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Ab Freitag: Shoppen ohne Test und Termin, Kita-Regelbetrieb ab 7. Juni

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Unna/Düsseldorf. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte in einer virtuellen Pressekonferenz eine echte Überraschung dabei: NRW lockert die Corona-Regeln massiv. Und das bereits ab diesem Freitag (28.05.). Außer Hagen liegen alle Kreise und kreisfreien Städte in NRW inzwischen unter dem Inzidenzwert von 100.

Keine Testpflicht mehr im Einzelhandel

Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis fünf Tage in Folge unter 100, aber über 50, darf der Einzelhandel ab Freitag wieder Shoppen ohne erforderlichen Negativtest anbieten. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche ist ein/e Kundin/Kunde zulässig. Kreisweit liegt die Inzidenz aktuell bei 53,7.

Kontaktbeschränkungen / Freizeit

Private Treffen im öffentlichen Raum sind erlaubt zwischen den Angehörigen zweier Haushalte. Eine weitere Personenbegrenzung gibt es nicht.

Autarke Übernachtungsangebote wie z.B. Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile dürfen öffnen, mit Testpflicht.

Kultur und Sport

Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 500 Teilnehmenden erlaubt, wobei jedoch ein negativer Test vorzulegen ist. Theater, Opern und Kinos dürfen von bis zu 250 Personen besucht werden. Auch hier ist ein Test erforderlich, zudem muss ein Sitzplan eingehalten werden.

Kontaktfreier Außensport mit bis zu 25 Personen ist erlaubt. Freibäder dürfen zur Sportausübung öffnen, Liegewiesen müssen geschlossen bleiben. Erforderlich ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis.

Weitere Lockerungen bei Inzidenz unter 50

Liegt die kreisweite Inzidenz stabil unter 50, treten weitere Lockerungen in Kraft. Dies sind unter anderem:

  • Kontaktbeschränkungen: drei Haushalte ohne Personenbegrenzung
  • Präsenzunterricht in Schulen mit Test ohne Mindestabstände
  • Fitnessstudios dürfen öffnen, es gelten Personenbegrenzungen bei Kontaktsport
  • Alle Bäder, Saunen, Indoorspielplätze usw. dürfen öffnen, mit Testpflicht und Personenbegrenzung
  • Private Veranstaltungen mit bis zu 50 (innen) bzw. 100 (außen) Teilnehmenden erlaubt

 

Bei einer kreisweiten Inzidenz von stabil unter 35 treten darüber hinaus weitere Lockerungen in Kraft.

Jahrmärkte, Volks- und Schützenfeste sowie Festivals im Herbst?

Ab dem 1. September sind Jahr-, Spezialmärkte, Volks- und Schützenfeste, sowie Stadtfeste wieder möglich, wenn die kreis- und zum Teil landesweite Inzidenz stabil unter 35 liegt. Teilweise gelten Personenbegrenzungen. Unter gleichen Voraussetzungen dürfen ab dem 01.09. auch Clubs und Diskotheken wieder öffnen, mit Test. Auch Festivals sollen dann mit Personenbegrenzungen und Testpflicht möglich sein.

Kita-Regelbetrieb ab dem 7. Juni

NRW-weit gehen die Kitas ab dem 7. Juni wieder in den Regelbetrieb mit dem vollen Betreuungsumfang über. Es gibt ein freiwilliges Testangebot für Kinder und Beschäftigte. Ab dieser Woche sollen die Kitas im Land den „Lolli“-Test erhalten. „Es ist notwendig und angemessen den Kindern ihren Alltag, ihre Kontakte und umfassende Bildung in der Kindertagesbetreuung wieder zu ermöglichen“, so Familienminister Joachim Stamp (FDP).