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Neue Corona-Regeln in NRW ab Samstag (17.10.)

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

von Julian Eckert

Kamen/Düsseldorf. In Reaktion auf die Bund-Länder-Beschlüsse zum Umgang mit den kontinuierlich steigenden Infektionszahlen hat die NRW-Landesregierung heute eine neue Coronaschutzverordnung vorgestellt. Sie gilt ab morgen (17.10.). Derweil infizieren sich täglich mehr Menschen mit Corona als je zuvor. Deutschlandweit gab es heute 7.334 Neuinfektionen, kreisweit 71.

„Klare, verbindliche Regeln in Hotspots“

Die Corona-Lage spitzt sich bundesweit weiter zu. Nordrhein-Westfalen hat täglich fast doppelt so viele Neuinfektionen wie Bayern, das Platz 2 in dem Negativranking belegt. Alle 9 Tage verdoppelt sich in NRW die Zahl der Infizierten. Vor diesem Hintergrund nannte es Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) „dringend notwendig, gemeinsame, klare und verbindliche Regeln in Hotspots zu schaffen.“ In den nächsten Wochen gelte es, das Wir-Gefühl aus dem Frühjahr neu zu beleben „und gemeinsam an einem Strang zu ziehen, um das Virus zu bekämpfen.“ Entsprechend der Strategie der Landesregierung unterscheidet NRW weiterhin bei der Strenge der Maßnahmen zwischen zwei Stufen: In der „Gefährdungsstufe 1“ mit 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner eines Landkreises in sieben Tagen gelten erhöhte Schutzregeln. Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen gelten in „Gefährdungsstufe 2“ weitere Verschärfungen. Die neue Coronaschutzverordnung gilt bis vorerst Ende Oktober.

Gefährdungsstufe 1

Kongresse, Versammlungen und Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen sind generell unzulässig. Maximal 25 Personen dürfen nur noch an Festen aus herausragendem Anlass teilnehmen, die außerhalb einer Wohnung stattfinden. Bei Konzerten, Aufführungen und sonstigen Veranstaltungen oder Versammlungen in geschlossenen Räumen gilt eine Maskenpflicht auch am Sitz-/Stehplatz. Gleiches gilt für Zuschauer bei Sportveranstaltungen. Die Maskenpflicht gilt darüber hinaus auch überall dort im Außenbereich (z.B. Fußgängerzone), wo der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. Welche Orte hierunter konkret fallen, sollen die Kommunen ausdrücklich festlegen. Der Kreis Unna hat bereits angekündigt, die kreisweit geltende Allgemeinverfügung entsprechend an die neuen Landesvorgaben anzupassen. Kommunen erhalten nach der Landesverordnung zudem die Möglichkeit, eigenständig eine Sperrstunde für die Gastronomie oder weitere Schutzmaßnahmen anzuordnen.

Gefährdungsstufe 2

Veranstaltungen drinnen und draußen sind nur mit maximal 100 Personen zulässig. Die zuständige Behörde kann hiervon im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Innerhalb von Wohnungen dürfen an Festen aus herausragendem Anlass nur maximal 10 Personen teilnehmen. In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch maximal fünf Personen treffen, soweit es sich nicht um Familienangehörige oder Angehörige zweier Haushalte handelt. Darüber hinaus gilt eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Zu derselben Zeit ist der Verkauf alkoholischer Getränke verboten.  

Weitere Maßnahmen und dringende Empfehlungen

Bei weiterer Zunahme des Infektionsgeschehens sollen weitergehende Maßnahmen geprüft werden. Erreicht ein Landkreis eine der beiden Gefährdungsstufen, kann er diese erst wieder verlassen, wenn der Grenzwert an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. 

Die NRW-Landesregierung empfiehlt unabhängig von Gefährdungsstufen dringend, Kontakte und private Feiern zu reduzieren. Laschet zufolge geraten einzelne Gesundheitsämter bereits an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Wir stünden inzwischen an dem Punkt, an dem sich entscheide, "ob wir die Kontrolle über die Pandemie behalten". Deutschland habe im Vergleich zu den Nachbarstaaten nur einen "geringen zeitlichen Vorsprung.“ Weiterhin gelte es, einen flächendeckenden Lockdown zu vermeiden.