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Viele Neuerungen zum Januar: Kindergeld, Grundrente, Steuern & mehr

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Traditionell kommt es zum 1. Januar eines neuen Jahres zu zahlreichen gesetzlichen Neuerungen und Änderungen. So wird es auch 2021 sein. Es steigen zum Beispiel das Kindergeld, der Mindestlohn und die Kosten für einen neuen Personalausweis. Außerdem fällt der Soli für fast alle Steuerzahler weg. Wir haben die Änderungen im Überblick.

Kindergeld wird erhöht, mehr Geld für Alleinerziehende

Freuen dürfen sich Eltern von kindergeldberechtigten Kindern: Ab Januar steigen die Sätze um 15 Euro pro Kind. Damit gibt es für die ersten beiden Kinder jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für nachfolgende Kinder jeweils 250 Euro monatlich. Auch der Kinderzuschlag, den Familien mit geringem Einkommen erhalten können, steigt an. Er beträgt nun maximal 205 Euro pro Monat und Kind. Parallel wird der Kinderfreibetrag auf nun 8.388 Euro pro Jahr und Kind erhöht. Der Steuerfreibetrag für Alleinerziehende steigt um circa 2.000 Euro auf nun 4.008 Euro pro Jahr an.

„Soli“ fällt für fast alle weg

Der 1991 ursprünglich befristet für ein Jahr eingeführte Solidaritätszuschlag wird ab 2021 für fast alle Bürgerinnen und Bürger wegfallen. Nur, wer als Single mehr als 109.000 € brutto pro Jahr oder als Paar mehr als 221.000 € verdient, muss nach wie vor den vollen „Soli“ bezahlen. Dies sind etwa die obersten 3 Prozent der Steuerpflichtigen. Die FDP hat Rechtsmittel hiergegen eingelegt. Sie will erreichen, dass der „Soli“ für jeden Steuerzahler abgeschafft wird.

Weitere steuerliche Änderungen

Die Mehrwertsteuer, die wegen der Corona-Pandemie zeitlich befristet gesenkt wurde, hat ab Januar wieder ihre reguläre Höhe. Der Mehrwertsteuersatz liegt nun wieder bei 19 Prozent, der ermäßigte Satz wieder bei 7 Prozent. Neu ist ab 2021, dass Altersvorsorgebeiträge in höherem Umfang in der Steuererklärung berücksichtigt werden können. Auch Unterhaltszahlungen können in höherem Umfang als bisher Berücksichtigung finden. Die Pendlerpauschale wird zudem ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent erhöht. Erhöht wurde auch die Pauschale für pflegende Angehörige, die nun 1.800 Euro beträgt. Ebenfalls steigt der Behinderten-Pauschbetrag auf nun maximal 2.840 Euro pro Jahr.

Kfz-Steuer und CO2-Steuer

Während die Kfz-Steuer für neu zugelassene klimaschädliche Autos mit mind. 96 g/km CO2-Ausstoß ansteigt, gilt für Elektroautos weiterhin eine Steuerbefreiung. Für emissionsarme PKW mit CO2-Ausstoß von 95 g/km oder weniger gibt es einen Steuerrabatt.

Neu besteuert wird ab 2021 der Ausstoß von klimaschädlichem CO2. Pro Tonne CO2 beträgt die Steuer 25 Euro. Bis 2025 steigt die Besteuerung schrittweise auf 55 Euro an. Es wird erwartet, dass die neue Steuer zu steigenden Kosten unter anderem für Heizen und Autofahren führen wird. Der Liter Sprit wird wohl um 7-8 Cent teurer werden. Heizen mit 10.000 kWh/Jahr wird bei einer Gasheizung um etwa 55 Euro teurer, bei einer Ölheizung um 70 Euro. Um das globale Ziel, die Erderwärmung auf max. 1,5 Grad zu begrenzen zu erreichen, hat die EU jüngst beschlossen, bis 2030 55 Prozent weniger Treibhausgase zu emittieren.

Die Grundrente kommt

Ab 2021 kommt die lange umstrittene Grundrente. Langjährig versicherte mit durchschnittlichen Einkommen unter 80 Prozent des Durchschnittseinkommens erhalten somit einen Zuschlag zu ihrer gesetzlichen Rente. Das sind rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Eine Antragstellung für die Grundrechte ist nicht erforderlich. Die Bescheide werden von Amts wegen durch die Deutsche Rentenversicherung erstellt und versendet. Die Höhe der Grundrente wird individuell berechnet und hängt von dem persönlichen Einkommen ab. Ein Arbeitnehmer mit Jahreseinkommen von rund 30.000 Euro erhält nach 40-jähriger Tätigkeit rund 50 Euro monatlich als Grundrenten-Zuschuss. Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung gibt es eine Zuschusstabelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundrente/grundrente_tabelle.html

Mindestlohn steigt

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar auf 9,50 € brutto pro Stunde. Zum 1. Juli 2021 wird der Mindestlohn nochmals auf dann 9,60 € erhöht.

Personalausweis wird teurer

Wer einen neuen Personalausweis beantragt, muss ab 2021 37 Euro anstelle von bisher 28,80 Euro dafür zahlen. Personen unter 24 Jahren zahlen weiterhin nur 22,80 Euro.

Elektronische AU-Bescheinigung möglich

Ab 2021 soll der „gelbe Schein“ des Arztes nach und nach durch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst werden. Ab Januar kann der Arzt die AU digital an die Krankenkasse übermitteln. Nicht alle Ärzte bieten diesen Service bereits von Beginn an. Ab 2022 soll die elektronische Übermittlung auch an den Arbeitgeber eingeführt werden.

Krankenkasse wechseln wird leichter

Zum 1. Januar erhöhen zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag. In diesem Fall gilt für Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Parallel dazu wird die reguläre Bindungsfrist von bisher 18 auf nun nur noch 12 Monate gesenkt. Dadurch können Versicherte auch ohne Beitragserhöhung ihre Krankenkasse bereits nach 12 Monaten wechseln.

Über weitere gesetzliche Neuerungen informieren wir spätestens Ende Januar 2021 wieder im Rahmen unserer Artikelserie zum Thema Recht: „Darf ich…?“.