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Neues im Mai: Kinderbonus, WhatsApp und mehr

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Auch im fünften Monat des Jahres 2021 stehen wieder einige Änderungen von Gesetzen, Regelungen und Vorschriften an. Erfreulich für Familien: Im Mai wird der zweite Corona-Kinder-Bonus in Höhe von 150,- € pro Kind ausgezahlt.

Zweiter Corona-Kinder-Bonus

Ähnlich wie bereits im vergangenen Jahr will die Politik Familien in der Corona-Pandemie finanziell entlasten. Dazu wird es einen zweiten Corona-Kinder-Bonus geben. Dieser beträgt 150,- € pro Kind. Berechtigt sind alle Kinder, die in einem Monat des Jahres 2021 einen Anspruch auf Kindergeld haben. Die Auszahlung erfolgt wenige Tage nach der Auszahlung des Kindergeldes automatisch. Für im Mai noch nicht oder nicht mehr kindergeldberechtigte Kinder erfolgt die Auszahlung etwas später. Ein Antrag ist nicht nötig. Es findet keine Anrechnung auf andere Sozialleistungen, wie etwa Leistungen nach dem SGB II statt.

Änderungen im Jugendschutzgesetz

Ziel des überarbeiteten Jugendschutzgesetzes, das am 1. Mai in Kraft tritt, ist die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren im Internet. Insbesondere soll besser vor Mobbing, sexueller Ansprache, Hassrede oder Kostenfallen geschützt werden. Eine weitere Neuerung sind vorgeschriebene einheitliche Alterskennzeichnungen für Onlineinhalte. Anbieter von Spielen, Filmen und sozialen Netzwerken müssen in ihren technischen Voreinstellungen Vorkehrungen für mehr Jugendschutz vornehmen. Zum Beispiel ist es künftig verboten, dass als Voreinstellung kostenpflichtige automatische Zusatzpakete aktiviert sind. Die FDP kritisierte die Gesetzesänderung als „mehr Bürokratie“.

Neue WhatsApp-Nutzungsbedingungen müssen akzeptiert werden

Nach starker öffentlicher Kritik an den neuen WhatsApp-Nutzungsbedingungen verschob der zum Facebook-Konzern gehörende Messenger-Dienst die Frist zur erforderlichen Zustimmung auf den 15. Mai. Mit den neuen Nutzungsbedingungen will WhatsApp erreichen, dass zusätzliche Informationen mit Facebook und Facebook-Dienstleistern geteilt werden dürfen. Zu diesen Informationen gehören etwa die Telefonnummer oder Transaktionsdaten. Der Facebook-Konzern erklärte, dass innerhalb der Europäischen Union kein Datentransfer für Werbezwecke stattfinden werde. Die Änderung der Nutzungsbedingungen soll zudem die werbliche Nutzung des Messenger-Dienstes zur Interaktion mit Unternehmen ermöglichen.

Höherer Mindestlohn für Maler und Lackierer

Beschäftigte in der Branche der Maler und Lackierer können sich über einen erhöhten Mindestlohn freuen. Dieser beträgt künftig 11,40 € pro Stunde für ungelernte Kräfte und 13,80 € pro Stunde für gelernte Beschäftigte.

comdirect Bank ändert Girokonto-Preise

Kunden der comdirect Bank, einer Tochter der Commerzbank, müssen sich auf eine Änderungen der Girokonto-Bedingungen und insbesondere der Preise einstellen. Das Girokonto ist künftig nur unter Bedingungen kostenfrei und kostet anderenfalls 4,90 € pro Monat. Wer bspw. einen Geldeingang von über 700 € im Monat auf dem Girokonto verzeichnet, ist von der Gebühr befreit.

Über weitere gesetzliche Neuerungen informieren wir spätestens Ende Mai 2021 wieder im Rahmen unserer regelmäßigen Artikelserie zum Thema Recht: „Darf ich…?“.