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Nach einem Jahr jetzt Einigung bei StVO-Bußgeldkatalog gefunden: Härte Strafen für Raser, Falschparker und Auto-Poser

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen/Berlin. Ein Formfehler in dem StVO-Bußgeldkatalog hatte die lang diskutierte Einigung im vergangenen Jahr hinfällig gemacht. Das von Andreas Scheuer (CSU) geführte Verkehrsministerium wollte diesen Umstand dazu nutzen, die harten Bußgelder und Fahrverbote abzumildern. Das ist ihm in der heute gefundenen neuen Einigung teilweise gelungen. Wir haben den Überblick über die ab Sommer geltenden Bußen.

Ein Jahr nach dem unwirksamen StVO-Bußgeldkatalog

Bund und Länder hatten lange diskutiert, beraten und sich schließlich mit Müh‘ und Not auf einen Kompromiss geeinigt: Der Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die StVO wurde novelliert. Das war im April 2020. Am 28. April des vergangenen Jahres trat ein neuer Katalog in Kraft, der für Bund und Länder akzeptabel war. Darin war unter anderem vorgesehen, dass beim Nichtbilden der Rettungsgasse ein Bußgeld von 240 Euro anfällt. Weiter sollten Fahrradfahrer besser vor dem zu schnellen Rechtsabbiegen von LKW geschützt werden. Kurz nach Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs nannte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die neuen Bußen „unverhältnismäßig“. Doch nicht genug. Der ADAC entdeckte bei einer Überprüfung der neuen Regeln einen Formfehler. Dieser führte dazu, dass die härteren Strafen außer Kraft gesetzt wurden und die Straßenverkehrsämter eingezogene Führerscheine wieder zurückgegeben hatten. Seit diesem Zeitpunkt galt also wieder der alte Bußgeldkatalog, im Hintergrund fanden jedoch knapp einjährige Verhandlungen über eine erneute Novellierung statt. Der Grund: Das von Scheuer (CSU) geführte Verkehrsministerium wollte den Formfehler dazu nutzen, die lange und mühsam ausgehandelten neuen Bußgelder und Fahrverbote abzusenken. Mehrere Bundesländer sahen jedoch keine Veranlassung dazu, inhaltlich etwas an den gefundenen Kompromissen zu verändern. Schließlich habe man sich auf diese Fassung erst nach langen Verhandlungen einigen können.

Der neue Bußgeldkatalog 2021

Inzwischen konnte in den nun knapp ein Jahr andauernden Verhandlungen über eine doch inhaltlich erfolgte Abänderung der im vergangenen Jahr erzielten Einigung ein weiter Kompromiss erzielt werden. Die neuen Bußen bei StVO-Verstößen sehen zum Teil erheblich höhere Bußgelder vor. Der Führerschein ist aber nicht so schnell weg, wie der formfehlerbehaftete Katalog aus 2020. Die neuen Bußen werden im Spätsommer in Kraft treten, vermutlich im August. Wir haben den Überblick über die dann geltenden Bußgelder und Fahrverbote:

Zu schnelles Fahren

Wer innerorts zu schnell fährt, zahlt künftig bis zu doppelt so viel wie bisher. Wird die Geschwindigkeit um bis zu 10 km/h überschritten, sind 30 € fällig, bisher sind es nur 15 € gewesen. Zwischen 11 und 15 km/h zu schnell kosten 50 €, 16-20 km/h 70 € und 21-25 km/h 115 €, außerdem gibt es einen Punkt. Statt bisher 100 € müssen künftig 180 € gezahlt werden, wenn man 26-30 km/h schneller fährt als erlaubt. Hinzu kommt dann ein Punkt und ein einmonatiges Fahrverbot, wenn innerhalb eines Jahres eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h gemessen wurde. Des Weiteren gilt:

31-40 km/h zu schnell: 260 € (bisher 160 €) + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

41-50 km/h zu schnell: 400 € (bisher 200 €) + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

51-60 km/h zu schnell:  560 € (bisher 280 €) + 2 Punkt + 2 Monate Fahrverbot

61-70 km/h zu schnell: 700 € (bisher 480 €) + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Wer sogar mehr als 70 km/h zu schnell fährt, muss künftig 800 € statt bisher 680 € zahlen, erhält zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot.

