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Neuer Negativrekord bei Neuinfektionen - weitere bundesweite Corona-Maßnahmen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

corona2kwFoto: AdobeStock 318317884 Sergey Bitosvon Julian Eckert

Kamen/Berlin/Düsseldorf. Mit rund 6.600 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden stellt Deutschland heute (15.10.) einen neuen Negativrekord in Sachen Corona auf. Noch nie zuvor infizierten sich so viele Menschen nachgewiesen binnen eines Tages. Die gestern in Berlin gefassten Beschlüsse wurden bereits heute angesichts der dynamisch-dramatischen Entwicklung von der Wissenschaftsakademie Leopoldina als „nicht ausreichend“ kritisiert.

„Sie werden nicht ausreichen.“

Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) zufolge steht Deutschland am Beginn einer „sehr großen zweiten Welle.“ Die gestern in Berlin beschlossen Maßnahmen nannte er einen wichtigen Schritt, aber „sie werden nicht ausreichen.“ Bei den Beschlüssen handelt es sich um Vorgaben, die noch in das jeweilige Landesrecht umgesetzt werden müssen. In Nordrhein-Westfalen will das Landeskabinett am Freitag (16.10.) über die Beschlüsse beraten und dann die Umsetzung angehen.

Bund-Länder-Beschlüsse

Die neu beschlossenen Maßnahmen sind folgende:

Weitere Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Feiern

Wird die Warnstufe von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen 7 Tagen in einem Landkreis überschritten, sind Feiern im öffentlichen Raum nur mit maximal 25 Personen zulässig. Im privaten Raum dürfen maximal 15 Personen zusammenkommen.

Bei Überschreiten der Quote von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in 7 Tagen sind bei öffentlichen und privaten Feiern nur maximal 10 Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten zulässig.

Maskenpflicht

Die bestehende Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung bleibt bestehen. Hinzu kommt, dass die Maskenpflicht auch überall dort gelten wird, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen - also beispielsweise auch in Fußgängerzonen. Auf dem Dortmunder Westenhellweg etwa gilt bereits seit Dienstag (13.10.) eine Maskenpflicht.

Bei Überschreiten der 50er-Grenze soll die Maskenpflicht darüber hinaus verschärft werden.

Sperrstunde für die Gastronomie

Während bei Überschreiten der 35er-Marke eine „Empfehlung“ für die Einführung einer Sperrstunde für die Gastronomie, z.B. zwischen 23 Uhr und 6 Uhr, gilt ab 50 Neuinfektionen eine verbindliche Sperrstunde ab 23 Uhr.

Ultimatum für weiteren Anstieg der Neuinfektionen

Der Bund-Länder-Beschluss besagt zudem: Wenn bundesweit der fortwährende Anstieg der Zahl der Neuinfektionen nicht spätestens binnen zehn Tagen - also bis zum 24.10. - zum Stillstand kommt, sind „weitere gezielte Beschränkungsschritte unvermeidlich.“ Es könnte dann zum Beispiel zu einer weiteren Reduzierung der zulässigen Teilnehmerzahl auf nur fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gelten.

Beherbergungsverbot

Die in einigen Bundesländern geltende Maßnahme des Beherbergungsverbot steht in öffentlicher Kritik. Bund und Länder konnten sich gestern nicht auf eine gemeinsame Linie einigen, unter anderem stritt der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vehement für die Beibehaltung des Verbots. In Bayerns Nachbarland Baden-Württemberg hat heute derweil der Verwaltungsgerichtshof dem Eilantrag einer Familie aus Recklinghausen stattgegeben und das Beherbergungsverbot vorläufig wegen Unverhältnismäßigkeit außer Kraft gesetzt. Die Recklinghausener Familie hatte einen Urlaub in Ravensburg gebucht und hätte nach Überschreiten der 50er-Grenze in ihrer Heimatstadt eigentlich einen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Nach der Gerichtsentscheidung gilt nun in Baden-Württemberg ab sofort nicht mehr, dass zur Beherbergung ein negativer Corona-Test vorgelegt werden muss. Auch in anderen Bundesländern sind ähnliche Verwaltungsgerichtsverfahren aktuell anhängig, unter anderem in Niedersachsen.

Unterstützung der Bundeswehr

Die Kontaktnachverfolgung bleibt das zentrale Element zur Unterbrechung der Infektionsketten. Um die personell teils stark überforderten Gesundheitsämter dabei zu unterstützen, sollen 15.000 Kräfte der Bundeswehr als Unterstützung bereitgestellt werden.

Umsetzung der Beschlüsse

Die genannten Maßnahmen gelten in NRW nicht unmittelbar sondern bedürfen noch der Umsetzung in Landesrecht. Darüber berät die NRW-Landesregierung am morgigen Freitag (16.10.). Bayern hat bereits heute (15.10.) verkündet, noch deutlich über die Beschlüsse hinausgehende Maßnahmen einzuführen. Generell sind private Feiern dort nur mit max. zehn Personen erlaubt und die Maskenpflicht gilt in der Schule ab der fünften Klasse auch im Unterricht sowie auf stark frequentierten Plätzen, in Firmen und Ämtern. Bei Überschreiten der 50er-Grenze kommt u.a. ein abendliches Alkoholverkaufsverbot hinzu und die Maskenpflicht wird auch auf Grundschulen und Horte ausgeweitet.