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Kamen im Schneegestöber: Wichtige Rechtsfragen rund ums aktuelle Wetter

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Das winterliche Schneegestöber hat Kamen fest im Griff. Warnmeldungen vor Starkschneefall, Extremfrost und Straßenglätte wurden verlängert, im Bahnverkehr kommt es zu großflächigen Einschränkungen. In diesem „Darf ich?“-Artikel wollen wir die wichtigsten Rechtsfragen rund um das aktuelle Wetter klären.

Räum- und Streupflichten auf Gehwegen

In Kamen sind für die Räumung der Gehwege die Anwohner zuständig. Von 7 bis 20 Uhr (Sonn- und Feiertags ab 9 Uhr) ist eine mindestens 1 Meter breite Gasse freizuräumen. Zum Streuen darf Sand, Splitt, Asche und Granulat eingesetzt werden. Streusalz ist hingegen fast überall unzulässig. Grundsätzlich hat der Grundstückseigentümer den Gehweg zu räumen, diese Pflicht kann aber mietvertraglich auf die Mieter übertragen werden. Für das Räumen und Streuen der öffentlichen Straßen ist meist die Stadt zuständig. Viele Kamener Straßen sind nach wie vor mit Eis und Schnee bedeckt - der Grund: Räumfahrzeuge kommen einfach nicht hinterher oder bleiben selbst stecken.

schneefegen21KWZur Arbeit fahren oder zuhause bleiben?

Angesichts des großflächig eingestellten öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) fragen sich viele Berufspendler, ob sie wegen der Wetterlage von zuhause aus arbeiten dürfen. Dem ist grundsätzlich nicht so, denn der Arbeitnehmer trägt nämlich in der Regel das sogenannte Wegerisiko. Das bedeutet, dass eine erschwerte oder längere Anfahrt zum Betrieb im Regelfall kein Grund dafür ist, zu spät kommen zu dürfen. Etwas anderes gilt, wenn wegen schlechten Wetters ein minderjähriges Kind Zuhause betreut werden muss: dann darf der Arbeitnehmer kurzfristig daheim bleiben und erhält trotzdem seinen Arbeitslohn.

Eine aktuelle Besonderheit bringt die Corona-Pandemie mit sich. Im Zuge der neuen Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums haben Beschäftigte einen Anspruch darauf, aus dem Homeoffice zu arbeiten, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Das bedeutet, dass Büromitarbeiter in der Regel von zuhause aus arbeiten dürfen - Busfahrer aber logischerweise zum Beispiel nicht.

Unfall auf dem Arbeitsweg

Die Metereologen des Online-Wetterportals wetter.com warnen: „In einem Streifen von Nordrhein-Westfalen birgt die Luftmassengrenze große Gefahren. Dort müssen sich die Autofahrer auf extremes Glatteis durch gefrierenden Regen und eventuell auch Eisregen einstellen.“ Wer sich trotz der aktuellen Lage auf den Weg zur Arbeit machen muss und auf dem Arbeitsweg womöglich in einen Unfall verwickelt wird, stellt sich die Frage nach der Haftung. Ein Unfall auf dem Arbeitsweg wird als sogenannter Wegeunfall bezeichnet. Während der An- und Abreise von und zum Arbeitsplatz ist der Arbeitnehmer über die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers abgesichert. Nach einem Unfall auf dem Arbeitsweg zahlt diese Heilbehandlungskosten, berufsfördernde Leistungen sowie ein Verletztengeld. Reparaturkosten für den etwaig beschädigten Privat-PKW zahlt die Berufsgenossenschaft aber in aller Regel nicht. Dafür ist meist die private Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung des Arbeitnehmers zuständig.

Autos winterfit machen

Bevor man mit dem eigenen Auto unterwegs ist, muss dieses komplett von Schnee und Eis befreit werden. Während des Räumens und Kratzens den Motor warmlaufen zu lassen, ist unzulässig. Es droht ein Bußgeld von 10 Euro. Wer mit einem zugeschneiten PKW von der Polizei angehalten wird, kann sogar einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld erhalten. Verursacht ein Fahrer eines unzureichend von Schnee und Eis befreiten Fahrzeugs einen Unfall, können strafrechtliche Folgen und Regressansprüche von Versicherungen auf ihn zukommen. Eigentlich sollte klar sein, dass bei diesem Wetter Winterreifen auf das Auto montiert gehören. Wer ohne fährt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 80 Euro und einen Punkt. Diese Sanktion erlitt am Montag vormittag auch ein Porsche-Fahrer auf der A2 bei Hamm. Er hatte nur auf seinen Vorderrädern Winterreifen montiert und fuhr hinten mit Sommerreifen. Seine kreative Begründung: ihm hätte das Geld gefehlt, vier Winterreifen zu kaufen.

Das Team von KamenWeb wünscht Ihnen, wenn Sie unterwegs sein müssen, eine gute Fahrt und ein sicheres Durchkommen durch das Schneegestöber.