Außerorts gelten folgende Bußgelder:

Bis zu 10 km/h zu schnell: 20 € (bisher 10 €)

11-15 km/h zu schnell: 40 € (bisher 20 €)

16-20 km/h zu schnell: 60 € (bisher 30 €)

21-25 km/h zu schnell: 100 € (bisher 70 €) + 1 Punkt

26-30 km/h zu schnell: 150 € (bisher 80 €) + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot

31-40 km /h zu schnell: 200 € (bisher 120 €) + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot

41-50 km/h zu schnell: 320 € (bisher 160 €) + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

51-60 km/h zu schnell:  480 € (bisher 240 €) + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

61-70 km/h zu schnell: 600 € (bisher 440 €) + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot

Wer sogar mehr als 70 km/h außerorts zu schnell fährt, zahlt zukünftig 700 Euro anstelle von bisher 600 Euro, erhält 2 Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot.

Diese Summe würde also auch zum Beispiel die Person zahlen müssen, die im vergangenen Jahr mit 143 km/h in der Schwerter Ruhrtalstraße geblitzt wurde und damit trauriger Spitzenreiter der Geschwindigkeitsüberschreitungen im gesamten Kreisgebiet war.

Halt- und Parkverstöße

Parken auf Geh- und Radwegen oder das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und Parken in zweiter Reihe wird künftig bis zu 110 € kosten. Wer unberechtigt auf einem Schwerbehindertenparkplatz parkt, zahlt künftig 55 €. Das Zuparken von E-Auto- oder Carsharing-Parkplätzen wird ebenfalls mit 55 € geahndet. Wer durch sein geparktes Auto eine Feuerwehrzufahrt blockiert oder Rettungsfahrzeuge behindert, zahlt bis zu 100 € dafür. Der „normale“ Parkverstoß wird deutlich teurer und kostet zukünftig bis zu 55 € anstelle der bisher maximal fälligen 15 €

Rettungsgasse, Rechtsabbiegen, Auto-Posing

Wer eine zu bildende Rettungsgasse nicht bildet oder diese unberechtigt durchfährt, zahlt zukünftig zwischen 200 € und 320 € dafür. Außerdem wird ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Ein LKW-Fahrer, der innerorts mit einer höheren Geschwindigkeit als der Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegt, muss dafür 70 € zahlen. Das unerlaubte Nutzen von Geh- oder Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird mit bis zu 100 € geahndet. Wer Auto-Posing betreibt, also mit seinem PKW unnötigen Lärm verursacht, vermeidbare Abgase produziert oder belästigend und unnütz hin- und herfährt, zahlt künftig viermal so viel als bisher: Bis zu 100 €.

Gewerkschaft der Polizei wäre für die strengeren Regeln aus 2020 gewesen

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt zwar, dass nach gut einem Jahr ein Kompromiss gefunden werden konnte, hätte sich jedoch gewünscht, dass keine inhaltlichen Veränderungen zu der formunwirksamen Novelle aus 2020 vorgenommen worden wären. „Das Ziel sollte sein, dass möglichst wenige Unfallopfer auf den Straßen hierzulande zu beklagen sind. Vor diesem Hintergrund kann diese Einigung nur ein Zwischenstand sein“, stellte der GdP-Bundesvorsitzende Michael Mertens fest. Zudem sei es notwendig, weitere Maßnahmen zu vereinbaren wie eine spürbar verstärkte polizeiliche Verkehrsüberwachung sowie eine intensivere Präventionsarbeit.