auf die fortwährend steigenden Zahlen der täglichen Neuinfektionen beschlossen. Wir haben den Überblick:

Kritischer Wert im Kreis Unna überschritten

Kreisweit wurde am Freitag (09.10.) die kritische Zahl an Neuinfektionen von 50 pro 100.000 Einwohnern in 7 Tagen überschritten - nur zwei Tage nach Veröffentlichung der ersten Allgemeinverfügung, die in Reaktion auf 35 Neuinfektionen in Kraft getreten war. Seit heute Nacht 00:00 Uhr gilt infolge der Überschreitung der 50er-Grenze eine neue Allgemeinverfügung im gesamten Kreisgebiet. Diese hat folgenden Inhalt:

  • Teilnehmerbegrenzung für Feste aller Art in der Öffentlichkeit auf maximal 25 Personen.
  • Ausnahmsweise können höhere Teilnehmerzahlen zugelassen werden, wenn ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorgelegt wurde und die zuständige Ordnungsbehörde dies genehmigt hat. Eine Anmeldung muss mindestens drei Tage vorher erfolgen.
  • Dringliche Empfehlung, auch in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.
  • Dringliche Empfehlung an Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal, an weiterführenden Schulen auch im Unterrichtsraum eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
  • Dringende Empfehlung, in Kitas Kinder möglichst in festen Bezugsgruppen (auch im Außenbereich) zu betreuen.
  • Verbot von sämtlichen Veranstaltungen im Kontaktsport, einschließlich Spiel- und Trainingsbetrieb.

Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 25.10. im gesamten Kreisgebiet.

Beherbergungsverbot in anderen Bundesländern

Während die gerade genannten Maßnahmen räumlich nur innerhalb des Kreises Unna gelten, gibt es weitere Einschränkungen für Reisende. In folgenden Bundesländern gilt ein Beherbergungsverbot für Reisende aus einem Risikogebiet (also auch dem Kreis Unna):

Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Saarland, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen.

Um in den genannten Bundesländern beherbergt zu werden, müssen Reisende einen negativen Corona-Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden alt ist. Das Beherbergungsverbot gilt für alle gewerblichen Übernachtungsbetriebe, nicht für Übernachtungen in Privatwohnungen. Nach einem Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums sollen die Kosten für den erforderlichen Corona-Test vom Land NRW übernommen werden. Arztpraxen, die einen Corona-Test vornehmen, lassen sich hier finden: https://www.coronatestpraxis.de

Neue NRW-weite Maßnahmen

In einer Pressekonferenz am Sonntag (11.10.) teilte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) weitere neue Maßnahmen mit, die in ganz NRW gelten:

  • Private Feiern außerhalb des privaten Bereichs mit mehr als 50 Teilnehmern müssen generell drei Werktage zuvor beim Ordnungsamt angemeldet werden.
  • Wird die Grenze von 35 Neuinfektionen/100.000 Einwohner/7 Tage in einem Landkreis überschritten, sind Feiern im öffentlichen Raum generell nur mit maximal 50 Teilnehmern erlaubt.
  • Bei Überschreiten der 50-er Grenze (wie aktuell im Kreis Unna) sind generell Feiern im öffentlichen Raum nur mit maximal 25 Personen gestattet. Dann dürfen sich auch nur noch bis zu fünf Personen aus verschiedenenen Haushalten in der Öffentlichkeit treffen. Auch Öffnungszeiten von Kneipen und Restaurants sollen eingeschränkt werden. Wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt die Maskenpflicht auch im öffentlichen Raum draußen - z.B. in Fußgängerzonen.

Archiv: Kreis Unna: Neue Corona-Allgemeinverfügung veröffentlicht | 10.10.2020 | 13 Uhr