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Der Lockdown wird gelockert, die Regeln sind komplex

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen/Berlin. Lockern oder Lockdown - diese Frage stellte sich auf der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz. Bis kurz vor Mitternacht hatte die Runde beraten - Rekordlänge. Wir haben den Überblick über die neuen Regeln.

Inzidenzwerte steigen wieder an

Nach einem Trend zunächst sinkender Infektionszahlen steigen die Inzidenzwerte bundesweit wieder an. Grund dafür ist die Ausbreitung der britischen Virusmutation. Seit Anfang Februar war die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Unna von 60 auf etwa 70 angestiegen. Ende Februar wurden in Werne alle etwa 40 Bewohner eines mehrstöckigen Hauses unter Quarantäne gestellt - der Grund: die Mutation. Kreisweit sind - Stand gestern - 165 Personen mit der britischen Corona-Mutation infiziert. Der von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz angestrebte bundesweite R-Wert von unter 0,7 wurde seit der letzten Lockdown-Verlängerung deutlich verfehlt. Aktuell liegt der Bundes-R-Wert bei knapp über 1.

Lockdown erneut verlängert

Bis zunächst zum 28. März wurden die aktuell geltenden Lockdown-Maßnahmen weitestgehend verlängert. Einige Maßnahmen werden allerdings gelockert oder geändert, andere neue kommen hinzu:

Symbolbild Schnelltest 02 1220CVFoto: Christoph Volkmer / Archiv KamenWeb.deWöchentliche Schnelltests für jeden - in Betrieben und privat

Personen, die in Schulen oder der Kinderbetreuung arbeiten, erhalten pro Präsenzwoche kostenfrei mindestens einen Corona-Schnelltest. Gleiches gilt

für Schülerinnen und Schüler, auch diese sollen wöchentlich in der Schule mindestens einen Schnelltest erhalten. Unternehmen, deren Mitarbeitende - egal, aus welchen Gründen - nicht im Homeoffice arbeiten, müssen ebenfalls mindestens einmal in der Woche ein kostenloses Schnelltest-Angebot für die Mitarbeitenden bereitstellen.

Auch in der Freizeit kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger ab dem 08.03. pro Woche mindestens einem kostenfreien und anlasslosen Corona-Schnelltests unterziehen. Hierfür sollen Angebote in Corona-Testzentren und bei den niedergelassenen Hausärzten geschaffen werden.

Kontaktbeschränkungen

Ab dem 8. März werden die geltenden Kontaktbeschränkungen etwas gelockert. Es dürfen sich dann wieder maximal fünf Personen in der Öffentlichkeit treffen, die jedoch allesamt aus maximal zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen. Bei einer kreisweiten Inzidenz von unter 35 sind Treffen mit bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten erlaubt.

Buch-, Blumen- und Gartenhandel darf öffnen

Unter den sogenannten Einzelhandel des täglichen Bedarfs fallen künftig auch Buch- und Blumenhandlungen sowie Gartenmärkte. Diese dürfen daher ab dem 8. März öffnen. Gleiches gilt für körpernahe Dienstleister, wie etwa Kosmetikstudios.

Weiterer Einzelhandel öffnet, wenn...

Bezüglich der weiteren Einzelhändler gilt eine Öffnung in zwei Stufen: Bereits ab Montag (08.03.) darf der Einzelhandel in NRW wieder öffnen, allerdings nur für Kundinnen und Kunden, die zuvor einen Shopping-Termin mit dem Einzelhändler vereinbart haben. Auch Kulturstätten können mit Termin besucht werden.

Ab einer stabilen landesweiten Inzidenz von unter 50 darf der gesamte Einzelhandel mit Beschränkung der Kundenanzahl pro Quadratmeter wieder öffnen. Eine Terminbuchung ist dann nicht erforderlich. Die NRW-weite Inzidenz beträgt aktuell 62,8.

impfungKWFoto: Archiv KamenWeb.deGastronomie, Kultureinrichtungen & mehr öffnen, wenn...

Wenn die landesweite Inzidenz zwei Wochen stabil unter 50 liegt, dürfen folgende Betriebe wieder öffnen, bzw. Aktivitäten wieder stattfinden: Außengastronomie, Theater, Konzerte, Opernhäuser, Kinos, kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich. Bleibt die landesweite Inzidenz insgesamt vier Wochen zwischen 50 und 100, dürfen die genannten Betriebe trotzdem öffnen, allerdings müssen Kundinnen und Kunden dann einen tagesaktuellen Corona-Schnelltest mitbringen.

Bleibt die Inzidenz vier Wochen landesweit stabil unter 50, sind im Freien Freizeitveranstaltungen mit 50 Gästen und Kontaktsport wieder erlaubt.

"Notbremse"

Alle beschlossenen Lockerungen entfallen, wenn die Inzidenz in drei aufeinanderfolgenden Tagen bei 100 liegt.

Impfen: Hausärzte werden eingebunden

Deutschland hinkt beim Impftempo nach wie vor hinterher. NRW-weit erhielten 4,99 Prozent der Bevölkerung inzwischen die Erstimpfung, der Bundesschnitt liegt knapp darüber. Nur fünf Bundesländer haben weniger Erstimpfungen verabreicht, als Nordrhein-Westfalen. Etwa 8.800 Menschen erhielten im Unnaer Impfzentrum die erste Impfdosis. Viele Termine zur Impfung mit dem Vaccine von AstraZeneca wurden bundesweit kurzfristig abgesagt. Um dem schleppenden Tempo beim Impfen entgegenzutreten, sollen ab Ende März/Anfang April die niedergelassenen Hausärzte "umfassend in die Impfkampagne eingebunden werden." Was das genau bedeutet, wird sich in naher Zukunft noch entscheiden.