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Neue Energielabels, Recht auf Reparatur & Folienkennzeichen - Änderungen im März

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Am 1. März ist kalendarischer Frühlingsbeginn. Parallel dazu treten wieder einige Änderungen von Gesetzen, Vorschriften und Regeln in Kraft. Wir haben wie gewohnt den Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Neue Energielabels: Aus A++ Geräten wird künftig “C”

Die bekannten Energielabels für elektronische Geräte, wie etwa Kühlschränke oder Backöfen werden ab März in ihrer Ein- und Abstufung verändert. Die bisherige Bestklasse “A+++” wird abgeschafft. Nun ist ein schlichtes “A” die höchste, d.h. energiesparsamste Klassifizierung. Aus einem bisherigen “A+++” wird ein neues “B”. Das “A++” wird demgemäß zu einem neuen “C”, das “A+” zu einem “D” und so weiter. Geräte, die bisher in Klasse “C” oder schlechter eingestuft waren, erhalten künftig pauschal ein “G”. Mit der neuen Einstufung, die lediglich aus Buchstaben und keinen +-Symbolen mehr besteht, soll die Verständlichkeit des Labels gefördert werden.

Ökodesign-Richtlinie: Recht auf Reparatur

Dank der Ökodesign-Richtlinie ist es künftig für Hersteller von Haushaltsgeräten Pflicht, dass sie bis zu 10 Jahre nach dem Verkauf eines Haushaltsgerät Ersatzteile für dieses vorhalten müssen. Bislang waren Ersatzteile zum Teil nur für kurze Zeit erhältlich, da die älteren Geräte schlicht aus dem Sortiment des Herstellers verschwunden waren. Damit ist nun Schluss. Betroffen von dem “Recht auf Reparatur” sind Neugeräte ab März 2021.

Wie geht es weiter mit Corona?

Am 3. März trifft sich die Bundeskanzlerin zum nächsten digitalen Gipfel mit den Chefinnen und Chefs der Bundesländer. Die bislang geltenden Maßnahmen gelten bis zum 7. März. Ob bei der Ministerpräsidentenkonferenz Lockerungen beschlossen werden, ist nicht klar. Die Anzahl der Mutationen an den wieder steigenden Neuinfektionszahlen wächst kontinuierlich an. Klar ist aber: ab dem 1. März dürfen Friseure und Fußpflegestudios wieder öffnen.

Folienkennzeichen für Mofas und Mopeds

Die sogenannten Versicherungskennzeichen für Mofas und Mopeds dürfen ab März aus einer Folie bestehen. Die bisher in traditionellem Aluminium gehaltenen Kennzeichen können daher von nun an etwas anders aussehen. Voraussetzungen für ein Folienkennzeichen ist, dass die Folie reißfest sein muss. Sie darf also nicht einfach abgezogen und an ein anderes Moped wieder angebracht werden können. Die Folienkennzeichen sollen in den kommenden drei Jahren auf ihre Tauglichkeit getestet werden.

Zeitumstellung am 28. März

Mit dem 1. März beginnt kalendarisch der Frühling. Passend dazu werden die Uhren wieder auf Sommerzeit umgestellt, und zwar am 28. März. Da im Frühjahr die Umstellung nach vorne erfolgt, wird die entsprechende Nacht eine Stunde kürzer ausfallen.

Über weitere gesetzliche Neuerungen informieren wir spätestens Ende März 2021 wieder im Rahmen unserer Artikelserie zum Thema Recht: „Darf ich…?“.