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Inzidenzwert weiter rückläufig • Außengastronomie-Modellversuch im Nachbarkreis

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Unna. Der kreisweite Inzidenzwert liegt nun den fünften Tag in Folge unter 165. Aktuell beträgt der Wert 143,6. Damit können Schulen im Kreis bald wieder mit dem Wechselunterricht starten. Zudem rückt „Click&meet“ näher.

Bald wieder Wechselunterricht im Kreis

Inzwischen liegt der kreisweite Inzidenzwert den fünften Tag in Folge unter dem Wert von 165. Damit rückt eine Rückkehr der Schulen in den Wechselunterricht näher. Voraussetzung dafür ist nach der „Bundes-Notbremse“, dass an fünf Werktagen in Folge die kreisweite Inzidenz den 165-er Wert nicht überschreitet. Allerdings beginnen die Schulen im Kreis nicht bereits ab Montag (10.05.) mit dem Wechselunterricht. Es ist zu erwarten, dass in den kommenden Tagen ein genaues Startdatum bekannt gegeben wird, ab dem Wechselunterricht wieder stattfindet.

Aussicht auf „Click&meet“ im Einzelhandel

Am Sonntag (09.05.) lag die kreisweite Inzidenz zudem den zweiten Tag in Folge unter 150. Wenn dieser Wert fünf Werktage in Folge nicht überschritten wird, dürfen Einzelhändler ab dem übernächsten Tag wieder „Click&meet“ mit negativem Schnelltest anbieten (wir berichteten). Wenn der Wert fünf Tage unter 100 liegt, dürfen Einzelhändler ohne „Click&meet“ öffnen.

biergarten520KWAußengastronomie: Modellversuch im Kreis Soest

Die Gastronomen im Kreis Unna dürfen weiterhin Essen nur zum Mitnehmen verkaufen oder ausliefern. Anders sieht es bald in unserem Nachbarkreis Soest aus. Die Infektionslage dort erlaubt es, dass modellweise die Außengastronomie ab Mittwoch (12.05.) öffnen darf. Der Inzidenzwert liegt im Kreis Soest aktuell bei 64. Die Kreisverwaltung teilt zum Modellversuch Außengastronomie mit: „Voraussetzung für den Besuch der Gastronomie-Betriebe in Soest und Lippstadt ist der Negativ-Befund eines Schnelltests oder der Nachweis einer Immunisierung. Das Testergebnis, bzw. die Immunisierung müssen durch ein offizielles Dokument bestätigt werden.“ Zudem müssen ein Tisch reserviert und die Kontaktdaten zwecks Nachverfolgung angegeben werden.

Lockerungen für Geimpfte und Genesene

Ab Montag (10.05.) gelten bundesweit für vollständig Geimpfte und Genesene Lockerungen. Hierunter fallen:

  • Als geimpft gilt, wer den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erbringt.
  • Als genesen gilt, wer den Nachweis eines positiven PCR-Tests, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist erbringt.
  • Als genesen und mit einer Impfdosis geimpft gilt, wer den Nachweis eines mindestens 28 Tage alten positiven PCR-Tests und den Nachweis der Verabreichung mindestens einer Impfdosis gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erbringt.

Für die genannten Personen gelten folgende Erleichterungen:

  • Sie brauchen keinen negativen Test mehr, um z.B. shoppen zu gehen
  • Im privaten Raum entfallen die derzeit gültigen Kontaktbeschränkungen
  • Es gelten keine Ausgangssperren mehr für die genannten Personen

Weiterhin gelten auch für geimpfte oder genesene Personen: Maskenpflicht und Abstandsgebote.