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Neue Regeln für den Kamener Sport ab Dienstag

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

Kamen. In einem digitalen Austauschformat hat die Stadt Kamen gestern Abend, gemeinsam mit den Kamener Sportvereinen, beschlossen, dass die Lockerungen, die ab Samstag im Sportbereich möglich wären, in Kamen erst ab dem 25. Mai umgesetzt werden. So können sich die Vereine um eine angemessene Umsetzung und Corona-konforme Planung ihres Sportbetriebs kümmern.

Grundsätzlich ist der Außensport unter bestimmten Rahmenbedingungen dann wieder auf den Kamener Sportanlagen möglich.

So ist kontaktfreier Sport unter freiem Himmel auf Sportanlagen mit bis zu 20 Personen zulässig. Kontakt-Sport unter freiem Himmel ist für bis zu 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahren unter Aufsicht erlaubt.

Ab Dienstag dürften dann auch wieder Zuschauer bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel teilnehmen. Allerdings gilt es aber zu beachten, dass diesen ein fester Sitzplatz zugewiesen werden muss (Kapazitätsgrenzen sollten dabei vermutlich kein Problem darstellen) und die Zuschauer einen bestätigten negativen Schnell- oder Selbsttest vorlegen müssen und die Rückverfolgbarkeit durch den Verein gewährleistet werden muss.

Einen Sonderfall nehmen Coronarsport- und Rehasportgruppen ein. Diese dürfen nach vorheriger Anmeldung beim Sportamt der Stadt Kamen und Vorlage eines genehmigten Hygienekonzeptes auch Sporthallen wieder für Ihren Sport aktiv nutzen.