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Corona-Update: Bald wieder „Click&meet“ im Kreis?

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Unna. Seit Ende April ist der kreisweite 7-Tage-Inzidenzwert von 241 auf nun 173,5 gefallen. Die Tendenz geht also in die Richtung, dass der Einzelhandel wieder „Click&meet“ anbieten darf. Wer geimpft oder genesen ist, braucht unter bestimmten Voraussetzungen zum Shoppen dann keinen negativen Schnelltest mehr.

Die „Bundes-Notbremse“ scheint tatsächlich zu bremsen. Bundes-, landes- und kreisweit kennen die 7-Tage-Inzidenzen bei einigen kleineren Schwankungen im Wesentlichen seit Tagen eine Richtung: abwärts. Die kreisweite Inzidenz liegt aktuell bei 173,5. Nach den Regeln der „Bundes-Notbremse“ ist dem Einzelhandel das Öffnen wieder erlaubt, wenn die kreisweite 7-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge unter 100 gelegen hat. Dann treten ab dem übernächsten Tag die Bundes-Regeln wieder außer Kraft. Ein Beispiel: An einem Dienstag sinkt die kreisweite Inzidenz erstmals unter den Wert von 100. An den Folgetagen bleibt der Wert bis einschließlich Samstag unter 100. Dann dürfen ab dem darauffolgenden Montag Einzelhandelsgeschäfte ohne Terminvergabe wieder öffnen. Bleibt die 7-Tage-Inzidenz fünf aufeinanderfolgende Tage unter 150, sinkt aber nicht unter 100, darf ab dem übernächsten Tag „Click&meet“ wieder angeboten werden. Voraussetzung ist die Vorlage eines negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Für den Präsenzunterricht an Schulen gilt entsprechendes - der hier relevante Wert beträgt 165.

Kein negativer Test mehr erforderlich für bestimmte Personengruppen

Seit dem gestrigen Montag (03.05.) gilt außerdem landesweit, dass vollständig Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleichgestellt werden. Den Nachweis können Betroffene folgendermaßen erbringen:

  • Geimpfte: Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff, oder
  • Genesene: Nachweis eines positiven PCR-Tests, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist, oder
  • Genesene mit einer Impfdosis: Nachweis eines positiven PCR-Tests und Nachweis der Verabreichung mindestens einer Impfdosis gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff.