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Außengastronomie darf öffnen: „Bundes-Notbremse“ ab Samstag außer Kraft

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Unna. Nachdem der kreisweite Inzidenzwert den fünften Werktag in Folge unter 100 gelegen hat, tritt am Samstag (22.05.) die „Bundes-Notbremse“ außer Kraft. Das NRW-Gesundheitsministerium hat inzwischen eine entsprechende offizielle Feststellung getroffen. Damit darf u.a. die Außengastronomie ab Samstag wieder öffnen.

Donnerstag das fünfte Mal unter 100

Am Donnerstag (20.05.) hatte die kreisweite Inzidenz den fünften Werktag in Folge unter dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in 7 Tagen gelegen. Damit sind die Voraussetzungen für das Fortgelten der „Bundes-Notbremse“ weggefallen. Infolge der offiziellen Feststellung durch das NRW-Gesundheitsministerium gelten ab Samstag (22.05.) die nachfolgenden Lockerungen:

Shoppen ohne Termin

Alle Einzelhändler dürfen wieder einkaufen ohne Termin anbieten. Allerdings gilt nach wie vor für all diejenigen Geschäfte, die nicht nur Dinge des täglichen Lebensbedarfs verkaufen: Es muss ein tagesaktuelles negatives Schnelltestergebnis vorgezeigt werden. Keinen Test braucht, wer geimpft oder genesen ist. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nachweis über vollständige Impfung: Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff
  • Nachweis einer Genesung: Nachweis eines positiven PCR-Tests, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist
  • Nachweis einer Impfdosis bei vorheriger Genesung: Nachweis eines positiven PCR-Tests und Nachweis der Verabreichung mindestens einer Impfdosis gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff

Außengastronomie darf öffnen

Einige Gastwirte im Kreisgebiet hatten sich bereits auf diesen Tag vorbereitet (wir berichteten): Ab Samstag (22.05.) dürfen die Außenbereiche der Gastronomiebetriebe wieder für Gäste geöffnet werden. Voraussetzung ist allerdings auch hier, dass ein negativer tagesaktueller Schnelltest vorgezeigt werden kann. Auch das Servicepersonal muss täglich negativ getestet sein. Die Testpflicht gilt nicht für geimpfte und genesene.

Kontaktbeschränkungen und Kultur

Künftig dürfen sich wieder fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden.

Konzerte unter freiem Himmel sind mit maximal 500 Teilnehmenden wieder erlaubt. Es müssen jeweils tagesaktuelle negative Schnelltestergebnisse vorgezeigt werden. Auch Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlösser, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen dürfen wieder öffnen - für Gäste mit Termin und mit Zutrittsbeschränkungen.

Sport und Freizeit

Kontaktfreier Sport darf unter freiem Himmel wieder mit bis zu 20 Teilnehmenden ausgeübt werden. Zuschauende benötigen einen tagesaktuellen Negativtest, maximal 20 Prozent der Kapazitäten dürfen ausgelastet werden. Freibäder dürfen zur Sportausübung öffnen, Liegewiesen müssen geschlossen bleiben. Erforderlich ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis. Es gelten Kapazitätsbeschränkungen.

Kleinere Freizeitangebote dürfen wieder öffnen. Darunter fallen z.B. Minigolfanlagen, Kletterparks oder Hochseilgärten. Voraussetzung: Tagesaktueller Negativtest.

Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen sind mit negativem Schnelltestergebnis wieder erlaubt. Auch Hotels dürfen wieder zu touristischen Zwecken öffnen, wobei auch hier ein Negativtest erforderlich ist und Kapazitätsbeschränkungen gelten.

Ausblick: Demnächst sogar unter 50?

Was ab Freitag (21.05.) bereits wieder in Münster möglich ist, könnte auch im Kreis Unna bald Realität werden. Bleibt der Inzidenzwert kreisweit fünf Werktage in Folge unter dem Wert von 50, kommt es zu weiteren Lockerungen. Dann darf zum Beispiel auch die Innengastronomie wieder öffnen und fürs Shoppen ist kein Test mehr erforderlich.